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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-09

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-09

Wortprotokoll

Die furchtbare Brandkatastrophe von Crans-Montana ist eine Tragödie von aussergewöhnlicher Dimension. Wie die Erfahrung zeigt, ist bei solchen Ereignissen der Zeitfaktor äusserst wichtig. Deshalb müssen wir jetzt für die Opfer und ihre Familien da sein. Wollen wir ein Zeichen der Solidarität setzen, so muss dies schnell und entschlossen geschehen. Deswegen hat der Bundesrat unverzüglich reagiert und schlägt Ihnen ein dringliches Bundesgesetz zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana vor. An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihrem Rat bedanken. Sie haben das Dossier im Dringlichkeitsverfahren trotz grosser Belastung rasch an die Hand genommen und damit Ihre Flexibilität und Ihre Handlungsbereitschaft bewiesen.

Weshalb will der Bundesrat den Opfern der Brandkatastrophe und ihren Angehörigen Hilfe zukommen lassen? Klar ist, die Brandkatastrophe von Crans-Montana ist kein Unglück wie jedes andere. In der neueren Geschichte der Schweiz gab es kaum ein Ereignis mit so vielen Opfern. 41 Menschen sind ums Leben gekommen, 115 wurden schwer verletzt. Die meisten Betroffenen sind jung; sie kommen aus dem In- und aus dem Ausland. Viele Opfer mussten in ausländischen Spitälern versorgt werden, weil die Kapazität in Schweizer Spitälern nicht zu genügen vermochte. Und noch immer sind 45 Patientinnen und Patienten in Spitälern und Kliniken im In- und Ausland. Die Behandlung dieser Menschen ist langwierig. Sie ist medizinisch sehr anspruchsvoll und teuer. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet das eine extreme körperliche und psychische, aber eben auch eine grosse finanzielle Belastung.

Der Bundesrat stützt seinen Entwurf auf eine Analyse der bestehenden Hilfsangebote. Das war ganz zentral. Ich möchte hier dem Bundesamt für Justiz für diese saubere Analyse danken. Diese Analyse zeigt, dass unser System der Sozialversicherungen, der Opferhilfe und der Haftpflichtversicherungen zwar funktioniert, es aber primär auf Einzelfälle ausgerichtet ist. Bei einem Ereignis wie in Crans-Montana mit sehr vielen Geschädigten aus dem In- und aus dem Ausland stösst es klar an seine Grenzen. Wer wird für die immensen Schäden haften? Dieser Entscheid liegt letztlich bei den zuständigen Gerichten. Schon heute zeichnet sich aber ab, dass die Vermögen der beschuldigten Personen und die Deckungssummen der Versicherungen kaum ausreichen dürften, um den gesamten Schaden zu decken.

Damit verbunden ist eine erhebliche Belastung der Justiz. Zahlreiche Schadenersatzprozesse werden die Zivilgerichte über viele Jahre beschäftigen. Das hat direkte Folgen für die Betroffenen und ihre Familien. Zeitraubende Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang bedeuten erfahrungsgemäss eine Belastung, die wir nicht unterschätzen sollten, auch eine Belastung für den Bundeshaushalt.

Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana unsere Unterstützung, unsere Solidarität brauchen. Gerne stelle ich Ihnen die Vorlage des Bundesrates kurz vor. Wir haben drei aufeinander abgestimmte Massnahmen vorgesehen: erstens einen einmaligen Solidaritätsbeitrag, zweitens die Errichtung eines runden Tisches und drittens eine finanzielle Unterstützung der Kantone.

Zum Solidaritätsbeitrag von 50[NB]000 Franken pro Opfer: Dieser soll kurzfristig finanzielle Engpässe abfedern und rasche Entlastung ermöglichen. Der eidgenössische Beitrag ist Teil einer abgestimmten Unterstützung mit dem Kanton Wallis. Über den Solidaritätsbeitrag des Bundes besteht in den vorberatenden Kommissionen überwiegende Einigkeit. Damit setzen sie ein wichtiges Signal, was der Bundesrat sehr begrüsst. Auf den Antrag Ihrer Kommission für Rechtsfragen zur Konkretisierung des Empfängerkreises komme ich gerne zurück.

