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Riner Christoph · Nationalrat · 2026-03-11

Riner Christoph · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-11

Wortprotokoll

Der Begriff "vorläufig aufgenommen" ist eigentlich klar. Vorläufig bedeutet zeitlich begrenzt, nicht dauerhaft. Doch zwischen diesem Begriff und der Realität klafft heute eine immer grössere Lücke. Zwischen 2021 und 2024 wurden über 19[NB]000 Härtefallgesuche bewilligt. Gleichzeitig leben heute rund 43[NB]000 Menschen mit vorläufiger Aufnahme in der Schweiz. Obwohl die Aufnahme eigentlich nur vorübergehend sein sollte, werden Rückkehrmöglichkeiten nur selten überprüft: 2023 in gerade einmal 330 Fällen, 2024 in rund 1210 Fällen.

Vorläufigkeit sollte ein klarer Schutzschirm für eine begrenzte Zeit sein. Doch die Regelung ist inzwischen mehr als nur löchrig. Was eigentlich eine Übergangslösung sein sollte, entwickelt sich immer häufiger zu einem dauerhaften Zustand. Bereits nach fünf Jahren können viele vorläufig Aufgenommene ein Härtefallgesuch stellen. In der Praxis bedeutet das, dass der Weg vom provisorischen Status zu einem dauerhaften Aufenthalt kurz ist. Das setzt klare Fehlanreize, und es schwächt auch das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Asylpolitik.

Genau hier setzt die Motion Stark 25.3689, "Fehlanreize in der Asylpolitik reduzieren", an. Die Forderung ist klar und nachvollziehbar. Für vorläufig Aufgenommene, Personen mit Ausweis N und für Sans-Papiers soll ein Härtefallgesuch erst nach zehn Jahren möglich sein. Heute können sogar Personen mit Ausweis N oder Sans-Papiers, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, bereits nach fünf Jahren ein solches Gesuch stellen. In der Kommission wurde der Vorstoss allerdings abgeändert und abgeschwächt.

Ich bin nicht grundsätzlich gegen Kompromisse, aber wenn aus einer klaren Lösung ein Kompromiss des Kompromisses [PAGE 352] mit zusätzlichen Ausnahmen wird, dann verliert ein Vorstoss seine eigentliche Wirkung. Die grösste Gruppe, die vorläufig Aufgenommenen, bleibt dabei unangetastet. Fristen werden für andere Kategorien verschoben. Unter dem Strich bleibt deshalb vor allem eines: viele Anpassungen, aber nur beschränkte Wirkung. Natürlich kann man den Bürgerinnen und Bürgern daheim sagen: Wir hier in Bern, wir machen etwas, wir handeln. Entscheidend ist aber nicht, was wir sagen, entscheidend ist doch, was auch tatsächlich verändert wird. Wenn wir Fehlanreize erkennen, dann sollten wir auch den Mut haben, sie zu reduzieren. Kleinstanpassungen helfen dabei kaum. Sie lösen das Problem nicht, und sie stärken auch das Vertrauen nicht.

Darum sollten wir an der ursprünglichen Variante festhalten. Sie ist klar, sie ist nachvollziehbar, und sie berücksichtigt vor allem die grösste Gruppe, die vorläufig Aufgenommenen. Wenn wir nicht einmal bereit sind, bestehende Fehlanreize klar zu reduzieren, dann dürfen wir uns auch nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die Asylpolitik, aber auch in uns Politiker weiter schwindet. Wir müssen handeln - klar, nachvollziehbar und konsequent, und zwar mit Massnahmen, die auch tatsächlich Wirkung zeigen. Die Bürgerinnen und Bürger schauen zu Recht genau hin. Dank den namentlichen Abstimmungen sehen sie auch sehr genau, wer Veränderungen will und wer nicht.

Zeigen wir also, dass wir handeln - mit Wirkung. Reduzieren wir Fehlanreize, setzen wir klare Regeln, und sorgen wir dafür, dass Vorläufigkeit wieder das bedeutet, was sie eigentlich sein soll: temporärer Schutz und kein vorzeitiges, dauerhaftes Aufenthaltsrecht.