Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-09
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-09
Wortprotokoll
Ich fasse die Vorlage noch einmal kurz zusammen und bitte Sie dann, einzutreten und selbstverständlich dem Bundesrat zu folgen. Das ist eigentlich gar nicht so schwer, denn Sie haben rechts und links der Bundesratsvorlage etwas anderslautende Anträge, und schön im Mittel liegt dann der Entwurf des Bundesrates.
Wichtig ist zu wissen, dass im Jahr 2025 bereits 21 Prozent der neu zugelassenen LKW im Schwerverkehr elektrisch aufladbar waren. Das heisst, dass unsere Schätzung, gemäss der bis Anfang der 2030er-Jahre etwa 30 Prozent elektrisch fahren, aus heutiger Sicht durchaus realistisch ist, wenn sich die Entwicklung gleich wie bis heute fortsetzt. Es bleibt aber eine Schätzung. Das ist erfreulich. Die Dekarbonisierung des Verkehrs kommt voran. Das ist auch unsere Absicht.
Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur bis jetzt stark auf den Einnahmen der LSVA basiert, die vom Verbrauch fossiler Treibstoffe abhängen. Wenn diese zurückgehen, fehlen uns hier Mittel. Sie haben bereits gehört, dass wir mit dem Projekt Verkehr '45 kommen. Es enthält entsprechende Anliegen aus allen Regionen und betrifft auch die Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr. Natürlich ist auch der Privatverkehr betroffen, der über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds finanziert wird. Aber hier geht es jetzt über den Bahninfrastrukturfonds. Wir brauchen entsprechend diese Mittel. Wir wollen aber vor allem auch, dass die Verlagerungswirkung wieder besser wird und weiter anhält.
Dies macht eine Weiterentwicklung des Abgabesystems, wie es der Bundesrat vorsieht, notwendig. Mit den Anpassungen bei der LSVA wollen wir die Finanzierung der Schiene langfristig sicherstellen. Wir wollen zudem sicherstellen, dass die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene langfristig unterstützt wird.
Heute befinden sich fast 90 Prozent aller Lastwagen der Euronorm 6 in der günstigen Abgabekategorie. Entsprechend klein ist hier die Verlagerungswirkung. Zusammen mit dem wachsenden Anteil an Elektro-LKW verliert die LSVA dadurch sukzessive die Wirkung. Sie liefert weniger Anreize, die Fahrzeuge technologisch zu verbessern. Aus diesem Grund [PAGE 259] erachtet der Bundesrat eine Vorlage zur Weiterentwicklung der LSVA, wie Sie sie hier haben, als notwendig.
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ist am[NB]1.[NB]Juli einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Ich danke Ihnen bestens dafür. Sie hat jedoch Änderungen an der Vorlage beantragt, die wir jetzt en détail von den Fraktionen und den Minderheitssprecherinnen und -sprechern gehört haben.
Der Bundesrat sieht vor, dass ab 2029 auch Elektrolastwagen der LSVA unterstellt werden, und zwar in der günstigsten Abgabekategorie. Diese Elektrofahrzeuge können dann übergangsweise bis 2035 von Rabatten profitieren, damit der positive Trend der Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte nicht ausgebremst wird.
Die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge der Emissionskategorie Euro 6 sollen 2029 von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie wechseln. Ebenfalls 2029 werden die neusten Lastwagen mit Verbrennungsmotor der Euronorm 7 in die zweitgünstigste Kategorie eingeteilt werden. Um diese gegenüber den älteren Fahrzeugen der Euronorm 6 abzugrenzen, sollen sie wie die Elektrofahrzeuge von einem Rabatt bis ins Jahr 2035 profitieren.
Weshalb hat der Bundesrat diese Anpassung nach der Vernehmlassung gemacht? Wenn ich das direkt Herrn Imark sagen darf: Der Bundesrat hat kein Versprechen gebrochen, sondern er ist hier der Branche entgegengekommen. Sie hat klar gesagt, sie möchte im Sinne der Kohärenz, dass das System mit der Taxierung der Elektrolastwagen im gleichen Jahr eingeführt wird, in dem die Abklassierung der Fahrzeuge in die Euronorm 6 stattfindet und die Euronorm 7 eingeführt wird.
Wir haben aber im Gegenzug die Rabatte deutlich erhöht. Von daher ist für mich in keiner Weise ein Versprechen gebrochen worden, das ist in enger Zusammenarbeit mit der Branche, Sie haben die wichtigsten Firmen genannt, erfolgt. Die Einstufungen in die Abgabekategorien etwas früher zu machen, gleichzeitig die Rabatte deutlich zu erhöhen, war eigentlich der Kompromiss, den man gefunden hat, nach der klaren Ablehnung seitens der Branche unserer Vorlage, die vorsah, das erst 2031 zu machen.
