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Germann Hannes · Ständerat · 2026-03-10

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-10

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass wir im Rahmen dieser ausserordentlichen Session Entscheide treffen können. Heute Morgen hat Kollege Dittli unserem Verteidigungs- und Sicherheitsminister vorgeworfen, der Bundesrat würde sich, wenn es um die Sicherheit unseres Landes gehe, nur in Zeitlupe bewegen. Im Asylbereich, muss ich sagen, Herr Bundesrat, ist es nicht einmal mehr Zeitlupentempo, hier herrscht eher Stillstand. Wir beraten heute Morgen über fast ein Dutzend Vorstösse zum Asylbereich. Allein das zeigt doch, dass hier einiges im Argen liegt und dass gehandelt werden muss. Darum bin ich froh, dass ich zu dieser Motion sprechen kann.

Die bisherigen Bestrebungen des Bundesrates in der Asylpolitik haben sich bislang als nicht zielführend erwiesen. Die gewünschte Abschreckungs- oder zumindest Abhaltewirkung ist in weiten Teilen ausgeblieben. Die Identitätsabklärungen sind aufwendig, da viele Asylbewerber ihre Ausweise vor der meist illegalen Einreise vernichten - was kein Wunder ist, bleibt dies doch ohne Konsequenzen. Deshalb müssen aufwendige Anhörungen mit Rechtsvertretern auf Kosten der Steuerzahlenden stattfinden. Diese Prozeduren sind teuer und verzögern das Verfahren weiter. Oftmals erscheinen die Gesuchsteller auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht zur Befragung, und auch ihre Rechtsanwälte wissen nicht, wo sich die Asylbewerber aufhalten. Auch das Betreuungspersonal in den Asylzentren, die Sozialarbeitenden, die Ärzte und die Psychologen schlagen kostenseitig immer stärker zu Buche.

Ein Teil der Asylbewerber fällt zudem überproportional durch Kriminalität auf, was für die Bevölkerung eine konkrete Gefährdung darstellt und nicht weiter zumutbar ist. Das darf ein Rechtsstaat nicht so hinnehmen. Die Betroffenen werden in aller Regel rasch wieder auf freien Fuss gesetzt. Nach Ablehnung des Asylgesuchs tauchen zudem viele unter, was wiederum hohe Kosten verursacht aufgrund zahlreicher gebuchter Rückkehrflüge, die nicht angetreten werden, aufgrund beanspruchter Polizeiressourcen und vielem mehr. Aussichtslose und willkürlich hinausgezögerte Asylgesuche von[NB]Wirtschaftsmigranten müssen dringend unattraktiver werden. Dabei sind zum Beispiel die Sozial- und Gesundheitsleistungen zu kürzen und auf Nothilfe sowie Notfälle zu reduzieren.

Aber auch eine Verlegung der Asylverfahren in einen Drittstaat muss vertieft geprüft werden, so wie es kürzlich von EU-Ländern beschlossen worden ist. Deutschland, Österreich, also zwei Nachbarn, und drei weitere EU-Staaten haben sich auf sogenannte "return hubs" geeinigt, das heisst auf Rückkehrzentren ausserhalb Europas. Bei den fehlbaren Kantonen, die bei den Ausschaffungen trödeln und nicht vorankommen, sollte daher ein Malussystem zur Anwendung gelangen. Der Vollzug des Asylgesetzes darf nicht von der jeweiligen politischen Ausrichtung oder vom Handlungswillen einzelner Kantone abhängen.

Schliesslich muss bei den abgewiesenen Asylbewerbern, die in den Genuss einer vorläufigen Aufnahme kommen, der Familiennachzug erheblich eingeschränkt werden. Denn erstens ist der Familiennachzug für abgewiesene Bewerber grundsätzlich fragwürdig, und zweitens schafft gerade der Familiennachzug erhebliche Fehlanreize. Die sogenannte vorläufige Aufnahme sollte theoretisch regelmässig vom Bund überprüft und die Rückführung forciert werden. In der Praxis findet dies jedoch nicht statt. Denjenigen Ländern, welche ihre eigenen Landsleute nicht zurücknehmen, ist die humanitäre Hilfe komplett zu streichen.

Die viel zu hohen Schutzquoten von 67,6 bis 80,2 Prozent in den Jahren 2014 bis 2024 müssen dringend reduziert werden, um weitere Pull-Effekte zu verhindern. Hier kann Dänemark als Vorbild dienen, wo Asylbewerber grundsätzlich den Ausgang ihres Antrags in einem Sammellager abwarten müssen. Wenn nun diese Personen noch ihre Familien nachziehen, so werden sie aufgrund der Festsetzungstendenzen erst recht nie mehr in ihre Heimat zurückkehren.

Die aktuelle Lage mit den erwähnten Fehlanreizen und Entwicklungen widerspricht diametral Artikel 121a der Bundesverfassung, deshalb braucht es dringend ein neues Konzept.[NB]Ich[NB]mache Ihnen beliebt, sich dieser Argumentation anzuschliessen und, so wie Sie heute Morgen viele Vorstösse bereits angenommen haben, auch diese Motion anzunehmen, damit der Bundesrat endlich in Bewegung kommt.