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Götte Michael · Nationalrat · 2026-03-09

Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-09

Wortprotokoll

Wir haben letzten Montag mit einer Schweigeminute der furchtbaren Tragödie von Crans-Montana gedacht. Diese Tragödie hat Menschen in der ganzen Schweiz tief bewegt und bewegt sie noch immer. Gerade deshalb sind wir es den Betroffenen und auch der Bevölkerung in unserem Land schuldig, sorgfältig und präzise vorzugehen. Niemand hier stellt infrage, Solidarität zeigen zu wollen. Die Frage ist aber, wie diese Solidarität konkret ausgestaltet wird.

Die Mehrheit der nationalrätlichen Finanzkommission folgt in Bezug auf den finanziellen Beitrag dem Bundesrat und beantragt 7,8 Millionen Franken. Grundlage dafür ist die Annahme, dass 156 Personen Anspruch auf einen Betrag von je 50[NB]000 Franken haben. Nach den Informationen, die der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und damit auch uns vorgelegen haben - diese stammen vom Walliser Staatsrat -, sind 41 Personen verstorben und 85 Personen stationär behandelt worden, also insgesamt 126 Personen. Multipliziert man diese Zahl mit 50[NB]000, ergibt sich eine Summe von 6,3 Millionen Franken.

In der Abstimmung zu Artikel 1 Absatz 2 des neuen Bundesgesetzes entscheiden Sie darüber, ob der Kreis der Begünstigten auch verstorbene Personen sowie Schwerverletzte umfassen soll, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten. Aktuell ist nicht geklärt, ob die stationär behandelten Personen ebenfalls unter die von Ihnen beschlossene Definition fallen, wonach sie mindestens eine Nacht im Spital verbracht haben müssen. Wenn Sie bei Artikel 1 Absatz 2 der Kommissionsmehrheit folgen, wird dies die SVP-Fraktion nicht unterstützen. Es gilt, diese Definition bzw. diese Frage rasch zu klären.

Sollte sich zeigen, dass hier noch Anpassungsbedarf besteht, können sowohl die ständerätliche Finanzkommission als auch unsere Finanzkommission, wenn das Geschäft voraussichtlich noch einmal zurückkommt, jederzeit einen entsprechenden Korrekturantrag stellen. Uns ist durchaus bewusst, dass es letztlich schwierig ist, in einer solchen Tragödie Unterschiede zu machen oder starre Kategorien zu definieren. Genau deshalb ist das gewählte Giesskannenprinzip auch problematisch.

Wenn wir aber dieses Prinzip anwenden, dann sollten wir das zumindest konsequent auf der Grundlage eines klar definierten Kreises der Anspruchsberechtigten tun. Mein Minderheitsantrag korrigiert deshalb den Betrag entsprechend den vorliegenden Zahlen von 7,8 Millionen, wie vom Bundesrat vorgelegt, auf 6,3 Millionen Franken. Die Herleitung habe ich Ihnen erläutert.

Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag, den auch die SVP-Fraktion unterstützt, zuzustimmen.