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Marti Samira · Nationalrat · 2026-03-10

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-10

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 13.[NB]Februar 2026 die Motion Wasserfallen Flavia, deren Ziffern 1 und 2 der Ständerat am 24.[NB]September 2025 annahm, beraten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Gesetzesbestimmungen so anzupassen, dass erstens während einer Schwangerschaft keine Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) erfolgen darf und zweitens die Anzahl Taggelder der ALV für schwangere Arbeitslose mit gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhöht wird. Ziffer 3 der Motion wurde von der Motionärin bereits in der Kommission des Ständerates zurückgezogen und wird somit heute nicht beraten.

Die SGK Ihres Rates beantragt mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, gleich wie der Ständerat die Ziffern 1 und 2 der Motion anzunehmen. Die Mehrheit anerkennt den Handlungsbedarf. Warum? Wir bilden heute für viel Geld junge Frauen exzellent aus, wir investieren Milliarden in ihre Ausbildung und sind gleichzeitig mit einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft und dem damit einhergehenden Arbeitskräftemangel konfrontiert. Wir haben gesellschaftlich und ökonomisch ein vitales Interesse daran, dass Mütter, die gerne erwerbstätig bleiben möchten, dies auch tun können und im Arbeitsmarkt verbleiben. Trotzdem wird heute in der ALV nicht berücksichtigt, dass schwangere Frauen offensichtlich zu den schwerer vermittelbaren Arbeitsuchenden gehören. Denn sagen Sie mir: Wer stellt eine schwangere Frau an? Die Antwort kennen Sie.

Die ALV kennt bereits heute Unterscheidungen bei der Anzahl Taggelder je nach Vermittlungsfähigkeit. So sind z.[NB]B. mehr Taggelder für Menschen mit einer IV-Rente, für ältere Arbeitslose und für junge Arbeitslose mit kleinen Kindern vorgesehen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit gehören auch schwangere Arbeitslose in diese Kategorie der sogenannt schwer vermittelbaren Versicherten.

Dazu kommt: Wenn es noch vor der Geburt des Kindes zur Aussteuerung aus der ALV kommt, dann verlieren die Betroffenen den Anspruch auf die Mutterschaftsversicherung. Die existenzielle Not, die damit einhergeht, notabene während des Wochenbetts, ist nicht zu rechtfertigen, und wir haben ein Interesse daran, dass auf diese Frauen auch in der ALV Rücksicht genommen wird.

Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft erreichten im Jahr 2022 rund 500 Frauen die Höchstzahl an Taggeldern im Rahmen der ALV und wurden während der Schwangerschaft ausgesteuert. Die Kommission erachtet es als richtig und wichtig, die Umstände der schwangeren Frauen, die erwerbstätig bleiben möchten, entsprechend besser zu berücksichtigen. Für die ALV ist diese Forderung finanziell absolut tragbar: Es geht um 8 bis 10 Millionen Franken, dies bei jährlichen Umsätzen der ALV von über 7 Milliarden. Der ALV geht es finanziell gesehen sehr gut, und es ist abzusehen, dass in den nächsten Jahren sogar die Lohnbeiträge für die ALV sinken werden.

Das Anliegen der Motion findet breite Unterstützung aus der Gesellschaft, und deshalb beantragt die Mehrheit der Kommission, die Ziffern 1 und 2 der Motion anzunehmen. Eine Minderheit sieht angesichts der geringen Fallzahlen und des angespannten Bundeshaushaltes keinen Handlungsbedarf, verweist auf das soziale Netz und betont, dass die derzeitige Regelung für den allergrössten Teil der Schwangeren ausreiche und ein weiterer Sozialausbau nicht berechtigt sei.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diese Motion zu unterstützen.