Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-30
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-30
Wortprotokoll
Ich möchte in Ergänzung zu meinem Kollegen, Herrn Villiger, den Systemwechsel, den wir beabsichtigen, mit etwas anderen Worten nochmals darlegen. Wir beabsichtigen eigentlich einen doppelten Systemwechsel:
1. Für Personen, die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, wollen wir keine staatlichen Fürsorgeleistungen mehr bezahlen, und zwar grundsätzlich ab dem Nichteintretensentscheid.
2. Wir wollen die Personen mit einem Nichteintretensentscheid gleich behandeln wie alle anderen sich illegal in unserem Land aufhaltenden Ausländerinnen und Ausländer, die nie ein Asylgesuch gestellt haben. Wir haben im heutigen System eine Bevorzugung sämtlicher Ausländerinnen und Ausländer, die illegal in unser Land kommen und noch ein Asylgesuch stellen, gegenüber denjenigen, die das nicht tun; denn diejenigen mit Asylgesuch haben nachher, gestützt auf das Asylgesetz, Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen. Das wollen wir in Zukunft nicht mehr.
Die Bundesverfassung garantiert allen Menschen, die sich in unserem Lande aufhalten, dass sie ein Existenzminimum erhalten, allerdings nicht als Angebot seitens des Staates, sondern wenn jemand tatsächlich in Not ist, kann bzw. muss er sich bei den Behörden melden. Eine entsprechende Nothilfe kann dann ausgerichtet werden. Das System, das wir vorsehen, ist so, dass wir eben für jeden Nichteintretensentscheid eine entsprechende Pauschale an die Kantone bezahlen - im Wissen, dass die wenigsten Personen mit einem Nichteintretensentscheid überhaupt auf staatliche Nothilfe zurückgreifen werden.
Auch die SVP und jene, die den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen, wollen sparen. Das hat Herr Blocher deutlich gemacht. Sie wollen ja in ihren Entwürfen zur Asyl-Initiative noch mehr: Sie wollen für alle Abgewiesenen - nicht nur für jene mit einem Nichteintretensentscheid - keine staatlichen Leistungen mehr. Wie wollen Sie diese Forderung - keine staatlichen Leistungen mehr nach der Abweisung eines Asylgesuchs - realisieren, wenn Sie jetzt hier, wie es der Antrag der Kommissionsmehrheit vorsieht, trotzdem staatliche Leistungen vorsehen wollen bis zum Zeitpunkt, zu dem die Identität geklärt ist? Dieselbe Frage habe ich bereits den Vertretern der SVP im Ständerat gestellt. [PAGE 1598] Dieser Punkt ist für mich nach wie vor offen, diese Frage ist nicht beantwortet.
Unser System basiert heute auf der freiwilligen Ausreise und nicht darauf, dass alle abgewiesenen Asylsuchenden von den Kantonspolizeien aktiv ausgeschafft werden. Die Ressourcen in den Kantonen wären gar nicht gross genug, um eine Ausschaffung aller abgewiesenen Asylsuchenden auch tatsächlich zu realisieren. Unser System basiert also auf der freiwilligen Ausreise. Es sind heute über 50 Prozent der Abgewiesenen, die selbstständig und unkontrolliert abreisen. Von diesen wissen wir nicht, ob sie in ihren Heimatstaat zurück- oder in einen Drittstaat ausreisen. Wir gehen davon aus, dass einige von ihnen dann doch in unserem Lande untertauchen werden.
