Flach Beat · Nationalrat · 2026-03-11
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-03-11
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie, der Kommission nochmals zu folgen und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Man will hier einen Grundsatz antasten, der in unserem Rechtssystem seit vielen hundert Jahren verankert ist und aus dem römischen Recht stammt: Wenn ein Straftäter verurteilt worden ist, soll dieses Urteil gelten und nicht nachträglich verschärft werden. Das ist ein wesentlicher Grundsatz. Stellen Sie sich vor, Sie werden wegen einer Verfehlung verurteilt, etwa wegen zu schnellen Fahrens, müssen den Führerschein abgeben und eine Busse bezahlen. Danach kommt das Parlament zum Schluss, dass dieses Verhalten stärker zu bestrafen wäre oder dass das Fahrverbot länger gelten sollte, und hebt das Urteil faktisch auf, indem es die strengere Sanktion rückwirkend auch für Sie gelten lässt. Damit tastet es den genannten Grundsatz an.
Die Grünliberale Fraktion stellt sich nicht dagegen, dass man lebenslänglich tatsächlich lebenslänglich macht oder dass diese Strafen in Zukunft länger ausgestaltet werden. Dagegen sperren wir uns überhaupt nicht. Es sind hoffentlich auch in Zukunft wenige Fälle, so wie es heute wenige Fälle sind. Genau deshalb müssen wir selbst bei den schweren Verbrechen, über die wir hier sprechen, davon ausgehen, dass es sehr wenige Fälle bleiben. Es stellt sich die Frage, ob es sich wegen dieser sehr wenigen Fälle rechtfertigt, einen so wesentlichen Grundsatz unseres Rechtsstaates aufzugeben und aufzuweichen - quasi mit demselben Argument, dass es ja nicht um viele Fälle geht.
Ich bitte Sie, weiterhin unserer Meinung zu folgen. Zudem weise ich darauf hin, dass die Gespräche zwischen den beiden Kammern weiterlaufen und wir allenfalls über eine Annäherung sprechen können, etwa über eine Übergangslösung, die die Dauer seit der Verurteilung berücksichtigt. Das ist zwar ebenfalls nicht ganz sauber und auch nicht ganz ehrlich mit dem Blick auf unsere Rechtsgrundsätze, aber es wäre eine Tür, die wir in der nächsten Phase öffnen könnten. Aus rechtsdogmatischer Sicht stehen wir auf der richtigen Seite, wenn wir festhalten, dass rechtskräftige Urteile nicht nachträglich angepasst oder verschärft werden dürfen, wie es der Ständerat im Moment noch in Betracht zieht.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Fehr Düsel abzulehnen.