Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-09-30
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-30
Wortprotokoll
Auch der Asylbereich ist vom Entlastungsprogramm betroffen; während aber in den meisten Bereichen auf Systemänderungen verzichtet wird, findet sich im Asylbereich eine Ausnahme. Hier beantragt der Bundesrat Einsparungen von insgesamt 137 Millionen Franken, wobei die Einsparungen schwer schätzbar sind. Auf lineare Kürzungen wird verzichtet, vielmehr soll das System geändert werden: Die Schweiz als Zielland für unechte Asylbewerber solle weniger attraktiv gemacht werden. Das ist nach Ansicht der Mehrheit der Kommission notwendig. In der EU wurden die Asylgesetze in der letzten Zeit massiv verschärft. Ohne eine Anpassung der Gesetzesbestimmung, ohne den vorgesehenen Systemwechsel "Nothilfe statt Sozialhilfe", laufen wir Gefahr, dass wir von unechten Asylbewerbern überschwemmt werden. Ein Grossteil der Flüchtlinge kommt über professionelle Schlepper; diese kennen die Möglichkeiten und juristischen Unterschiede in den einzelnen Staaten.
Ebenso rational ist es, wenn das Parlament seine Verantwortung wahrnimmt und dieser Entwicklung entgegenwirkt. Was wird konkret vorgeschlagen?
Erstens sollen Personen, die einen Nichteintretensentscheid erhalten, keinen Zugang mehr zu Sozialleistungen erhalten. Mit dem Nichteintretensentscheid werden die Personen gemäss dem Entwurf des Bundesrates juristisch vom Asylgesetz ins Anag übergeführt. Wie alle sich illegal in der Schweiz Aufhaltenden haben sie das Land umgehend zu verlassen und verlieren den Zugang zu Sozialhilfe. Für die Kommission ist es wichtig, dass die juristische Überführung nicht mit einer administrativen Überführung vom BFF zum Bundesamt für Ausländerfragen einhergeht.
Zweitens werden die Gründe für einen Nichteintretensentscheid ausgedehnt. Asylbewerber, deren Gesuch bereits in einem EU-Mitgliedstaat abgelehnt wurde, können in der Schweiz kein Gesuch mehr stellen und erhalten somit einen Nichteintretensentscheid.
Drittens soll das Asylverfahren - namentlich bezüglich der Fristen für das Beschwerdeverfahren - massiv gestrafft werden.
Zu den einzelnen Punkten: Das Instrument des Nichteintretensentscheides kennen wir schon seit 1990. Im Jahre 1999 wurde es präzisiert. In den vergangenen Jahren hat es in der Praxis an Bedeutung gewonnen. Im Jahre 2002 erhielt ein Viertel der Asylbewerber einen Nichteintretensentscheid; das waren 6000 Personen. Allerdings wirkte der Nichteintretensentscheid bisher nur beschränkt, da abgewiesenen Asylbewerbern weiterhin der Zugang zur Sozialhilfe gewährt wurde. Berichte von abgewiesenen Asylbewerbern, welche noch über Monate von der Sozialhilfe lebten, stossen im Volk auf Unverständnis, gerade in einer Zeit der knappen Reserven, in welcher man auch über die Zukunft der Renten spricht. Solcher Missbrauch bringt das Asylwesen in Misskredit.
Bereits heute verlassen rund 10 000 Personen pro Jahr das Asylsystem unkontrolliert. Entweder verfügen sie über ein soziales Netz, verlassen die Schweiz oder erhalten Nothilfe. Diese verfassungsrechtlich gewährte Nothilfe ist denn auch von den Massnahmen nicht betroffen. Dabei handelt es sich aber um Nothilfe und nicht um Sozialhilfe. Sie ist gerade auch in der medizinischen Versorgung auf Notfälle limitiert. Die Kosten sind somit bedeutend geringer. Diese Massnahme wird durch verschiedene weitere Massnahmen ergänzt. So wird ein weiterer Ausschaffungstatbestand eingeführt: Wer einen Wegweisungsentscheid erhalten hat und bei der Papierbeschaffung nicht mitwirkt, soll neu in Ausschaffungshaft genommen werden können.
