Genner Ruth · Nationalrat · 2003-09-30
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-09-30
Wortprotokoll
Wir sind auf ein Entlastungsprogramm eingetreten mit dem klaren Ziel, zu sparen. In der Detailberatung kommen wir bereits im ersten Bereich nicht zu Sparmassnahmen, sondern wir legiferieren in einem äusserst heiklen Bereich des Asylwesens, wo notabene eine Fachkommission intensiv an der Arbeit ist. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass im Rahmen dieses Sparpaketes viele langfristige rechtsbürgerliche Anliegen auch noch gleich im Dringlichkeitsverfahren abgehandelt werden sollen, und das leider oberflächlich und unseriös.
Gerade zu dieser Frage äussern sich ganz besonders Vertreterinnen und Vertreter aus Kantonen und grossen Städten. Ich möchte Frau Regierungsrätin Fuhrer laut "NZZ" vom letzten Freitag zitieren: "Abzulehnen ist, dass das Sparziel mit einem riskanten und unnötigen Systemwechsel verknüpft wird." Und weiter: "Es ist bedauerlich, dass der Ständerat einer Lösung zugestimmt hat, die für Kantone und Gemeinden unnötige Probleme schafft."
Gerade dieser Asylbereich verlangt von uns die allergrösste Sorgfalt. Die Grünen sind grundsätzlich dagegen, dass in der laufenden Asylgesetzrevision ein asylpolitisches Sparpaket im Dringlichkeitsverfahren durchgesetzt wird - einfach so obendrauf. Bei den Entlastungsmassnahmen im Asylbereich geht es um zusätzliche, massive Einschränkungen der Rechte von Asylsuchenden und um Zwangsmassnahmen, die mit Sparen nicht das Geringste zu tun haben. Wir sind entschieden gegen die Ausgliederung von Asylsuchenden mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid aus dem Asylbereich. Im Pauschalverfahren werden so jährlich mehrere Tausend neue "sans-papiers" produziert, die sich vor [PAGE 1591] allem in den Städten aufhalten werden. "Sans-papiers" sind eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe, und sie fallen leicht der Ausbeutung und dem Missbrauch zum Opfer. Die Kosten werden durch diese Massnahme lediglich auf die Städte, auf die Empfangsstellenkantone und auf private Dritte übertragen.
Die an die Kantone zu entrichtende Nothilfepauschale des Bundes kann auf kommunaler Ebene entstehende Probleme nicht auffangen. Wir Grünen wollen keinen Paradigmawechsel im Dringlichkeitsverfahren. Einen Paradigmawechsel Hals über Kopf ins Recht einzuführen zeugt von einem Politaktivismus, der zugunsten kurzfristiger Öffentlichkeitserfolge einen gesellschaftspolitischen Scherbenhaufen in Kauf nimmt. Die in Aussicht gestellten Erfolge lassen sich kaum erfüllen, und die Misserfolge werden die asylfeindliche Stimmung anheizen.
Es ist falsch, Asylgesuche, auf die nicht eingetreten wurde, pauschal als missbräuchlich zu bezeichnen. Wenn man wirklich sparen wollte, dann müsste man andere Massnahmen treffen. Wir sehen bereits, dass die Zahlen der Asylgesuche im Moment rückläufig sind, und damit sinken die Ausgaben des Bundesamtes für Flüchtlinge ohnehin. Wenn der Bundesrat wirklich sparen will, gibt es dazu einen einfachen Weg: Er muss die Arbeitsverbote im Asylgesetz und weitere Regelungen aufheben, welche die Asylsuchenden künstlich in die Fürsorgeabhängigkeit zwingen. Dadurch sänken die Fürsorge- und Betreuungskosten, die den grössten Teil des BFF-Budgets ausmachen, ganz automatisch. Ein Paradigmawechsel im Sinne von mehr Rechten für Asylsuchende wäre nicht nur demokratischer, sondern würde auch Kosten einsparen. Wir stellen uns also gegen die kopflose Umlagerung der Kosten vom Bund auf die Kantone, wie sie mit der unnötigen Verschärfung des Asylrechtes vorgenommen wird. Eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie hat übrigens gezeigt, dass die Ausgestaltung des nationalen Asyl- und Sozialhilferechtes die Wahl des Asyllandes kaum beeinflusst. Ausschlaggebend sind vielmehr andere, vom Asylland nicht steuerbare Kriterien. Es kann somit nicht erwartet werden, dass mit diesen so genannten Entlastungsmassnahmen eine wahrnehmbare Reduktion der Zahl der Asylgesuche in der Schweiz bewirkt werden könnte.
Die vorgesehenen Entlastungsmassnahmen führen demnach nicht zu namhaften Einsparungen. Ich möchte ohnehin, dass uns jemand diese Einsparungen einmal beziffert. In der Kommission haben wir jedenfalls zu den Mehrheitsentscheiden keine effektiven Zahlen gehört. Wir wissen aber, dass es spürbare Auswirkungen haben würde, wenn die Rechtsstellung der Asylsuchenden in diesem Dringlichkeitsverfahren geändert würde. Es würde zu einem weiteren Abbau des Rechtsschutzes führen, und es würde die Garantien von menschen- und völkerrechtlichen Vorkehrungen ritzen.
Ich bitte Sie, diese Gesetzesrevision innerhalb dieses Programmes zu streichen und das Asylverfahren eben im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu regeln und mit diesem Sparpaket nicht noch schnell in einem heiklen Bereich zu legiferieren.