Das möchte ich hier schon klarstellen: Für mich sind Versprechen und Vertrauen auch in den Bundesrat wichtig, und ich glaube, wir haben das auch so gehalten, und die Kohärenz ist absolut gegeben. Die Kohärenz ist insofern gegeben, als wir eine Zunahme - und das ist ja für alle erfreulich - der Zahl der Elektrolastwagen haben. Ich bin dankbar dafür, wie viel investiert wird; es wurde hier erwähnt. Ich bin dankbar für die Investitionen, denn wir werden 2030 zeigen müssen, wie viel des Verkehrs dekarbonisiert wird; das wird auch Einfluss auf das CO2-Gesetz für die Zeit von 2030 bis 2040 haben. Je schneller diese Dekarbonisierung geht, je besser. Aber wenn es schneller geht, müssen wir auch die Verlagerungswirkung haben, deshalb ist die Einführung auf 2029 vorgesehen.
Der Bundesrat will regelmässig sieben Jahre im Voraus festlegen, welche Kriterien er bei der Einteilung der Abgabekategorien anwenden will. Dieser Rhythmus gibt den Transportunternehmen hohe Planungssicherheit. Hier wollen wir klar besser werden als bisher. Die Botschaft umfasst geeignete Massnahmen zur Unterstellung elektrisch angetriebener Fahrzeuge unter das LSVA-System. Damit können die Ziele weiterverfolgt werden, ohne die Anreize für die Dekarbonisierung des Schwerverkehrs zu beeinträchtigen. Es ist natürlich gegenläufig, Dekarbonisierung braucht sehr viel Rabatte, Verlagerungspolitik eher weniger, deshalb hat der Bundesrat hier die Balance und das Gleichgewicht gesucht. Es gibt dazu keine exakte Wissenschaft, es steht Ihnen ja hier die Palette der Möglichkeiten offen.
Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass im Jahr 2029 die einheitliche Umsetzung aller Massnahmen erfolgt. Ich bitte Sie, hier wirklich beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, weil es eine kohärente Lösung ist. Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage wird die Unterstellung der Elektrofahrzeuge unter die LSVA um zwei Jahre vorgezogen. Im Gegenzug sind die Rabatte, welche die Elektro-LKW erhalten, gegenüber jenen in der Vernehmlassungsvorlage doppelt so hoch. Ich habe das jetzt zweimal gesagt und hoffe, dass es dann auch im Plenum ankommt.
Ich glaube, ich kürze hier etwas ab in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und Ihrer nachlassenden Aufmerksamkeit. Ich bitte Sie insbesondere, der obligatorischen Teuerungsanpassung nicht zuzustimmen, weder bei den Pauschalbeträgen für den Personenverkehr noch bei der LSVA. Wir haben die LSVA per 1.[NB]Januar 2025 um 5 Prozent erhöht. Das müssen die Lastwagenunternehmer tragen, wobei oft vergessen geht, dass die Lastwagenunternehmer, wenn sie mehr Abgaben entrichten müssen, diese meist an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Das ist letztlich einfach ein Preistreiben, das am Schluss die Kundinnen und Kunden zahlen müssen. Das darf nicht vergessen werden, wenn hier einfach auf einen obligatorischen Teuerungsausgleich gesetzt wird.
Ich habe noch einen Moment, Herr Präsident. Ich bitte Sie, das ist mir wichtig, in der Hauptvorlage bei Artikel 8b zum reduzierten Tarif der LSVA - ich wäre froh, wenn man jetzt kurz zuhören würde, es gibt hier sehr viele Minderheitsanträge - dem Antrag der Minderheit II (Candinas Martin) zuzustimmen. Diese Minderheit will die Bundesratsvorlage, also folgen Sie dem Bundesrat oder der Minderheit II (Candinas Martin) - mir ist egal, wer Ihnen wichtiger ist; es ist jedenfalls die richtige Lösung.
Ich nehme nicht zu allen Anträgen Stellung, aber ich möchte zuletzt noch zur Frage der Technologieneutralität Stellung nehmen. Der Bundesrat lehnt es aus zwei Gründen ab, dass "sustainable fuels", nachhaltige Treibstoffe, synthetische Treibstoffe auch Rabatte erhalten. Erstens gibt es beim Verbrennungsmotor für sie keine Zusatzkosten, ein Elektromotor bedingt Zusatzinvestitionen. Zweitens geht es darum, wie es vollzogen werden sollte.
Ich bitte Sie um Verständnis, Herr Nationalrat Hurter. Sie sagten es richtig, dass es nicht an der Verwaltung oder am Bundesrat sei, zu sagen, was möglich sei. Das Parlament befiehlt, und wir machen es, wenn Sie es befehlen. Aber wir wissen ja nicht, was in den Tanks ist - also wie wollen Sie es vollziehen? Das ist einfach meine Gegenfrage, und deshalb findet der Bundesrat, dass nachhaltige Treibstoffe, die in einen Verbrennungsmotor gelangen, zwar noch etwas mehr kosten, der Motor aber derselbe ist. Deshalb geben Sie hier bitte keine Rabatte, und folgen Sie nicht der Minderheit I (Hurter Thomas), trotz allem Verständnis, das ich natürlich gegenüber Herrn Nationalrat Hurter habe.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und grundsätzlich, wie gesagt, der Minderheit II (Candinas Martin) bzw. dem Bundesrat zu folgen.