Herr Villiger hat es bereits erwähnt: Gibt es Alternativen zu diesem Systemwechsel, den wir vorgeschlagen haben? Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dem nicht so ist. Wir sind klar der Auffassung, dass im Asylbereich nur noch grundlegend gespart werden kann, wenn man einen Systemwechsel vorsieht. Seitens der Kantone wurden lineare Kürzungen ganz klar abgelehnt. Lineare Kürzungen würden z. B. auch genau jene Kantone treffen, die Beschäftigungsprogramme usw. vorsehen; dies ist auch nicht im Sinne des Bundesrates. Es ist auch zu sagen, dass seitens der Kantone keine anderen Vorschläge für wirklich grundlegende Sparmassnahmen im Asylbereich gekommen sind. Das zeigt auch, dass die grundsätzlich unterstützende Haltung seitens der Kantone eben auch darauf basiert, dass es nicht x andere Varianten und Alternativen zu dem gibt, was der Bundesrat hier vorgeschlagen hat.
Die Kernbestimmung dieses Vorschlages bzw. dieser Sparmassnahmen im Asylbereich ist Artikel 14f. Die Kommissionssprecher haben bereits darauf hingewiesen, dass es auch die einzige Differenz zwischen dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit ist. Es liegt hier noch ein Antrag der Minderheit Genner vor, den Sie aber bitte ablehnen wollen, weil es eben hier, bei der Kernbestimmung, darum geht, dass man diesen Systemwechsel vollzieht. Es geht hier - auch nach den Voten der Fraktionssprecher - im Grundsatz dann darum, ob die Fassung des Bundesrates oder die Fassung der Kommissionsmehrheit unterstützt wird.
Wie sieht nun das System aus, das der Bundesrat vorschlägt? Das System sieht so aus, dass bei einem Nichteintretensentscheid festgelegt wird, welcher Kanton für die Ausschaffung zuständig ist, wenn es tatsächlich nicht zu einer freiwilligen Ausreise kommt bzw. wenn jemand in der Schweiz untertaucht, dann wieder auftaucht und festgenommen wird: Der Kanton, der für zuständig erklärt wird, erhält diese Pauschale von 600 Franken, unabhängig davon, ob er für diese Nothilfe je Geld einsetzen muss oder nicht. Wenn man von diesen Personen mit einem Nichteintretensentscheid nichts mehr hört, dann entstehen auch keine zusätzlichen Kosten, weder beim Bund noch bei den Kantonen. Wer in der Schweiz untertaucht, hat alles Interesse, sich eben nicht bei den Behörden zu melden: Denn wenn die Behörden feststellen, dass es sich um Personen mit einem abgelehnten Asylgesuch oder mit einem Nichteintretensentscheid handelt, können diese in Ausschaffungshaft genommen werden.
Vielleicht noch eine Richtigstellung bezüglich des Votums von Herrn Zuppiger: Herr Zuppiger hat gesagt, dass es eine Vollzugspauschale gebe, die 1000 Franken betrage, die wir bezahlen, wenn eine Ausschaffung tatsächlich vorgenommen werde; diese Pauschale ist aber neu, die gibt es heute noch nicht. Heute werden lediglich die Reisekosten übernommen. Wir wollen jetzt aber bewusst einen Anreiz setzen, indem eben eine Pauschale bezahlt werden kann, wenn ein Kanton aktiv um eine Ausschaffung besorgt ist und diese vollzieht.
Es gibt natürlich zahlreiche Kritikpunkte gegen diesen Systemwechsel. Der erste Kritikpunkt ist meines Erachtens - das hat auch die Diskussion im Ständerat gezeigt - nicht der grundlegende Punkt: Es geht um die Angst, dass es zu einer Kostenverlagerung zulasten der Kantone kommen könnte. Das Einfachste, das im Nachhinein überprüft werden kann, ist der Umstand, ob die Pauschale von 600 Franken tatsächlich gerechtfertigt oder eben zu hoch war; in diesem Fall müsste sie zugunsten des Bundes korrigiert werden. Oder aber die Pauschale war zu tief angesetzt und müsste zugunsten der Kantone korrigiert werden. In diesem Punkt bin ich klar der Auffassung, dass das Monitoring im Sinne einer Nachkalkulation die entsprechenden Resultate zeitigen wird.
