Z'graggen Heidi · Ständerat · 2026-03-10
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-10
Wortprotokoll
Bund, Kantone und Gemeinden haben am 28.[NB]November 2025 die Asylstrategie 2027 verabschiedet. Sie legt die zentralen Handlungsfelder fest, um unser Asylsystem gezielt weiterzuentwickeln: schnellere Verfahren, wirksamere Rückführungen, eine höhere Schwankungstauglichkeit der Unterbringung und gezielte Integrationsmassnahmen. Die konkreten Massnahmen, gestützt auf die Strategie, werden nun in Arbeitsgruppen von Bund, Kantonen und Gemeinden umgesetzt.
Als Präsidentin der zuständigen Staatspolitischen Kommission kann ich Ihnen berichten, dass die SPK-S im Februar 2026 erste Anhörungen durchgeführt hat, zunächst mit dem Bundesrat und dem Staatssekretariat für Migration. Aufgrund der zahlreichen Fragen und vielen Anregungen in der Kommission haben wir beschlossen, an der Sitzung im Frühjahr eine zweite Anhörung zu machen, auch und vor allem mit den Kantonen und dem Schweizerischen Gemeindeverband. Sie sehen: Unsere Kommission begleitet und beobachtet die Asylstrategie 2027, wie sie jetzt erarbeitet wird, eng. Wie Sie auch gehört haben - Herr Ständerat Fässler hat das ausgeführt -, schauen wir auch, wie die vom Parlament angenommenen Motionen darin umgesetzt werden.
Das Asylwesen ist eine Verbundaufgabe. Der Bund trägt die Gesetzgebung und hat die Verfahrenshoheit, die Kantone und Gemeinden sind für den operativen Vollzug zuständig, insbesondere für die Unterbringung, die Betreuung und die Integration vor Ort. Die Abstimmung erfolgt also im föderalistischen Verbund, unter anderem über die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren.
Die Asylstrategie 2027 basiert auf einer fundierten externen Analyse, einer politischen Synthese und schliesslich einem - ich betone - gemeinsamen politischen Mandat aller drei Staatsebenen. Zur Analyse: Sechs Jahre nach der Reform von 2019 zeigt sich gemäss dieser Analyse, dass das System grundsätzlich funktioniert, dass 60 bis 80 Prozent der Verfahren innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden. Gleichzeitig haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte Handlungsbedarf identifiziert, gerade in Phasen hoher Belastung.
Die Strategie hat folgende Ziele: schnellere Asylverfahren; höhere Schwankungstauglichkeit; gezielte Integrationsmassnahmen, insbesondere bei Frauen und jungen Erwachsenen; wirksame Rückführung und Stärkung der Taskforce gegen Intensivtäter; stärkere Handlungsfähigkeit gegenüber straffälligen Personen; bessere Einbettung des Schutzstatus S in das Gesamtsystem.
Ich sehe, dass die Themen, die wir im Parlament besprechen, adressiert sind. In der Phase 2 werden nun Massnahmen erarbeitet, weiterentwickelt und umgesetzt. Ich gehe davon aus, dass das ein iterativer Prozess ist. Das heisst, dass die Motionen, die die Räte überweisen, auch einbezogen und in den Arbeitsgruppen berücksichtigt werden. Dass die Strategie und die Massnahmen bereits erarbeitet werden, zeigt, dass den beteiligten Behörden bewusst ist, dass Verbesserungen notwendig sind und umgesetzt werden müssen.
Ich möchte betonen, dass nicht alles, was nicht optimal läuft, allein in der Verantwortung des Bundes liegt. Zudem müssen wir auch anerkennen, dass sich nicht alle Entwicklungen im Asylwesen politisch steuern lassen. Sie hängen auch stark von internationalen Ereignissen ab, von Migrationsbewegungen, vom EU-Asyl- und -Migrationspakt beispielsweise, und auch von völkerrechtlichen Vorgaben.
Die Motion Germann - zu dieser möchte ich sprechen - nimmt Anliegen auf, die in der Asylstrategie, wie es auch der Bundesrat ausführt, bereits abgedeckt sind. Sie bringt eine Verschärfung in die Strategie. Ich kann mir vorstellen - ich habe gesagt, es geht um einen iterativen Prozess, man spiegelt jeweils, nimmt die Themen wieder auf -, dass die Massnahmen der Motion für die Arbeitsgruppen hilfreich sein können. Gleichzeitig ist es wahrscheinlich auch möglich, dass nicht alle von der Motion vorgeschlagenen Massnahmen vollständig umsetzbar sein werden, insbesondere aus völkerrechtlicher Perspektive, aber auch aus politischen und praktischen Gründen. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Motion wertvolle Hinweise für den laufenden Umsetzungsprozess bringen kann.
Deshalb würde ich sagen, dass wir diese Motion annehmen können. [PAGE 164]