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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-09-30

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-30

Wortprotokoll

Artikel 14c Absatz 3 wird zusammen mit Artikel 43 des Asylgesetzes behandelt. Gemäss einer Forderung des Städteverbandes soll die Erwerbstätigkeit der Asylsuchenden ausgedehnt und gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat steht diesem Ansinnen in der ordentlichen Revision des Asylgesetzes generell positiv gegenüber, doch sind noch verschiedene Fragen zu klären. Dies umso mehr, als hier die Gefahr besteht, dass diese Personen, die von struktureller Arbeitslosigkeit bedroht sind, die schlecht Qualifizierten konkurrenzieren und sich selber in der Arbeitslosenkasse wiederfinden können.

Die Kommission lehnte deshalb diese vorgezogene Regelung mit 14 zu 9 Stimmen ab. In Artikel 43 des Asylgesetzes soll bei einer Verlängerung der Ausreisefrist oder einer Aussetzung des Vollzuges der Wegweisung die Weiterarbeit ebenfalls bewilligt werden. Die Kommissionsmehrheit erachtet dies als nicht sinnvoll. Nach einem negativen Entscheid soll sich die betroffene Person unverzüglich auf die Rückreise konzentrieren. Es wären falsche Anreize, wenn man sie einfach weiterarbeiten liesse.