Problematischer ist die mit diesem Systemwechsel verbundene Angst bzw. Kritik, wonach Personen in die Illegalität gehen und allenfalls verstärkt kriminell werden könnten. Das sind auch Begleiterscheinungen, die wir mit unserem Monitoring vertieft untersuchen wollen. Aber so einfach wie bezüglich Kostenkontrolle wird dies in diesen beiden Punkten - was die Illegalität und die Kriminalität betrifft - dann nicht sein. Alles in allem, und das wurde im Ständerat auch schon gesagt, können wir noch so lange über Gesetzesbestimmungen diskutieren und an ihnen feilen: Letztlich wird nur die Erfahrung in der Praxis zeigen, ob das Ziel mit einer solchen Massnahme, mit einem solchen Systemwechsel, erreicht werden kann oder nicht.
Zum Antrag der Kommissionsmehrheit: Herr Blocher hat diesbezüglich auch anerkannt, dass ein Systemwechsel notwendig ist; aber der Zeitpunkt, in dem man den Schnitt für die Zahlungen des Bundes ansetzt, solle ein anderer sein; deshalb solle der Bund, bis die Identität geklärt ist, die entsprechenden Leistungen bezahlen. Es stellen sich für mich da verschiedene Fragen - ich komme gleich noch darauf zurück -; ich möchte jedoch zuerst etwas klarstellen: Die Identitätsabklärung ist heute nicht einfach Sache des Bundes, sondern die Identitätsabklärung ist vor allem auch Sache der Kantone und Gemeinden. Man darf das nicht alles nur unter dem Gesichtspunkt der Papierbeschaffung sehen, sondern Identitätsabklärung ist das eine, und Papierbeschaffung - dann auch in Zusammenarbeit mit dem Heimatstaat - ist etwas anderes. Wir sind hier alle aufeinander angewiesen: Der Bund ist darauf angewiesen, dass jene Behörden, die im täglichen Kontakt mit den Asylsuchenden oder mit den Personen mit einem Nichteintretensentscheid stehen, alles daransetzen, Anhaltspunkte über deren Identität zu erhalten und abzuklären, welches deren wahre Identität sein könnte, und zwar nicht die Identität, die beim Stellen des Asylgesuches angegeben wird, sondern die wahre Identität!
Die Erfahrung zeigt uns auch, dass sich der Sachverhalt, dass wir eine falsche Identität angegeben erhalten haben, in der Regel erst dann aufklärt, wenn die konkrete Ausschaffung bevorsteht. Wir sind also hier in einem Dilemma, das wir nicht lösen können. Wir haben alles Interesse daran, nicht auf die Identitätsabklärung oder auf den Beweis der Identität abzustellen, weil das letztlich nicht funktioniert.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit führt entsprechend auch nicht zu einer besseren Identitätsabklärung. Welche Anreize setzen wir denn den betroffenen Personen, wenn sie wissen, dass sie im Asylfürsorgesystem drinbleiben, solange ihre Identität nicht geklärt ist? Das beinhaltet der Antrag der Kommissionsmehrheit, und das zeigt, dass das dem Ziel widerspricht, das der Bundesrat mit seiner Vorlage verfolgt hat. Es ist auch kein Anreiz für die Kantone, denn die Kantone haben dann die Sicherheit, dass der Kanton eben seitens des Bundes - ich nehme an, es ist gemeint: mit Tagespauschalen - entschädigt wird. Damit gewinnen wir gegenüber dem heutigen System überhaupt nichts.
Ich bitte Sie also im Sinne des Systemwechsels, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen.
Ich habe noch eine Bemerkung zur Minderheit Maury Pasquier. Es geht da um einen neuen Ausschaffungshaft-Tatbestand bei Nichteintretensentscheiden. Er gibt uns zusätzliche Möglichkeiten, Leute, die wir zwangsweise zurückführen wollen, in Ausschaffungshaft zu nehmen.
Ich bitte Sie nun zusammenfassend, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und bei Artikel 14f der Fassung des Bundesrates zuzustimmen.