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Müller Damian · Ständerat · 2026-03-10

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-10

Wortprotokoll

Wir sprechen heute über häusliche Gewalt, über Gewalt an dem Ort, wo Menschen sich am sichersten fühlen sollten: in der eigenen Wohnung, in der Partnerschaft, in der Familie. Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen. Sie ist bezüglich schwerer Gewalt und Tötungsdelikte einer der zentralen Risikofaktoren; das zeigt auch der Bericht des Bundesrates vom 10.[NB]Dezember 2021. Dennoch behandeln wir sie im Straf- und Migrationsrecht weitgehend kontextblind.

Ich habe den Bundesrat gefragt, wie oft in den letzten zehn Jahren bei häuslicher Gewalt eine Landesverweisung ausgesprochen wurde. Die Antwort lautet, man wisse es nicht, es gebe keine Zahlen. Wir wissen nicht, wie oft bei schweren Delikten im sozialen Nahraum auf eine Landesverweisung verzichtet, die Härtefallklausel angewandt wurde, Landesverweisungen nicht vollzogen werden konnten. Wir diskutieren mit anderen Worten ein reales Risiko, ein Sicherheitsrisiko, verfügen aber über keine systematische Datengrundlage.

Ein Beispiel: Im Jahr 2016 versuchte ein Mann, seine schwangere Partnerin mit einem Gummihammer zu töten. Das Kind überlebte. Das Gericht verurteilte den Mann zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt. Auf eine Landesverweisung wurde mit Verweis auf Integration und Aufenthaltsdauer verzichtet. Ich sage nicht, dass jedes Gericht falsch entscheidet, aber ich frage, ob wir genügend klare Leitlinien haben, wenn selbst in hochgefährlichen Konstellationen Integrationsargumente höher gewichtet werden als das Eskalationsrisiko für das Opfer.

Herr Bundesrat, wenn ich die Mitteilungen genau gelesen habe, als ich diese Antwort vorbereitet habe, sind Sie im Sommer 2025 nach Spanien gereist, um sich vor Ort über das Vorgehen gegen häusliche Gewalt zu informieren. Spanien arbeitet mit Registern, systematischen Gefährdungsanalysen und spezialisierten Strukturen. Bei uns fehlen hingegen statistische Grundlagen. Wie wollen Sie die Prioritätensetzung glaubwürdig machen, wenn wir nicht einmal genau wissen, wo sich das Risiko konzentriert? Der soziale Nahraum birgt, empirisch gesehen, hohe Risiken. Wiederholungen, Kontrolle und Eskalation sind dort besonders ausgeprägt. Fahren wir hier nicht eher auf Sicht?

Ich sehe drei Punkte, bei denen wir handeln müssen:

1.[NB]Transparenz: Wir brauchen eine bessere statistische Erfassung. Wenn Urteilsstatistik und Migrationsstatistik den Beziehungskontext nicht abbilden, müssen wir diese Lücke schliessen. Ohne Daten können wir weder beurteilen noch steuern.

2.[NB]Leitlinien für die Praxis: Auch ohne den Begriff "häusliche Gewalt" als eigenen Straftatbestand einzuführen, kann der Bundesrat prüfen, ob klare Vorgaben oder Empfehlungen zur Anwendung der Härtefallklausel bei Delikten im sozialen Nahraum notwendig sind. Gerade dort sollte Zurückhaltung gelten.

3.[NB]Die Prüfung des Deliktskatalogs: Es geht nicht darum, jede Tätlichkeit automatisch mit einer Landesverweisung zu verknüpfen; aber wir müssen ehrlich diskutieren, ob [PAGE 167] wiederholte Gewalt im gleichen Haushalt, auch wenn sie als einfache Körperverletzung oder Nötigung qualifiziert wird, migrationsrechtlich genügend Konsequenzen hat. Wir haben in der Verfassung klar festgehalten, dass schwere Gewalt und Sexualdelikte zum Verlust des Aufenthaltsanspruchs führen sollen. Dieses Signal darf im sozialen Nahraum nicht relativiert werden.

Opferschutz ist kein ideologisches Thema, es ist eine staatliche Kernaufgabe. Wer hier also konsequent handelt, schützt in erster Linie Frauen und Kinder, und er schützt auch die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates. Ich erwarte vom Bundesrat keine Symbolpolitik. Ich erwarte eine saubere Analyse der Datengrundlage, eine ehrliche Prüfung der Praxis und, wenn nötig, auch konkrete Anpassungen. Gewalt im eigenen Zuhause darf nicht als privates Problem behandelt werden, sie ist ein Sicherheitsrisiko, und sie verlangt eine klare Antwort. Ich hoffe, dass der Bundesrat hier entsprechend den Handlungsbedarf sieht. Ich werde so lange als möglich auf eine weitere Motion verzichten. Wenn Sie den Handlungsbedarf sehen und, wie bereits von Ihnen erwähnt, dann auch handeln, braucht es keine weitere Intervention. Ich glaube aber, wir haben hier die Möglichkeit, das Verfahren auf unkomplizierte Weise gezielt so zu gestalten, dass wir schlussendlich den Opferschutz ins Zentrum stellen.