Zu all diesen Punkten äusserten sich die Kantone bei der Anhörung vom 10. Juli 2003. Uns wurde mitgeteilt, dass man mit den Massnahmen leben könne. Eine lineare Kürzung der Fürsorgepauschalen des Bundes an die Kantone hingegen wurde im Gegensatz zu den gezielten Massnahmen abgelehnt. Allerdings gibt es Städte und Kantone, die Angst vor diesen Massnahmen haben. Diese Ängste sind finanzieller und gesellschaftlicher Natur. Der finanzielle Aspekt basiert auf der Ungewissheit des vom Bund vorgeschlagenen Modells. So erhalten die Kantone erstens wie bisher eine Ausschaffungspauschale von 1000 Franken pro Ausschaffung, welche neu neun Monate nach dem Nichteintretensentscheid durchzuführen ist. Damit wird ein Anreiz geschaffen, dass die Kantone die Ausweisung effektiv vornehmen. Zweitens erhalten die Gemeinwesen gemäss Vorlage des Bundesrates vom Bund eine Nothilfepauschale von 600 Franken für jeden Nichteintretensentscheid, und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Person um Nothilfe ersucht oder nicht.
Nicht alle Betroffenen werden um Nothilfe nachsuchen. Wenn zum Beispiel wie bisher ein Drittel der Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheiden Nothilfe beansprucht, so werden dem Kanton für diese Personen je 1800 Franken zur [PAGE 1596] Verfügung gestellt. Mit einem Monitoring sollen gemäss dem Bundesrat auch die Kantone beteiligt sein. Es soll sichergestellt werden, dass die Pauschale genügend hoch ist oder angepasst werden kann. Hier liegt eigentlich die einzige Differenz zwischen der Kommission und dem Bundesrat. Für die Kommissionsmehrheit ist die bundesrätliche Lösung unbefriedigend. Eine Ausschaffung ist nur möglich, wenn man die Identität des Betroffenen kennt. Das Feststellen der Identität und die Beschaffung der Ausreisepapiere sind jedoch Bundesaufgabe, auch wenn die Kantone und die Gemeinden mithelfen. In der laufenden Asylgesetzrevision wird eine frühe Feststellung der Identität zwar diskutiert, doch gibt es hier teilweise rechtsstaatliche Probleme. Deshalb wurde diese Frage nicht in das Entlastungsprogramm gepackt. Damit befinden sich die Kantone aber in der schwierigen Situation, dass sie für die Nothilfe zuständig sind und diese wegen der langwierigen Identitätssuche lange ausbezahlen müssen. Die Kantone sollen aber nur dann Kosten übernehmen, wenn sie diese auch beeinflussen können.
Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb, dass der Bund für die Identitätsfeststellung zuständig ist und die Nothilfe bis zur Feststellung der Identität und der Beschaffung der Ausreisepapiere übernehmen muss. Anschliessend haben die Kantone die Nothilfe zu tragen. Mit dieser Bestimmung wird Druck gemacht, damit in der ordentlichen Revision des Asylgesetzes eine frühere Identitätsfeststellung eingeführt werden kann. Der Bundesrat stellte sich hier bei einem analogen Antrag im Ständerat auf den Standpunkt, dass damit weiterhin nur 600 Franken Pauschale ausbezahlt werden und sich somit nichts ändert. Das war nicht die Meinung der Kommissionsmehrheit. So stand die Bezahlung der effektiven Kosten für die Nothilfemassnahmen durch den Bund zur Diskussion, doch stimmten die Antragsteller einer Pauschallösung zu. Damit wird aber nicht die 600-Franken-Pauschale gemäss Botschaft angenommen. Vielmehr soll der Bund eine Tagespauschale ausrichten, welche die Nothilfe deckt. Das bedeutet, dass der Bund auch die Höhe der Nothilfe harmonisieren sollte, was in der Diskussion in der Kommission allerdings nur angesprochen und nicht entschieden wurde.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Kommissionsmehrheit - eine Mehrheit von jeweils fast zwei Dritteln - die Nichteintretensanträge auf die Änderungen im Anag und im Asylgesetz ablehnt. Es geht hier um eine finanzielle und im Verhältnis zum Ausland dringende Anpassung unseres Asylwesens.
Die Streichungsanträge der Minderheiten für die gesamten Änderungen im Anag und im Asylgesetz werden von der Kommissionsmehrheit abgelehnt.