Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-30
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-30
Wortprotokoll
Ich übernehme die Beantwortung beider Fragen. Es geht um den Zusammenhang zwischen dem neuen Nichteintretenstatbestand, dem neuen Ausschaffungshaft-Tatbestand, einerseits - wir sind in einem Sparprogramm drin - und anderseits um zusätzliche Kosten, wenn man Leute in Ausschaffungshaft nimmt. Das ist auch der Zusammenhang, den ich vorhin herzustellen versucht habe. Es kann nicht Sinn und Zweck sein, dass man sämtliche Personen mit einem Nichteintretenstatbestand nachher einfach in Ausschaffungshaft nimmt. Das ist nicht das Ziel. Es ist nicht das Ziel des Bundesrates, die Leute aus einem System eines Zweisternehotels in ein System eines Einsternhotels zu überführen, sondern gar nichts mehr zu bezahlen. Aber es ist auch nicht die Idee des Bundesrates, dass man aus dem System eines Zweisternehotels nachher in ein System des Gefängnisses übergeht. Die Erfahrung mit Personen mit abgelehnten Asylgesuchen beweist, dass sie eben früher oder später verschwinden, unser Land verlassen oder selbst in unserem Lande untertauchen. Das ist nichts Neues. Das kennen wir heute bereits, die Kantone wissen darum.
Ich finde es deshalb etwas doppelzüngig, wenn man heute so tut, wie wenn das, was heute passiert, nicht existieren würde und wir nur mit diesem Systemwechsel nachher "sans-papiers" kreieren würden, d. h. Leute, die in der Schweiz untertauchen. Das ist bereits heute so, aber erst nach einem Zeitpunkt von ein bis zwei Jahren auf Kost und Logis im Rahmen des Fürsorgesystems im Asylbereich. Daran wollen wir etwas ändern, wir wollen nicht einfach viele zusätzliche Kosten produzieren, indem wir die Leute möglichst umfangreich in Ausschaffungshaft nehmen.