Michel Matthias · Ständerat · 2026-03-10
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-10
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Stellungnahme in diesem technisch wie auch regulatorisch dynamischen Bereich. Der in der Interpellation angesprochene "Digital Omnibus" der EU steht für einen Kurswechsel in der europäischen Digitalpolitik. Statt auf möglichst umfassende Vorabregulierungen und auf eine dichte Regulierung zu setzen, will die EU dort gezielt entlasten, wo Regeln Unternehmen, insbesondere KMU, unnötig belasten. Für die Schweiz ist das ein wichtiges ordnungspolitisches Signal. Es ist einerseits eine Bestätigung für unseren Schweizer Ansatz, also für unseren traditionell eher pragmatischen und technologieneutralen Ansatz. Insofern könnte man sagen: Alles gut, es besteht kein Handlungsbedarf. Der Bundesrat bekräftigt [PAGE 168] dies insofern, als er sagt, dass sich die Schweiz eben gerade nicht an die allenfalls dichte KI-Regulierung anlehnen will, weshalb die Omnibus-Vorlage keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz habe. Doch sollten wir uns nicht einfach auf die Schulter klopfen, denn der "Digital Omnibus" fährt ja weiter. Das kann für die Schweiz ein Weckruf sein. Hier bleibt der Bundesrat etwas vage.
Man könnte hier durchaus noch einige Schwerpunkte setzen; dies versuche ich nun im Interesse des Standorts, im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit zu tun. Positiv vermerke ich den Hinweis des Bundesrates zu Frage 2, dass sich die künftige KI-Regulierung in der Schweiz vorrangig auf Querschnittthemen wie Transparenz, Nichtdiskriminierung oder Risiko- und Folgenabschätzung konzentrieren will. Ebenso teile ich natürlich das Ziel der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz. Aber man könnte etwas offensiver oder konkreter werden. Ich gebe zwei Beispiele:
Erstens nutzen wir das Potenzial zur Vereinfachung des Austauschs zwischen Unternehmen und Behörden, also das Potenzial für E-Government, aus meiner Sicht noch zu wenig. Die EU kann hier für einmal sogar Vorbild sein, indem sie mit der Omnibus-Vorlage eine zentrale Meldestelle, einen Single Point of Entry, für Cybervorfälle vorsieht. Hier könnte der Bundesrat auf seine Zustimmung zur Motion Cottier 25.4715 hinweisen. In dieser Motion wird nämlich ebenfalls ein Single Point of Entry für Cybersicherheitsmeldungen verlangt. Heute gibt es keinen Single Point of Entry: Heute ist entweder der Datenschutzbeauftragte oder die Finma oder das Bundesamt für Cybersicherheit zuständig. Der Bundesrat stimmt der Forderung nach einem Single Point of Entry also eigentlich zu. Die EU verwirklicht ihn bereits.
Zweitens kann der Innovationsstandort gestärkt werden. Gepaart mit Rechtssicherheit bedeutet "keine Regelung" nicht einfach Innovationsfreiraum, vielmehr bleibt die Rechtssicherheit wichtig.
Meines Erachtens geht die EU beim KI-Training in drei Bereichen in die richtige Richtung. Die EU verfügt über klare Rechtsgrundlagen, erstens für den Einsatz sensibler Daten zur Bias Detection, also zum Schutz gegen Verzerrungen; zweitens für das KI-Training mit öffentlich zugänglichen Daten; drittens, und das ist interessant, für die[NB]Nutzung[NB]des[NB]berechtigten[NB]Interesses als tragfähige Rechtsbasis. In der Schweiz herrscht diesbezüglich Rechtsunsicherheit.
Der letztgenannte Ansatz, das berechtigte Interesse, ist interessant. Gemäss den neuen EU-Vorgaben genügt ein klar definiertes berechtigtes Interesse eines datennutzenden Unternehmens für die Nutzung von personenbezogenen Daten, die natürlich anonymisiert sein müssen. Aber es geht nicht nur immer wieder um das lange diskutierte Opting-in oder Opting-out, also um individuelle Entscheidungen, ob meine Daten anonymisiert benutzt werden dürfen oder nicht. Wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, darf ein Unternehmen personenbezogene Daten anonymisiert nutzen. Das gilt nun in der EU für das KI-Training.
Ich glaube, der Ansatz des berechtigten Interesses wäre ein richtungsweisender Ansatz, ein Konzept, das man auch generell bei der Datennutzung einführen könnte; ich denke an den Sekundärnutzen von Daten. Ich glaube, das ist ein Beispiel, an dem man sich orientieren kann. Insofern hoffe ich, dass dieser Omnibus nicht einfach an der Schweiz vorbeifährt, sondern dass auch wir ihn als Fundgrube für die eine oder andere gute Idee nützen.