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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2026-03-10

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-10

Wortprotokoll

In unserer Bundesverfassung ist nichts, aber auch wirklich nichts anderes - nicht die Umwelt, nicht die Bildung, nicht die Sicherheit - so häufig geregelt wie das Wohnen. Es gibt ganze drei Verfassungsartikel dazu. Es gibt gleichzeitig aber auch nichts, ausser vielleicht noch die Bestimmung aus der Alpen-Initiative, was so wenig eingehalten wird wie diese drei Verfassungsartikel.

Ich lese Ihnen den einen vor, um den es hier geht, Artikel 108, das ist mein Lieblingsartikel, und der sagt in Absatz[NB]1: "Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus." Das heisst, das selbstbewohnte Eigentum und die Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus erscheinen, durch ein Komma getrennt, im gleichen Satz, und das ist Absicht. Das eine ist das individuelle selbstbewohnte Eigentum, das andere ist das kollektive selbstbewohnte Eigentum in Form von Genossenschaften - denn da ist man über Genossenschaftsanteile auch Eigentümerin.

Nun ist es aber eine Tatsache - jetzt sollte Kollege Rutz gut zuhören -, dass der Anteil des kollektiven selbstbewohnten Eigentums von 41 Prozent auf 36 Prozent gesunken ist. Der Anteil gemeinnütziger Wohnbauträger am Gesamtmarkt stagniert seit Jahrzehnten bei 4 Prozent respektive, bezogen auf die Mietwohnungen, bei um die 9 Prozent. Das heisst, dass es in Bezug auf genau diesen Verfassungsauftrag nicht weitergeht, sondern sogar zurück, obwohl das inakzeptabel ist, zumal es nicht zielführend ist, wenn man der Bevölkerung ihren grössten Traum wegnimmt, selbstbewohntes Eigentum zu besitzen.

Eigentlich verlangt die Bundesverfassung eine Expansion. Allerdings ist dieses eine Förderinstrument, das wir haben, dieser Fonds de Roulement, betragsmässig ausgelegt auf ein Halten des Marktanteils. Dabei sagt unsere Bundesverfassung, dass gemeinnützige Wohnbauträger respektive das kollektive selbstbewohnte Eigentum zu expandieren habe. Dies tun wir aber so nicht. Deshalb stelle ich den Minderheitsantrag, diesen Betrag aufzustocken.

Bedenken Sie - und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen -, dass das ja keine Ausgaben sind. Vielmehr verdient der Bund an diesen Darlehen, weil er ein Zinsdifferenzgeschäft macht: Er nimmt das Geld billiger auf, als er es verleiht. Und dieses Zinsdifferenzgeschäft macht er noch komplett risikofrei, weil es keine Darlehensausfälle gibt. In den letzten Jahren, seit es dieses Gesetz gibt, ist kein einziger Franken an Krediten ausgefallen. Wieso auch? Die Wohnbaugenossenschaften sind solid wie Stein und Bein;[NB]zudem[NB]sind diese Ausgaben, die sie haben, einfach immer zu 100 Prozent refinanziert. In der Schweiz kennen wir Mietzinsausfälle im Übrigen kaum. Das gilt auch für Kommerzielle.

Wieso richten wir unsere Instrumente auf ein Halten des Marktanteils aus, obwohl der Bund daran verdient und es einen Verfassungsauftrag gibt, wonach der Anteil der gemeinnützigen Wohnbauträger und, wie gesagt, auch des individuellen selbstbewohnten Eigentums zu expandieren habe? Das erschliesst sich mir überhaupt nicht.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Das ist das Mindeste, was wir tun können, damit wir uns zumindest halbwegs an die Bundesverfassung halten.