Page Pierre-André · Nationalrat · 2026-03-11
Page Pierre-André · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-11
Wortprotokoll
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelnamen bei der Eheschliessung) [GZ]
Code civil suisse (Double nom après le mariage)[GZ]
[VS][GZ]
Art. 30a[GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Festhalten
[VS]
Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Schriftliche Begründung [GZ]
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei beantragt, gemäss Beschluss des Ständerates vom 4.[NB]März 2026 das "Ledignamenprinzip" beizubehalten. Das "Ledignamenprinzip" bedeutet, dass man nur den Ledignamen (und nicht den "neuen" Namen, den man durch eine (frühere) Ehe "erworben" hat) an den (neuen) Ehepartner resp. die (neue) Ehepartnerin oder die gemeinsamen Kinder weitergeben kann. Wenn Frau Müller Herrn Schmid heiratet (und seinen Namen "Schmid" annimmt), sich aber später wieder von ihm scheiden lässt, kann ihr späterer, zweiter Ehemann gemäss dem Beschluss des Ständerates nicht den Namen "Schmid" annehmen, sondern nur seinen eigenen Namen behalten oder aber den Namen "Müller" annehmen. Die Frau kann den erworbenen Namen "Schmid" jedoch bis ans Lebensende behalten, wenn sie dies möchte. Hier unterscheiden sich das Konzept des Ständerates und der RK-N inhaltlich: Die RK-N möchte das Ledignamenprinzip abschaffen (d.[NB]h. auch der bisherige, durch eine vorgängige Heirat erworbene Namen soll neu weitergegeben werden dürfen). Der Ständerat möchte am Ledignamenprinzip festhalten, so wie es im geltenden Recht festgeschrieben ist. Die SVP-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass das Ledignamenprinzip den "Namenstourismus" mit Namen aus Vorehen unterbindet und die Transparenz der Abstammung wahrt. Damit werden Zivilstandsregister einfach gehalten und Kinder vor Identitätsverwirrung durch fremde Namensbestandteile geschützt. Entsprechend ist am Ledignamenprinzip festzuhalten.
[VS]
Art. 30a[GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Maintenir
[VS]
Proposition du groupe de l'Union démocratique du centre [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des États [PAGE 318]