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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2026-03-11

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-11

Wortprotokoll

Was haben wir in den letzten Tagen, in den letzten Monaten und, bald kann ich es so sagen, in den letzten Jahren getan und werden es auch weiterhin tun? Wir unterhalten uns über finanzielle Mittel, vor allem auch über die fehlenden, und darüber, wo wir einsparen können, wollen und müssen. Wir wissen alle ganz genau, dass die Finanzierung bei jedem einzelnen Geschäft ein absolut zentraler Punkt ist, den wir auch hier und jetzt nicht einfach ausblenden können. Vor allem sollte er nicht erst geklärt werden, wenn die Rahmenbewilligung bereits vorliegt, sondern vorher. Bei der Halbierungs-Initiative sind wir genau so vorgegangen: Zuerst haben wir geschaut, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, und erst in einem nächsten Schritt wird die Konzession besprochen und behandelt werden.

Die Ergänzung von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h des Kernenergiegesetzes ist ganz klar notwendig, um sicherzustellen, dass neue Kraftwerke nur dann eine Rahmenbewilligung erhalten, wenn ihre Finanzierung gesichert, vor allem aber glaubhaft gesichert ist. Gerade bei Kernkraftwerken ist dies besonders wichtig, da es sich um ausserordentlich kapitalintensive und langfristige Infrastrukturprojekte handelt, deren Bau und Betrieb sowie eine allfällige spätere Stilllegung und Entsorgung erhebliche finanzielle Verpflichtungen über mehrere Jahre mit sich bringen. Sie wissen es: Es geht da um Milliarden.

Ohne eine ausdrückliche Anforderung zur gesicherten Finanzierung besteht das Risiko, dass Projekte mit unzureichender finanzieller Grundlage eine Rahmenbewilligung erhalten. Dies kann zu unrealistischen oder spekulativen Projektvorhaben führen und im weiteren Verlauf politischen oder wirtschaftlichen Druck erzeugen, dass der Staat, die öffentliche Hand, finanzielle Risiken übernehmen soll.

Die beantragte Ergänzung schützt den Bund und uns alle davor, indirekt für mögliche Finanzierungslücken oder Projektabbrüche aufkommen zu müssen. Die Bestimmung ist somit eine zentrale Voraussetzung dafür, dass eine allfällige Öffnung für neue Kernkraftwerke im Einklang mit dem bestehenden regulatorischen Rahmen erfolgt und die finanzielle Verantwortung klar bei den Projektträgern verbleibt. Eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung ist mit diesem Antrag aber weiterhin möglich.

Der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, die Finanzierung liege ohnehin vor und sei gesichert, wenn ein Gesuch für eine Rahmenbewilligung eingereicht werde; mein Antrag sei ein "no-brainer". Ich bitte Sie trotzdem, diesen "no-brainer" zu unterstützen. Die beantragte Ergänzung schafft nämlich ganz klar Rechtssicherheit und stellt sicher, dass nur Projekte mit einer tragfähigen wirtschaftlichen Grundlage überhaupt in das aufwendige und politisch bedeutsame Bewilligungsverfahren eintreten können.