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Stadler Simon · Nationalrat · 2026-03-09

Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-09

Wortprotokoll

Die Verlagerungspolitik der Schweiz steht an einem Scheideweg. Es liegt nun am Parlament, den richtigen Weg einzuschlagen, um die erfolgreiche Verlagerungspolitik der Schweiz fortzusetzen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein zentrales Instrument der Schweizer Verlagerungspolitik, denn der Gütertransport auf der Schiene ist unter Druck. Im dritten Jahr in Folge nimmt der Schwerverkehr auf der Strasse zu und der Gütertransport auf der Schiene ab. Wir müssen uns überhaupt nichts vormachen: Diese Vorgänge sind bereits im vollen Gange. Allein mit der Aufhebung der rollenden Landstrasse kehren über 72[NB]000 LKW auf die Schweizer Strassen zurück.

Ich frage mich schon, wer ein Interesse an der Rückverlagerung auf die Strasse hat und wem das nützt. Ich persönlich behaupte, das ist sicher nicht im Interesse unserer Wirtschaft. Anhand der Ausführungen der Kommissionssprecher können Sie sich vorstellen, wie die Beratungen der Kommission verlaufen sind. Man hat es nicht einmal geschafft, die Teuerungsanpassung endlich im Gesetz zu verankern. Das führt dazu, dass der Transport auf der Strasse faktisch immer günstiger wird. Da müssen wir uns dann auch nicht fragen, wieso es eine Rückverlagerung gibt.

Über die letzten 25 Jahre lag die kumulierte Teuerung bei 15 Prozent, bei der LSVA wurde die Teuerung aber nur zu 6 Prozent ausgeglichen. Das heisst eigentlich nichts anderes, als dass die LSVA in den letzten Jahren die Lenkungswirkung immer mehr verloren hat und die Strasse an Attraktivität gewonnen hat. Deshalb möchte meine Minderheit III, dass die Teuerung erst bei einer kumulierten Teuerung von 3 Prozent angepasst wird. Dies wäre in den letzten 25 Jahren alle fünf Jahre der Fall gewesen. Wir sind überzeugt, dass dies eine pragmatische und unbürokratische Lösung ist. So müssen wir nicht jedes Jahr die Teuerung nach oben oder nach unten anpassen, sondern erst nach einigen Jahren.

Es ist für mich nicht überraschend, dass die SVP die Lastwagen am liebsten zurück auf der Strasse haben möchte und die FDP eine Lockerung der LSVA möchte. Aber dass die Grünliberale Fraktion zusammen mit der SVP-Fraktion hier eine Verlagerungspolitik - oder vielleicht muss ich sagen: Rückverlagerungspolitik - macht, ist für mich unverständlich. Liebe GLP, hier muss man doch die Sache zu Ende denken. Wir teilen das Ziel, dass die LKW elektrifiziert werden sollen, aber wir müssen doch die Verlagerungspolitik mitdenken. Dies vergesst ihr. Die Verlagerung auf die Schiene ist in meinen Augen sicher die effizientere wie auch die ökologischere Variante des Gütertransports.

Somit komme ich noch zum Rabattierungssystem. Es gibt hier zwei Grundzüge, über welche bei diesem Punkt gestritten wird. Der bundesrätliche Entwurf und die Minderheiten I, II, III und IV sehen eine Kann-Formulierung vor. Das heisst, dass der Bundesrat frei ist, ob er eine Rabattierung für die Jahre 2029 bis 2035 vorsieht oder nicht. Die Mehrheit und die Minderheit V (Jauslin) möchten den Bundesrat zu einer Rabattierung verpflichten. Die Minderheit VI, die ich vertrete, übernimmt zwar auch die Kann-Formulierung, beziffert aber die Spannweite der Rabattierung. Das heisst, dass auch meine Minderheit den Bundesrat verpflichtet, die E-LKW bis 2035 zu entlasten.

Auch der zweite Punkt bezüglich der Rabattierung hat zu grösseren Diskussionen geführt. So liegen uns sechs Varianten einer Rabattierung vor. Die Mehrheit und die Minderheit[NB]V (Jauslin) möchten, dass die elektrisch angetriebenen Lastwagen bis Ende 2031 von der LSVA befreit sind. Die Minderheit[NB]IV (Klopfenstein) möchte die E-LKW bereits ab 2027 der LSVA unterstellen. Meine Minderheit[NB]VI verpflichtet den Bundesrat zu einer Rabattierung. Das heisst, die Transporteure haben gemäss dem Antrag meiner Minderheit[NB]VI die Garantie, dass sie bis 2035 von einer LSVA-Rabattierung profitieren.

An dieser Stelle muss man auch den Transporteuren einmal ein Kränzchen winden. Im letzten Jahr waren laut dem Verband Swiss E-Mobility 21 Prozent der neu zugelassenen Lastwagen mit Strom oder Wasserstoff angetrieben. Aber genau deshalb müssen wir uns doch fragen, ob wir die Elektrolastwagen noch länger von der LSVA befreien oder nicht. Ich bin überzeugt, dass das so keinen Sinn macht und wir die E-LKW zu lange fördern. Ich bin überzeugt, dass wir der Rückverlagerung auf die Strasse entgegentreten müssen, und deshalb müssen wir auch die elektrisch angetriebenen Fahrzeuge der LSVA unterstellen. Nur so garantieren wir, dass die Rückverlagerung auf die Strasse nicht weiter fortgesetzt wird.

Ich bitte Sie deshalb, meine Minderheit VI bei der Rabattierung und meine Minderheit III beim Teuerungsausgleich zu unterstützen.