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Friedli Esther · Ständerat · 2026-03-05

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-05

Wortprotokoll

Die vorliegenden gleichlautenden Motionen Badertscher und Bregy möchten, dass wir den Bundesrat beauftragen, in der Verordnung oder einem anderen geeigneten Erlass die Grundlage für ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen mit geringen Risiken zu schaffen. Ich bedaure, dass die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates uns mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung dieser beiden Motionen beantragt, dies vor dem Hintergrund, dass die Motionen im Nationalrat mit 140 zu 40 Stimmen bei 11 Enthaltungen sehr klar angenommen worden sind. Ich habe mir daher erlaubt, zwei Einzelanträge für die Annahme der beiden Motionen zu stellen.

Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 19.475 zum Absenkpfad Pflanzenschutzmittel beschlossen wir im Parlament, dass die Landwirtschaft vermehrt auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichten muss. In der Folge wurden viele Pflanzenschutzmittel verboten oder vom Markt genommen. Die betroffenen Bauern standen plötzlich vor grossen Herausforderungen; für Gemüse, Früchte oder Getreide war das bisher zugelassene Pflanzenschutzmittel nicht mehr verfügbar. Wir haben dies gerade im vorangehenden Geschäft beraten. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Produktion. Viele Bauern sind daher auf andere, oft biologische Pflanzenschutzmittel respektive solche mit Wirkstoffen mit geringen Risiken umgestiegen oder würden gerne auf solche umsteigen. Wir in diesem Parlament haben den Bauern den Auftrag gegeben, auf solche Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen mit geringen Risiken umzusteigen. Doch viele dieser Mittel hängen immer noch im Zulassungsverfahren fest.

Die beiden Motionen möchten nun, dass wir hier eine Fast-Track-Zulassung schaffen. Dies ist aus meiner Sicht die logische Folge des Absenkpfads Pestizid. Wir können doch nicht viele Pflanzenschutzmittel verbieten und dann meinen, es brauche keinen Ersatz.

Mit der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung per Dezember 2025 wurden die Schweizer Bestimmungen vollständig an die EU angeglichen. Seither werden in der Schweiz nur noch diejenigen Pflanzenschutzmittel zugelassen, deren Wirkstoffe zuvor bereits in der EU beurteilt und genehmigt worden sind. Diese EU-Beurteilungen dauern jedoch oft viele Jahre. Dadurch verzögert sich der Zugang zu innovativen, modernen und ökologisch verträglichen Pflanzenschutzlösungen in der Schweiz um bis zu ein Jahrzehnt. Während dieser Zeit werden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel mit sogenannten Substitutionskandidaten bzw. Wirkstoffen, welche aufgrund ihres Toxizitätsprofils nicht mehr erlaubt sind, erteilt. Dies haben wir auch gerade in der vorangehenden Vorlage beraten.

Gerade vor diesem Hintergrund braucht es ein schweizerisches Fast-Track-Verfahren für Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko. Es gibt eine rechtliche Grundlage: Die Kriterien, was als Wirkstoff mit geringem Risiko gilt, sind bereits heute in Anhang 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung festgehalten. Basierend auf diesen Kriterien soll der Antragsteller ein Gesuch für ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren in der Schweiz stellen können. Schlussendlich soll in einem Fast-Track-Verfahren - das ist auch so in der Begründung der Motionen notiert - auch die Formulierung eines Produkts angeschaut werden und nicht einzig der Wirkstoff. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich meiner Meinung nach zu fest nur auf die Wirkstoffe konzentriert. Zudem ist es gerade bei Low-Risk-Pflanzenschutzmitteln kaum je so, dass die Formulierung ein erhöhtes Risiko darstellt. Man würde damit ja den Vorteil des Wirkstoffs sozusagen obsolet machen.

Es ist zudem ein Widerspruch in sich, wenn man für die Einstufung als Low-Risk-Pflanzenschutzmittel die gleiche Prüfung machen muss wie für Pflanzenschutzmittel ohne die positiven Eigenschaften eines geringen Risikos. Low-Risk-Substanzen durchlaufen heute unsinnigerweise das gleiche Verfahren wie alle anderen Wirkstoffe und somit eine nicht den Risiken angepasste Evaluation. Das führt zu unverhältnismässigen oder gar falsch gelagerten Evaluationen von risikoarmen Wirkstoffen.

Wenn wir ein solches Fast-Track-Verfahren für risikoarme Wirkstoffe zulassen, können wir den betroffenen Schweizer Bauernfamilien entgegenkommen und ihnen auch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Der Bundesrat referenziert auch auf die EU, die das nicht zulasse. Das ist nicht ganz korrekt. In meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass zum Beispiel Frankreich heute schon ein Fast-Track-Verfahren für Pflanzenschutzmittel mit risikoarmen Wirkstoffen ermöglicht.

Nach all diesen Ausführungen bitte ich Sie, diese beiden Motionen anzunehmen und dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, ein Fast-Track-Verfahren für Pflanzenschutzmittel mit risikoarmen Wirkstoffen zu schaffen.