Pfister Martin · Bundesrat · 2026-03-12
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-03-12
Wortprotokoll
Angesichts der grossen Einigkeit, auch der Minderheit mit der Mehrheit, gestatte ich mir, mein Votum auch hierzu relativ kurzzuhalten.
In der Schweiz ist der Betrieb ziviler Drohnen detailliert geregelt. Für die aktive Bekämpfung von verdächtigen Drohnen fehlen aber teilweise explizite gesetzliche Befugnisse und klare Zuständigkeiten; darauf wurde mehrmals hingewiesen. So darf die Polizei zwar bei unmittelbarer Gefahr einschreiten, doch für präventive Abwehrsysteme, beispielsweise an Flughäfen oder bei Kraftwerken, fehlt oft eine spezifische gesetzliche Basis, die auch die Haftung bei Fehlfunktionen oder Kollateralschäden regelt.
Klare Zuständigkeiten und Bedürfnisse beim Schutz des Luftraumes tragen zur Sicherheit der Schweiz in der normalen und in der ausserordentlichen Lage bei. In seinem Statusbericht "Drohnen und deren Abwehr in der Schweiz" vom 29.[NB]Januar 2026 zuhanden der SiK-N hat das VBS diese Aspekte, Sie haben es erwähnt, ebenfalls aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund sind eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen Grundlagen sinnvoll. Entsprechende Arbeiten habe ich bereits einleiten lassen.
Hier ist auch die Antwort für Nationalrat Hurter versteckt: Die Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit, die Sie erwähnt haben, werden wir selbstverständlich auch in diesem Bereich überprüfen und schauen, ob sie angepasst werden muss bzw. ob sie der richtige Ort ist, um Anpassungen zu machen. Natürlich wird auch die Frage der Zuständigkeiten bei diesen Arbeiten geprüft, also ob das BAZL bzw. das UVEK wirklich in allen Fällen die Zuständigkeit behalten soll.
Schliesslich stellt sich auch die Frage, wer in der normalen und wer in der ausserordentlichen Lage eingreift, wer intervenieren kann. Heute ist es ja so geregelt, dass es Polizeikräfte sein müssen; Sie haben das erwähnt. Auch die Analyse dieser Frage werden wir im Rahmen dieser Überprüfung, die bereits recht weit fortgeschritten ist, in die Wege leiten.
Wir haben die Dringlichkeit erkannt und sind nun daran, die gesetzlichen Lücken, die es wahrscheinlich noch gibt, sehr schnell zu schliessen.