Zur zweiten Massnahme, zu dem runden Tisch: Er soll als zentrales Vermittlungsgefäss fungieren. Am runden Tisch sollen insbesondere auch auf freiwilliger Basis aussergerichtliche Vergleichslösungen gesucht werden.

Der Bundesrat ist dankbar, dass die Einberufung des runden Tisches durch den Bund in den vorberatenden Kommissionen breite Unterstützung gefunden hat. Eine Verhandlungslösung ist aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung. Sie entlastet die Gerichte, sie entlastet die Opfer, und sie bringt rasch Rechtssicherheit statt jahrelanger Verfahren. Damit eine solche Lösung zustande kommt, braucht es nach Ansicht des Bundesrates einen klaren Anreiz, und genau dazu dient die subsidiäre Beteiligung des Bundes gemäss Entwurf des Bundesrates von maximal 20 Millionen Franken. Sie soll[NB]den[NB]Grundstein[NB]für eine Einigung legen, damit Vergleichsgespräche aufgenommen und ernsthaft geführt werden können.

Ihre Kommission für Rechtsfragen ist der Auffassung, dieser Teil müsse nicht zwingend im dringlichen Verfahren geregelt werden. Sie schliesst sich damit dem Beschluss des Ständerates an. Diese Überlegung ist nachvollziehbar. Tatsächlich ist die Beteiligung an möglichen Vergleichslösungen weniger zeitkritisch als der Solidaritätsbeitrag. Wenn wir uns hier mehr Zeit nehmen, behindert das die Aufnahme des runden Tisches nicht. Der Bundesrat opponiert deshalb nicht gegen die Aufteilung der Vorlage. Wichtig ist für uns aber, dass die Debatte zu diesem Element zeitnah erfolgt.

Die dritte Massnahme betrifft die Abgeltung der Kantone für die ausserordentlichen Kosten im Zusammenhang mit der Opferhilfe. Die Kantone Wallis, Waadt und Tessin haben den Bund formell um eine solche Unterstützung ersucht. Nach heutigen Schätzungen rechnen die Kantone für das Jahr 2026 mit Mehrkosten von 11 Millionen und für das Jahr 2027 mit Mehrkosten von 6 Millionen Franken. Eingerechnet sind dabei die Soforthilfe und die längerfristigen Hilfeleistungen nach Opferhilfegesetz sowie die zusätzlichen Personalkosten für die zuständigen kantonalen Behörden. Der Bund soll sich gemäss Entwurf des Bundesrates mit der Hälfte und gemäss Beschluss Ihrer Finanzkommission mit maximal einem Drittel an den ausgewiesenen Mehrkosten beteiligen. Für die künftigen Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen des Kantons Wallis ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Bundesbeteiligung vorgesehen. Auf diesen Punkt werde ich noch einmal zurückkommen. Die Abgeltung der Kantone für ausserordentliche Aufwendungen im Bereich der Opferhilfe ist im Opferhilfegesetz in Artikel 32 vorgesehen. Die Finanzierung der Abgeltung ist im dazugehörigen Bundesbeschluss geregelt, also in Entwurf[NB]2.

Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat unser Land tief erschüttert. Sie hat Familien auseinandergerissen, junge Menschen aus dem Leben gerissen und viele Betroffene mit schweren körperlichen und seelischen Folgen zurückgelassen. In solchen Momenten müssen wir zusammenstehen.

