Gysi Barbara · Nationalrat · 2026-03-12
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-12
Wortprotokoll
Wie erwähnt, umfasst die Teilrevision des Heilmittelgesetzes drei Bereiche: spezifische Regelungen für Arzneimittel für neuartige Therapien, Anpassungen aufgrund der Digitalisierung - namentlich der elektronische Medikationsplan - sowie im Bereich der Tierarzneimittel die Anpassung an EU-Recht.
Ich kann es vorwegnehmen: Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auf diese Revision einzutreten und ihr anschliessend zuzustimmen. Die Revision bringt wichtige und notwendige Änderungen bei der Weiterentwicklung von Technologien und Arzneimitteln sowie Anpassungen an das europäische Recht im Bereich der Tiermedizin.
Zum Bereich der Arzneimittel für neuartige Therapien und den entsprechenden spezifischen Regelungen: Künftig sollen alle Transplantatprodukte umfassend im Heilmittelgesetz geregelt werden und nicht mehr im Transplantationsgesetz. Das ist praxistauglicher, auch weil eine Vielzahl von Details zu regeln ist. Die SP-Fraktion begrüsst diesen Schritt; er ist auch aus Sicht der Patientinnen und Patienten wichtig. Die Schweiz will ihre Bestimmungen zu den Arzneimitteln für neuartige Therapien, den sogenannten Advanced Therapy Medicinal Products, an das EU-Recht angleichen. Ziel ist es, der Bevölkerung einen einfachen und sicheren Zugang zu innovativen und qualitativ hochwertigen Produkten zu gewährleisten. Die Zugänglichkeit muss für alle sichergestellt sein und darf nicht davon abhängen, wo eine Person versichert ist. Allerdings gilt es festzuhalten, dass es dafür eine hohe Qualität der Leistungen und der Leistungserbringenden, Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote und Dienstleistungen braucht und dass die Kosten fair sein müssen. Zudem muss die Preisgestaltung nachvollziehbar sein und darf die Prämien nicht übermässig belasten. Hier braucht es Anstrengungen für neue, transparente Preisgestaltungssysteme und auch für neue Finanzierungsformen.
Zum Bereich der Digitalisierung: Ein weiterer Digitalisierungsschritt erfolgt mit dem elektronischen Medikationsplan, nachdem sich auch die elektronische Verschreibung durchgesetzt hat. Die SP-Fraktion unterstützt die verpflichtende Nutzung von E-Rezept, digitalem Medikationsplan und elektronischen Systemen für die Arzneimitteldosierung bei Kindern, denn das stärkt die Qualität, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie die Transparenz. Ebenfalls begrüssen wir die verbesserte Arzneimittelsicherheit bei den Kinderarzneimitteln. Sie sieht vor, dass Spitäler die individuelle Dosierung für jedes Kind in einem elektronischen System berechnen müssen. Damit sollen Berechnungsfehler verhindert werden. Was vorerst nur für Spitäler gilt, will der Bundesrat in einem zweiten Schritt auf weitere ambulante Bereiche ausdehnen.
Die SP-Fraktion unterstützt die weitergehenden Anträge der Kommission zu diesem Punkt. Wichtig ist jedoch, dass Patientinnen und Patienten weiterhin die Möglichkeit haben, den Medikationsplan in Papierform zu erhalten. Die verbindliche Nutzung des E-Medikationsplanes ist ein weiteres Element der Digitalisierung, und die Einbindung in das EPD bzw. in das zukünftige elektronische Gesundheitsdossier ist dabei von Bedeutung. Zudem muss beim E-Medikationsplan ein grosses Augenmerk auf die Datensicherheit gelegt werden. Die verwendeten Systeme müssen interoperabel und der Zugang der Patientinnen und Patienten zu ihren Daten jederzeit gewährleistet sein.
Zum Bereich der Tierarzneimittel: Die Anpassungen an das europäische Recht erhöhen die Sicherheit und waren erfreulicherweise unbestritten. Die umfassenden Massnahmen zur Verhinderung und Verminderung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe sind für die Patientinnen und Patienten sehr wichtig.
Die SGK-N hat auch die Thematik der Arzneimittelsicherheit für Schwangere aufgenommen und ein Kommissionspostulat verabschiedet, das wir sehr unterstützen und dessen Entgegennahme durch den Bundesrat wir ausdrücklich begrüssen.
Wie erwähnt, sind wir für Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage.