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Wettstein Felix · Nationalrat · 2026-03-09

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2026-03-09

Wortprotokoll

Im zweiten Bundesbeschluss, Nachtrag Ia zum Voranschlag des laufenden Jahres, vertrete ich eine Minderheit. Wir haben dort in Artikel 4 Absatz 2 die Möglichkeit, dass sich der Bund an den ausserordentlichen Kosten, die bei den betroffenen Kantonen anfallen, beteiligt. Konkret handelt es sich bei den betroffenen Kantonen um das Wallis, die Waadt und das Tessin. Das Opferhilfegesetz sieht vor, dass bei ausserordentlichen Aufwendungen die Möglichkeit besteht, dass sich der Bund an den zusätzlichen Kosten beteiligt, beispielsweise wenn mehr Personal eingestellt werden muss oder wenn es sich um kompliziertere, längerfristige, langwierige Fälle handelt. Genau das ist hier der Fall.

Der Bundesrat sieht in seinem Entwurf vor, maximal 50 Prozent der Aufwendungen dieser drei Kantone zu tragen. Der Ständerat hat das auf maximal einen Drittel des Betrags korrigiert. Ich möchte Ihnen namens meiner Minderheit beliebt machen, dass wir bei der bundesrätlichen Version bleiben, dass also bis zu 50 Prozent vergütet werden können. Ich sage es noch einmal: Es geht um einen Maximalbetrag, selbstverständlich wird genau kontrolliert, um was es sich dann handelt. Es ist bei uns in der Kommission gut begründet worden, weswegen hier das höhere Level von 50 Prozent angezeigt ist. Zum einen ist die Begleitung von Opfern mit Brandverletzungen eine langwierige und erfahrungsgemäss anspruchsvolle Geschichte. Zum andern hat, wie wir alle wissen, die aktuelle Situation rund um Crans-Montana einen internationalen Konnex, was die Arbeit für die kantonalen Opferhilfestellen anspruchsvoller macht als die Arbeit mit Opfern aus anders gelagerten Situationen.

Beides zusammen ist meiner Meinung nach Grund genug dafür, dass sich der Bund zu maximal 50 Prozent an den Kosten beteiligt.

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