preparatory:AB 370763
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-10
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom [PAGE 143] 12.[NB]Februar die von Nationalrat Marcel Dobler am 20.[NB]Juni 2025 eingereichte und vom Nationalrat am 26.[NB]September 2025 angenommene Motion vorberaten. Die Motion möchte den Bundesrat beauftragen, die negativen finanziellen Anreize abzubauen, welche aufgrund der Erwerbsersatzordnung für Personen - Männer wie Frauen - mit einem tiefen Beschäftigungsgrad entstehen, die zu einem Militärdienst, namentlich einem Wiederholungskurs oder einem kurzen Militärdienst, einberufen werden. Der Motionär begründet sein Anliegen unter anderem damit, dass sich die finanzielle Entschädigung heute am bisherigen Einkommen orientiert. Frauen mit einem tiefen Beschäftigungsgrad erhalten somit meist die Mindestentschädigung. Eine Majorin mit 1000 Diensttagen, mit Führungsverantwortung und einem Diensttag, der manchmal bis zu zwölf Stunden dauert, erhält heute gleich viel wie ein Rekrut am ersten Diensttag.
Unsere Kommission empfiehlt einstimmig, diese Motion anzunehmen. Sie ist der Ansicht, dass die aktuelle Regelung in der Erwerbsersatzordnung der gesellschaftlichen Situation nur bedingt Rechnung trägt. Der Anteil an dienstpflichtigen Personen, welche Teilzeit arbeiten, ist gestiegen. Für diese Personen kann, vor allem wenn sie zu einem Wiederholungskurs oder zu einem kurzen Militärdienst einberufen werden, eine Benachteiligung in Bezug auf die finanzielle Entschädigung entstehen, womit der Einkommensausfall unter Umständen nur ungenügend gedeckt wird. Die Umsetzung dieser Motion soll helfen, die Attraktivität der Armee zu steigern.
Nach geltender EO-Regelung reicht der Erwerbsersatz nicht aus, um den Einkommensausfall zu decken. Deshalb muss der Sozialdienst der Armee punktuell einspringen. Davon sind nicht nur Frauen betroffen, sondern generell alle Personen, die Teilzeit arbeiten. Diese Situation schmälert zudem die Attraktivität der Armee.
Wie bereits ausgeführt, beantragt die Kommission einstimmig, die Motion anzunehmen und damit der Empfehlung des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.