Müller Damian · Ständerat · 2026-03-05
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-05
Wortprotokoll
Ich lege gleich eingangs meine Interessen offen: Ich bin Präsident von Swiss Medtech und vertrete also die Branche, die von dieser Vorlage ganz direkt betroffen ist. Deshalb ist es mir ein Anliegen, nun einige Themenbereiche zu erwähnen, die aus meiner Sicht sehr relevant sind, auch für die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten in der Schweiz.
In Zeiten, in welchen wir über Entlastungspakete, über Kostendämpfung diskutieren, klingen diese Teile der Motion auf den ersten Blick sehr verlockend. Es ist aber gleichzeitig ein gefährlicher Angriff auf einen sehr wichtigen Sektor, auch auf viele KMU in diesem Land, auf die Patientensicherheit und auf die Versorgungssicherheit im Bereich der Medizinprodukte.
Doch um was geht es hier im Prinzip? Die Finanzkommission möchte den Bundeshaushalt um knapp 20 Millionen Franken entlasten, was ein hehres Ziel ist. Der Bundesrat will eine scheinbare Ungleichbehandlung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten in der Finanzierung der Überwachung ermöglichen, was ein ebenso umsichtiges Vorhaben ist. Aber warum bin ich jetzt gegen diese Vorlage und beantrage Ihnen die Ablehnung der Motion?
Beginnen wir beim Prozess. Die Finanzkommission hat diese Motion letzten November eingereicht. Zu dem Zeitpunkt war in den bundesrätlichen Zielen bereits klar ersichtlich, dass das BAG vorsieht, in der nächsten Revision des Heilmittelgesetzes die Einführung einer Aufsichtsabgabe vorzuschlagen. Die Finanzkommission begründet ihre Idee, der Kommissionssprecher hat es erwähnt, zwar mit der Entlastung des Bundeshaushaltes, verfolgt aber das gleiche Ziel. Bevor also der ordentliche Prozess einer Vernehmlassung gestartet wird, sollen wir hier im Rat schon einen Richtungsentscheid fällen. Diese Eile ist aus meiner Sicht unverständlich. Die Vernehmlassung soll im Sommer dieses Jahres beginnen, womit wir hier also unter keinem Zeitdruck stehen. Die Vernehmlassung bietet uns ebenfalls die Möglichkeit, ein Versäumnis der Finanzkommission aufzuarbeiten, und das Ganze ohne Zeitdruck. Denn bei allem Verständnis und Wohlwollen für die Bemühungen unserer Finanzkommission, die Bundesfinanzen zu entlasten, wäre es doch angebracht gewesen, abzuklären, welche Auswirkungen ihre Idee auf die betroffenen Unternehmungen hat.
Liest man die Informationsnotiz des EDI, wird klar, dass die Abschaffung des Bundesbeitrags und damit die Einführung einer solchen Aufsichtsabgabe die Medtech-Branche bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr kosten wird. Doch nicht nur die Medizintechnik ist betroffen, es würden nämlich auch die Diagnostikindustrie und die Labore dieses Landes unter die Räder kommen mit diesen Jahr für Jahr wiederkehrenden 25 Millionen Franken. Da scheint es doch angebracht zu sein, dass man die Branchen auch anhört, um zu erfahren, welche Auswirkungen sie dann schlussendlich zu gewärtigen haben. Aktuell läuft genau zu dieser Frage eine Regulierungsfolgenabschätzung beim BAG. Doch die Analyse liegt noch nicht vor. Wir sollen hier also nun einen Entscheid fällen und damit eine Stossrichtung vorgeben, ohne zu wissen, was die Auswirkungen sind, ohne zu erahnen, wozu das dann führen könnte.
Auch störe ich mich daran, dass die Finanzkommission hier in einen Bereich hineinspielt, der eindeutig der SGK zugeteilt werden könnte. Natürlich obliegt der Finanzkommission gemäss den Handlungsgrundsätzen die Aufsicht über das Heilmittelinstitut Swissmedic, und es ist auch an der Finanzkommission, den Bundeshaushalt im Auge zu behalten. Doch wäre es meiner Meinung nach eben gemäss den Handlungsgrundsätzen angezeigt gewesen, hier der SGK einen Hinweis auf eine neue Finanzierungsidee für Swissmedic zu geben. Die SGK hätte sich dann vertieft mit der Frage und auch den Folgen aus gesundheitspolitischer Sicht auseinandersetzen können. Liest man zudem von den finanziellen Problemen von Swissmedic, stellt sich die Frage, ob die Finanzkommission nicht besser die Buchhaltung des Heilmittelinstitutes unter die Lupe genommen hätte, statt den Bundesbeitrag infrage zu stellen.
Genau deswegen bitte ich Sie, diese Motion heute abzulehnen. Sie vergeben sich damit nichts, auch wenn Sie eine solche Abgabe einführen wollen. Wir werden im Rahmen der HMG-Revision 3b ausführlich Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren. Aber dann kennen wir die Ansicht der betroffenen Unternehmen, der Wirtschaftsverbände, der Parteien und notabene von Swissmedic selber. Dann liegt uns eine Regulierungsfolgenabschätzung vor, welche die Auswirkungen aufzeigt. Ohne dieses Wissen einen Entscheid zu fällen, erscheint mir moralisch falsch.
Ich sage es Ihnen auch hier deutlich: Die Branche ist natürlich bereit, Hand zu bieten. Aber es geht auch darum, dass 95 Prozent dieser Unternehmen KMU sind. Es sind also nicht irgendwelche unsympathischen Grossunternehmen, deren Manager viel Lohn oder sonst etwas beziehen. Es sind 70[NB]000 Menschen. Jeder hundertste Arbeitsplatz in der Schweiz ist in der Medtech-Branche, und wir tragen mit über 11 Prozent zum Handelsbilanzüberschuss der Schweiz bei.
Deshalb sage ich Ihnen zum Schluss auch: Die Bedeutung des sogenannten Life-Science-Standorts Schweiz wird ja auch hier in einer wunderbaren Motion betont. Wenn wir das hier auf der einen Seite betonen und die Branche auf der [PAGE 94] anderen Seite gleichzeitig mit wiederkehrenden Abgaben belasten, dann ist das aus meiner Sicht ein Widerspruch. Also lassen Sie uns zuerst die Arbeit tun, bevor wir, ohne zu wissen, was zu tun ist, eine Stossrichtung vorgeben. [GZ]
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.