Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2026-03-11
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-11
Wortprotokoll
Für eine Aufhebung des Neubauverbots ist sicherzustellen, das verlangt mein Einzelantrag, dass ausschliesslich Technologien in Betracht kommen, die ein deutlich reduziertes Unfallrisiko aufweisen, keine langfristige Entsorgungsproblematik verursachen und den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, Vorsorge und Generationengerechtigkeit entsprechen. Mein Einzelantrag definiert hierfür klare und überprüfbare Mindestanforderungen.
Die Befürworter neuer AKW sprechen in ihren Voten ja stets von diesen neuen Technologien, die weniger Risiko darstellen, weniger Abfälle produzieren und für mehr Sicherheit sorgen. Wassergekühlte Reaktoren sind heute der internationale Standard, weisen jedoch systematische Risiken auf. Sie arbeiten mit hohem Druck und hohen Temperaturen, sind auf eine dauerhaft gesicherte Wasserzufuhr angewiesen und belasten damit unsere Gewässer. Mit zunehmender Hitze und mit zunehmenden Niedrigwasserperioden verschärfen sich diese Standort- und Sicherheitsrisiken enorm. Internationale Entwicklungsprogramme zu Reaktoren der Generation IV sowie zu Advanced Modular Reactors setzen deshalb systematisch auf alternative Kühlkonzepte wie Gas-, Flüssigsalz- oder -metallkühlung. Diese Systeme zielen auf geringere Druckverhältnisse, passive Sicherheitseigenschaften und eine reduzierte Abhängigkeit von grossen Wassermengen ab. Die beantragte Einschränkung orientiert sich an dieser technologischen Weiterentwicklung und setzt damit einen Anreiz für Konzepte mit inhärent höherer Sicherheit und mit geringerer Klimasensitivität.
Die hochradioaktiven Abfälle aus heutigen Kernkraftwerken enthalten langlebige Radionuklide, deren Gefährdungspotenzial über sehr lange Zeiträume relevant bleibt. Entsprechend verlangt der Gesetzgeber für geologische Tiefenlager einen sicheren Einschluss über rund eine Million Jahre für hochaktive Abfälle sowie über 100[NB]000 Jahre für schwach- und[NB]mittelaktive Abfälle. Damit verbunden sind erhebliche technische, gesellschaftliche und finanzielle Langzeitunsicherheiten. Die Begrenzung auf Abfälle, die nach 300 Jahren die Freigrenzen nicht mehr überschreiten, reduziert intergenerationelle Belastungen deutlich. Die 300-Jahre-Vorgabe schafft damit einen klaren Innovationsanreiz zur Minimierung langlebiger Radionuklide, stärkt das Verursacherprinzip und begrenzt so langfristige Haftungs- und Kostenrisiken für Staat und Gesellschaft. Damit wird sichergestellt, dass neue Anlagen, falls sie überhaupt zugelassen werden, keine zusätzlichen Langzeitlasten schaffen.
Ich glaube, diese Präzisierung hier im Gesetz wiederholt eigentlich nur, was ständig diskutiert wird und wie die Befürworter argumentieren; das ist in vielen Aussagen nachzulesen. Damit schreiben wir im Gesetz fest, was für viele sowieso klar ist.