Die Minderheit Bühler beantragt, auf den Entwurf nicht einzutreten. Das wäre aus Sicht des Bundesrates ein falsches, ein fatales Signal. Es ist wichtig, dass der Bund sich solidarisch zeigt, gerade auch, nachdem wir in vielerlei Hinsicht Solidarität erfahren durften: von den Ersthelfern vor Ort, den Rettungskräften, dem Spitalpersonal und nicht zuletzt vom Ausland, das, ohne zu zögern, sehr viele verletzte Personen zur Behandlung aufgenommen hat und damit [PAGE 241] Menschenleben gerettet hat. All jenen sei an dieser Stelle der Dank des Bundesrates ausgesprochen.

Es dürfte allen klar sein, dass die beantragten Massnahmen das immense Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen nicht ungeschehen machen können. Sie sollen aber dazu beitragen, bereits die aktuellen finanziellen Aufwendungen der Opfer und ihrer Angehörigen abzufedern und geordnete Lösungen zu ermöglichen. Lassen Sie mich auch noch klarstellen: Wir machen das nicht auf Druck von aussen. Italien übt auf allen möglichen Kanälen Druck aus, das ist offensichtlich, und es ist störend. Das darf uns aber nicht davon abhalten, das Richtige zu tun. Der Bundesrat handelt hier, weil er mit den Opfern dieser furchtbaren Tragödie solidarisch sein will und nicht weil er anderen Staaten gefallen will. Die Vorlage des Bundesrates verfolgt ein klares Ziel: rasch helfen, Verantwortung respektieren und tragfähige Lösungen ermöglichen.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen des Bundesrates, auf den Entwurf 1 dieser Vorlage gemäss Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen einzutreten und den Minderheitsantrag Bühler abzulehnen.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am Erlassentwurf verschiedene Änderungen vorgenommen. Auf einzelne Punkte möchte ich noch eingehen und mich dabei auch zu den Minderheitsanträgen äussern.

Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen hat den Empfängerkreis des Solidaritätsbeitrags gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes konkretisiert. Demnach sollen insbesondere Personen, welche mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten. Mit dieser Begrifflichkeit wird verdeutlicht, welche Personen als schwer verletzt im Sinne dieses Gesetzes gelten. Die Wendung "mindestens eine Nacht im Spital" nimmt die Definition des Krankenversicherungsgesetzes für eine stationäre Spitalbehandlung auf. Mit dem Zusatz "insbesondere" soll ermöglicht werden, dass auch Ausnahmefälle berücksichtigt werden können. Dies war den vorberatenden Kommissionen in beiden Räten ein Anliegen. Für den Bundesrat ist zentral, dass die Zahl der Unterstützungsberechtigten gemäss unserem heutigen Kenntnisstand damit nicht oder nur marginal ausgeweitet wird. Der Finanzierungsbeschluss zeigt, dass der Bundesgesetzgeber weiterhin mit einer Grössenordnung von 156 anspruchsberechtigten Opfern rechnet. Der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger bleibt mit demjenigen des Staatsratsbeschlusses des Kantons Wallis vom 14.[NB]Januar 2026 zur Soforthilfe von 10[NB]000 Franken gleich.

Vor diesem Hintergrund bekämpft der Bundesrat diese Präzisierung nicht. Der Beitrag des Bundes ergänzt die kantonale Unterstützung, und dafür stellt der Bund maximal 7,8 Millionen Franken bereit.

Eine Minderheit I (Graber) beantragt eine Abkehr vom Konzept des Solidaritätsbeitrags. Sie verlangt bei Artikel 1 Absatz 1, dass die Opfer nur im Fall der tatsächlichen finanziellen Bedürftigkeit Geld zugesprochen erhalten. Dies würde jedoch ein bürokratisches und langwieriges Verfahren voraussetzen. Der Bundesrat lehnt das klar ab. Wer ein Zeichen der Solidarität setzen will, muss dies rasch tun.

Dieselbe Minderheit beantragt zu Artikel 1 Absatz 2, dass anstelle einer Pauschale von 50[NB]000 Franken ein individuell zu bestimmender Betrag in Höhe der tatsächlichen finanziellen Bedürftigkeit ausbezahlt wird. Das würde unabsehbar hohe Kosten verursachen, welche sogar die Ausgabenbremse aktivieren würden. Der Antrag der Minderheit I erscheint damit unverhältnismässig.

