Lexipedia

Ryser Franziska · Nationalrat · 2026-03-10

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2026-03-10

Wortprotokoll

Mit dieser Motion sollen die Anforderungen an das Tierschutzprogramm RAUS abgeschwächt werden. Der ursprüngliche Motionstext hätte einen massiven Abbau des Tierschutzniveaus zur Folge gehabt und hätte damit langfristig die Glaubwürdigkeit dieses Programms und der darauf abstellenden Labels infrage gestellt. Der abgeänderte Wortlaut, den Nationalrat Hübscher soeben vorgestellt hat, schränkt diese Forderung zwar etwas ein, aber immer noch zu wenig - und er entlässt die Kantone aus der Verantwortung, denn das minimale Tierschutzniveau ist gesetzlich geregelt. Wenn sich landwirtschaftliche Betriebe darüber hinaus zusätzlich für das Tierwohl engagieren, ist das sehr erfreulich und wird mit zusätzlichen finanziellen Mitteln entschädigt.

Neben dem BTS-Programm für im Stall gehaltene Tiere gibt es das RAUS-Programm für Betriebe, die ihren Tieren regelmässigen Auslauf auf Weiden gewähren, denn die Tiere profitieren von der zusätzlichen Bewegung, von der besseren Luftqualität und den visuellen Reizen. Im Winter kann der Auslauf statt auf einer Weide auf einer Auslauffläche gewährt werden. Diese Innenauslaufhöfe müssen aber mindestens auf einer Seite geöffnet sein, um als Kompensation für [PAGE 288] den Weidegang zu zählen. Diese Kompromisslösung - das hat der Kommissionssprecher auch ausgeführt - war von Anfang an so vom Gesetzgeber gewollt und wurde weder auf der Gesetzes- noch auf der Verordnungsstufe je angepasst. Geändert hat sich lediglich eine Weisung dazu. Aber auch darin wurde keine Änderung der Voraussetzungen impliziert, sondern die Ausführungen wurden einfach etwas gekürzt. Dass gewisse Stallbauunternehmen daraus schlossen, es würden nun auch vollständig geschlossene Ställe im RAUS-Programm anerkannt werden, ist sehr unglücklich. Dass ein Kanton in der Vollstreckung einen anderen Massstab angelegt hat, ist fahrlässig.

Für die Betriebe, denen eine RAUS-Konformität mit einem geschlossenen Stall in Aussicht gestellt wurde, ist diese Situation sehr schwierig. Wir anerkennen, dass für diese Betriebe eine Lösung gesucht werden muss. Gleichzeitig ist aber auch zu bemerken, dass alle - die kantonalen Behörden, die Stallbauunternehmen und auch die Landwirtinnen und Landwirte selber - immer die Möglichkeit gehabt hätten, die gesetzlichen Grundlagen und die Verordnungen zu konsultieren und zu überprüfen, ob sich die Anforderungen denn nun tatsächlich geändert haben. Auch in diesem Bereich des Staates darf ein gewisses Mass an Eigenverantwortung erwartet werden.

Auch ist festzuhalten, dass diese Programme freiwillig sind - niemand ist gezwungen, die entsprechenden Stall- und Auslaufvorgaben einzuhalten. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Programme sehr beliebt sind; unterdessen fliessen 10 Prozent der Direktzahlungen über freiwillige Tierschutzprogramme an die Landwirtinnen und Landwirte. Das zeigt aber auch: Die Anforderungen sind eigentlich klar und werden von vielen Betrieben in der ganzen Schweiz eingehalten. Wenn das RAUS-Programm nun aufgrund von Einzelfällen in voraussichtlich einem Kanton aufgeweicht würde, hätte dies eine Ungleichbehandlung aller anderen Betriebe zur Folge, die sich korrekt an die Vorgaben halten und die entsprechende Investitionen in einen RAUS-konformen Stall getätigt haben. Eine Lösung für diese Einzelfälle muss stattdessen auf Kantonsebene gesucht werden.

Die vollstreckenden Behörden kennen die gesetzlichen Grundlagen und haben diese korrekt anzuwenden. Tun sie dies nicht, kann die Folge nicht sein, dass wir einfach das ganze Programm verwässern und das Tierschutzniveau schweizweit senken - das wäre auch mit dem abgeänderten Wortlaut dieser Motion der Fall. Damit würden Auslaufställe, die zwischen 2018 und 2024 gebaut wurden, auch mit geschlossenen Wänden ins RAUS-Programm aufgenommen. Das betrifft einfach deutlich mehr Fälle als diejenigen Einzelfälle, die im Glauben an eine RAUS-Konformität in einen geschlossenen Stall investiert haben. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Stalles von fünfzig Jahren sprechen wir hier also von mehreren tausend Betrieben, die künftig Tierwohlbeiträge erhalten könnten, ohne Tierwohl zu bieten. Das ist nicht nur aus finanzpolitischer Sicht unerwünscht, es wäre auch ein Abbau des Tierschutzes auf ein Niveau, welches die zusätzlichen finanziellen Beiträge nicht mehr rechtfertigt. Denn die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten sind klar: Ein Tier, das in einem RAUS-Programm gehalten wird, soll auch rauskommen! Mit Umsetzung der Motion würden die Tiere aber den ganzen Winter in einem zubetonierten Laufhof verbringen und die schneebedeckten Weiden um sie herum nicht einmal sehen können.

Die Minderheit beantragt daher, die Motion abzulehnen und stattdessen die Kantone, die die Tierschutzprogramme ungenügend umgesetzt haben, für eine Lösung der betroffenen Einzelfälle in die Pflicht zu nehmen.