Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-01
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Sie haben es bemerkt, in Ziffer 5 der Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes finden Sie ein Sammelsurium von aussenpolitischen Sparanträgen. Betroffen sind "Präsenz Schweiz", freiwillige Beiträge an internationale Organisationen, an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen, die zivile Friedensförderung, die Chemiewaffenabrüstung und der so genannte Kurzwellendienst der SRG. In all diesen Bereichen soll die Effizienz der Bundesmittel gesteigert werden, soll auf neue Aufgaben verzichtet werden. So sind etwa freiwillige Beiträge an internationale Organisationen der einzige Ort, wo im Bereiche der internationalen Verpflichtungen ohne die Kündigung von Verträgen oder Vertragsbruch gespart werden kann.
Auch erscheint eine Kürzung des zurzeit massiv ausgebauten Kredites für die zivile Friedensförderung um 2 bzw. 4,5 Millionen Franken gerechtfertigt. Vorgesehen ist hier ein Kredit von 240 Millionen Franken für vier Jahre und damit ein Vielfaches des in früheren Jahren hier eingesetzten Betrages. Hier zu kürzen ist wiederum keine reale Sparmassnahme, sondern bedeutet ein reduziertes Ausgabenwachstum. Der Kredit wächst weiterhin massiv an; die Kürzungen können durch Vermeiden von Doppelspurigkeiten mit anderen Aufgaben des EDA bzw. der Deza kompensiert werden.
Aus diesen Gründen lehnt die Kommissionsmehrheit den Antrag der Minderheit I (Haering) ab, der die Kürzungen tiefer halten will.
Zur Minderheit II (Hämmerle) und damit gleichzeitig auch zu den Änderungen im Bereich des RTVG, Seite 31 der Fahne in deutscher Sprache: Hier geht es um zwei Fragen: erstens um die Frage des Sparauftrages an die SRG; zweitens um die Frage, ob dieser Sparauftrag in der Höhe und der Art vorgegeben werden soll oder ob es der SRG überlassen bleibt, wo sie sparen will. Bisher verpflichtet Artikel 20 Absatz 3 RTVG den Bund, mindestens die Hälfte der Kosten für das Radioprogramm für das Ausland zu übernehmen. Mit der Streichung der Bundesbeiträge kann Absatz 3 von Artikel 20 aufgehoben werden. Der Bundesrat sieht dafür neu in Artikel 55 Absatz 2bis vor, dass er die Kompetenz erhält, bei der Festlegung der Empfangsgebühr den Anteil zu bestimmen, welchen die SRG für das Auslandangebot zu verwenden hat.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit will die Gebührenbindung verhindern; der SRG soll die unternehmerische Freiheit erlauben, die Verwendung der Gebühren, etwa 1 Milliarde Franken, selber zu bestimmen. Eine Einmischung in die Kostenverteilung soll nicht zuletzt wegen des Verwaltungsaufwandes verhindert werden. Die SRG wird ihren öffentlichen Auftrag, der auch ein publizistisches Angebot für das Ausland umfasst, weiterhin zu erfüllen haben. Die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass die SRG bereits in den vergangenen Jahren Einsparungen gemacht und von der Kurzwelle zum Online-Angebot gewechselt hat; die SRG soll mit unternehmerischer Freiheit im Rahmen ihres Leistungsauftrags die Verwendung der Mittel selber bestimmen können.
Ein Abbau der Präsenz der Schweiz im Ausland wird dadurch nicht vorgegeben; vielmehr werden die gleich hoch bleibenden Gebührenerträge und der Leistungsauftrag die SRG zwingen, noch effizienter zu arbeiten.
Der Antrag der Minderheit II (Hämmerle) ist zweistufig. Erstens sieht er als Konzept einen neuen Artikel 20 Absatz 3 im RTVG und die Streichung von Artikel 55 Absatz 2bis RTVG vor. Damit soll der Bund nicht wie bisher die Hälfte der Kosten des Angebotes für das Ausland übernehmen, sondern er kann auch weniger übernehmen. Im Weitern soll der Leistungsauftrag beibehalten werden, und sowohl nach dem Antrag der Mehrheit als auch nach dem Antrag der Minderheit soll Artikel 55 Absatz 2bis gestrichen werden.
Stimmen Sie diesem Konzept zu, so verlangt die Minderheit in einem zweiten Schritt in der Vorlage 1 Ziffer 7 Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 5 eine zusätzliche Einsparung von jährlich 5 Millionen Franken. Aber seien Sie vorsichtig: Die Einsparung, die der Minderheitsantrag vorsieht, ist nicht höher als die Einsparung nach dem Antrag der Mehrheit und dem Entwurf des Bundesrates. Im Antrag der Mehrheit und im [PAGE 1618] Entwurf des Bundesrates fallen die gesamten Gelder - ab dem Jahre 2006 sind dies 15 Millionen Franken jährlich - weg. Das Sparvolumen des Mehrheitsantrages ist somit bedeutend grösser als jenes der Minderheit II (Hämmerle), es ist nämlich dreimal so gross.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.