Die Minderheit II (Nantermod) beantragt, dass die Artikel 1 bis 3 sowie die Artikel 7a bis 7c gestrichen werden. Sie sollen im nicht dringlichen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Die Folgen wären einschneidend. Der Solidaritätsbeitrag könnte erst in weiter Ferne nach Abschluss der ordentlichen Debatte und nach Ablauf der Referendumsfrist ausbezahlt werden. Die Folgen wären einschneidend. Die Betroffenen könnten frühestens in einem Jahr mit dieser Hilfe rechnen.

Der Bundesrat bittet Sie deshalb, diesem Antrag der Minderheit nicht zuzustimmen. Denn wie bereits gesagt: Die Betroffenen brauchen jetzt unsere Unterstützung.

Zusammengefasst bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu Artikel 1 zu folgen und die Anträge der Minderheit I und der Minderheit II abzulehnen.

Nun zu den Änderungsanträgen im Opferhilfegesetz: Eine Minderheit Arslan beantragt, dass Artikel 32 des Opferhilfegesetzes mit einem neuen Absatz 3 ergänzt wird. Damit soll eine dauerhafte Grundlage für die Auszahlung von Solidaritätsbeiträgen in zukünftigen ausserordentlichen Ereignissen geschaffen werden.

Für den Bundesrat ist es der falsche Zeitpunkt, um über eine solche generelle Erweiterung zu diskutieren. Zudem sollte die Frage nicht im Rahmen eines dringlichen Verfahrens behandelt werden. Vielmehr müssen wir dann da auch eine Vernehmlassung durchführen. Das hat langwierige Konsequenzen, auch für die Kantone. Sie müssten es ausbaden; deshalb müssen wir das mit ihnen zusammen anschauen.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Arslan in Artikel 32 Absatz 3 abzulehnen.

Zum Voranschlagskredit für den Solidaritätsbeitrag: Gemäss Artikel 1 des Bundesbeschlusses beantragt Ihnen die Minderheit Götte, den Betrag auf 6,3 Millionen Franken zu reduzieren. Dies würde bedeuten, dass der Solidaritätsbeitrag möglicherweise nicht an dieselben Personen ausbezahlt werden könnte wie die Soforthilfe des Kantons Wallis. Das würde zu einem erheblichen zusätzlichen Vollzugsaufwand des Bundes führen.

Der Bundesrat lehnt diesen Minderheitsantrag ab. Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.

Zum Voranschlagskredit für die Abgeltung der besonders hohen Aufwendungen der Kantone für die Opferhilfe: Gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Bundesbeschlusses beantragt Ihnen die Minderheit Wettstein, dass der Bund die Hälfte der Kosten der Kantone übernimmt. Das hat der Bundesrat in seinem Entwurf auch so vorgesehen. Eine höhere Beteiligung des Bundes lässt sich rechtfertigen, insbesondere im Vergleich mit dem Fall Luxor aus dem Jahr 1997. Damals hat der Bundesrat einen Drittel der Kosten übernommen. Wo liegen die Unterschiede zu damals? Die Anzahl der Opfer ist sehr viel höher als damals. Die Brandverletzungen sind viel aufwendiger, und weil die vielen Opfer im Ausland behandelt werden mussten, entstehen für die Opfer auch höhere Auslagen. Deshalb hat der Bundesrat eine Kostenbeteiligung von 50 Prozent vorgesehen. Dies erscheint aus Sicht des Bundesrates weiterhin sinnvoll.

Wir beantragen daher, dem Antrag der Minderheit Wettstein zu folgen.

Ich komme endlich zum Schluss. Gesamthaft beantragt Ihnen der Bundesrat, den Anträgen Ihrer Kommission für Rechtsfragen sowie Ihrer Finanzkommission zu folgen und alle Minderheitsanträge - mit Ausnahme des Minderheitsantrags Wettstein - abzulehnen.