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Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-03-12

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-12

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen, dass sich das Bundesgesetz über die politischen Rechte eigentlich als gute und starke Grundlage für unsere politischen Rechte bewährt hat. Deshalb haben wir punktuelle Verbesserungen vorgenommen. Für mich stellt sich bei Gesetzesänderungen und insbesondere bei punktuellen Verbesserungen - egal, um welches Gesetz es sich [PAGE 201] handelt - immer wieder die Frage, was denn der Mehrwert ist. Mein Ansatz könnte auch sein, hinzugehen und zu sagen, ich schaue mal, was in der Detaildiskussion beraten wird und durchkommt und was nicht durchkommt. Aber gerade bei dieser Vorlage bin ich überzeugt, dass wir nach wie vor ein gutes Gesetz haben, das die punktuellen Verbesserungen, die Ständerätin Z'graggen jetzt ausführlich und gut präsentiert hat, nicht braucht.

Vier Punkte möchte ich ansprechen. Der erste Punkt ist: Die Vorlage will die selbstständige Stimmabgabe für blinde und sehbehinderte Personen stärken. Das Wort heisst "stärken", es ist also nicht so, dass wir da nichts hätten. Ich bin natürlich auch klar der Meinung, dass wir alles tun müssen, damit Blinde und Sehbehinderte ihre Stimmabgabe selbstständig tätigen können. Aber die Kantone müssen das bereits gemäss dem heutigen Gesetz tun, und sie können auch alles machen und die entsprechende Unterstützung bieten. Zum Beispiel hat der Kanton Zürich unter dem heutigen Recht die Abstimmungsschablone eingeführt. Wenn die Kantone also die selbstständige Stimmabgabe für blinde und sehbehinderte Personen stärken wollen, dann haben sie aufgrund der jetzigen Formulierung schon die Möglichkeiten dazu. Sie können natürlich einwenden, es bräuchte dennoch Präzisierungen. Aber ich bin persönlich klar der Meinung, dass die heutige Gesetzgebung genügt. Wir setzen alles daran und müssen alles daransetzen, dass blinde und sehbehinderte Personen ihre Stimme selbstständig abgeben können.

Der zweite Punkt: Es geht darum, den Rechtsmittelweg bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden neu zu ordnen. Es ist immer die Frage, ob dieser jetzt neu geordnet oder mit der Neuordnung auch noch vereinfacht wird. Da habe ich grosse Fragezeichen - weshalb? Man muss sich in unserem System als Bürger oder Bürgerin unter Umständen überlegen, was man tun soll, wenn man mit einer Abstimmung nicht einverstanden ist; das kann ich verstehen. Aber das System hat sich als Ganzes bewährt, und das Bundesgericht ist ohnehin schon überlastet. Ich möchte dem Bundesgericht jetzt nicht unbedingt noch mehr Fälle zuweisen, da es bereits massiv überlastet ist. Ich bin auch hier überzeugt, dass wir mit dem heutigen System entsprechend gut leben können.

Dritter Punkt: Mit Artikel 84a sollen Versuche zur elektronischen Unterschriftensammlung ermöglicht werden. Hier wissen Sie: Wenn es um IT, elektronische Unterschriftensammlung oder E-ID geht, habe ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung grösste Vorbehalte bezüglich der ganzen Sicherheitsmassnahmen. Ich bin überzeugt, dass wir auf Bundesebene oder generell die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen können, die ich auf technischer Stufe an solche Systeme stelle. Ich stelle immer wieder fest - und ich habe die Systeme auf Bundesebene in der Vergangenheit sehr genau angeschaut -, dass wir, was IT-Systeme anbelangt, teilweise auf falsche Technologien setzen, die schon bei der Einführung veraltet sind. Ich stelle vor allem auch fest, dass die Algorithmen, die die Sicherheit gewährleisten sollten, dies überhaupt nicht tun, sondern dass wir, was Algorithmen und Datenbanken anbelangt, auch hier noch viel Bedarf haben, um die Sicherheit zu erhöhen. Ich habe, was die Sicherheit anbelangt, generell grosse Vorbehalte. Gerade in diesem sensiblen Bereich dürfen wir uns keine Fehler leisten. Wir sollten zuerst - davon bin ich immer noch überzeugt, ich stehe dazu - auf der technischen Ebene noch mehr versuchen, das Sicherheitsniveau zu erhöhen, bevor wir überhaupt Versuche starten.

Dann der vierte Punkt: Mit Artikel 87a hat der Nationalrat einen neuen Artikel mit dem Titel "Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung" eingeführt, was ich verstehen kann. Der Bundesrat ist dagegen. Ich gehe davon aus, Herr Bundeskanzler, dass Sie daran festhalten, dass Sie dem auch nicht zustimmen, sonst hätte ich einen Minderheitsantrag stellen müssen, damit wir diesen Artikel streichen. Aber wenn Sie am Entwurf des Bundesrates festhalten, gehe ich davon aus, dass es darüber eine Abstimmung geben wird, und dann werde ich noch etwas dazu sagen. Die Kommissionssprecherin hat bereits ausgeführt, dass es um kantonale Zuständigkeiten geht, wir aber auch auf Bundesebene noch mehr machen sollten. Da bin ich klar anderer Meinung: Wir sollten uns nicht in die kantonalen Zuständigkeiten einmischen.

Ich belasse es bei diesen vier Punkten. Ich bitte Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.