preparatory:AB 370325
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat schlägt hier vor, dass der Bund zur Förderung der Fachausbildung in der Opferhilfe keine Finanzhilfe mehr leistet. Es geht um 300[NB]000 Franken. Der Nationalrat lehnt die Aufhebung sowohl des geltenden Rechts als auch des Betrags ab. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen jetzt, dem Nationalrat beim Betrag zu folgen, d.[NB]h., auf diese Entlastung zu verzichten, aber Artikel 31 Absatz 1 des Opferhilfegesetzes mit einer Kann-Bestimmung zu ändern. Damit wäre der Bundesrat in Zukunft frei, die Finanzhilfen auch einmal zu kürzen oder ganz wegzulassen, wenn infolge der laufenden Aufgabenentflechtung mit den Kantonen der Bund dafür zuständig wäre.
Stimmen Sie bezüglich des Finanzplans gemäss Nationalrat und bezüglich der Gesetzesvorlage für die Anpassung des Gesetzes mit einer Kann-Bestimmung.