Michel Matthias · Ständerat · 2026-03-12
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-12
Wortprotokoll
Noch ein paar Sätze zum Streichungsantrag der Minderheit Schwander: "Das Bessere ist der Feind des Guten." Wenn wir ein System der Unterschriftensammlung hätten, das absolut sicher und verlässlich ist, wenn das heutige System perfekt wäre, dann hätten wir wahrscheinlich auch meiner einstimmig angenommenen Motion, die den Versuchsbetrieb mit E-Collecting fordert, was jetzt gesetzlich umgesetzt wird, nicht zugestimmt. Wir wären jetzt mit den Versuchen nicht so weit. Sie wissen, was mit dem Stichwort "Unterschriftenbschiss" gemeint ist. Ich will nicht, dass wir bei diesem System bleiben; auf sicherem digitalen Weg kann man es daher nur verbessern.
Jetzt zu meinem Einzelantrag: Diese rechtliche Grundlage ist Ausfluss meiner erwähnten Motion, die einstimmig angenommen worden ist. Analoge Motionen werden dann auch im Nationalrat behandelt; diese würden mit dieser Vorlage bereits erfüllt, wenn Sie jetzt dem Bundesrat folgen oder im besten Fall meinem Einzelantrag zustimmen.
Gemäss Fassung des Bundesrates und der Kommission ist der Versuch örtlich begrenzt. Was heisst das? Das heisst, dass er in einzelnen Kantonen, einzelnen Gemeinden stattfindet. Sinn und Zweck eines Versuchs, der auf vielleicht 20 Prozent aller möglichen Unterschriften digitaler Art begrenzt ist, ist aber auch, dass man damit überall, im ganzen Land, Erfahrungen sammelt. Das hat auch der Bundesrat zu den verschiedenen Motionen und im Bericht zum Postulat bezüglich digitaler Unterschriftensammlungen ausgeführt. Einerseits will man die staatspolitischen Auswirkungen kennenlernen und andererseits organisatorische und technische Fragen klären. Da soll doch jede Gemeinde, jeder Kanton, [PAGE 206] die bzw. der mitmachen will, Erfahrungen sammeln können. Stellen Sie sich vor, alle wollten mitmachen, alle 26 Kantone, alle 3000 Gemeinden; selbst dann würde man das mit der jetzigen Fassung einschränken und es örtlich begrenzen und sagen: Nein, ihr dürft nicht mitmachen, da steht "örtlich [...] begrenzte Versuche".
Also ich glaube, Frau Kollegin Z'graggen, das Thema regelt sich von selbst. Es steht ja "im Einvernehmen mit Kantonen und Gemeinden"; diejenigen, die mitmachen wollen, die sollen mitmachen. Und wenn es das ganze Land ist, dann ist es umso besser. Also ich glaube, diese Einschränkung, dass es örtlich begrenzt sein soll, ist nicht nötig und macht auch wenig Sinn. Wenn man eine nationale Unterschriftensammlung startet, muss man ansonsten noch erklären: Ja, in dieser Gemeinde kann man digital unterschreiben, aber in der anderen Gemeinde nicht. Ich glaube, dem ganzen Sinn und Zweck eines solchen Versuchs, der ohnehin anteilsmässig begrenzt sein wird und nur einen Teil der Unterschriften betreffen wird, wird man nur gerecht, wenn man wirklich die örtliche Begrenzung streicht.
Noch ein Letztes: Wir machen ja Gesetze nicht für ein, zwei Jahre. Wenn in zwei, drei, vier Jahren wirklich ein landesweiter Versuch gestartet werden soll, dann sollte diese Grundlage auch dafür genutzt werden können. Sonst kommen wir in zwei Jahren wieder und müssen dann "örtlich [...] begrenzte Versuche" streichen. Das können wir jetzt tun. Ich glaube, in der Realität soll es keine Begrenzung, sondern eine Option sein. Auch legislatorisch müssen wir die Versuche nicht unnötig einschränken.
Danke, wenn Sie hier dem Nationalrat folgen, gemäss meinem Einzelantrag.