Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2000-03-22
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Ich möchte mich nicht prioritär mit den sicherheitspolitischen Aspekten dieser Initiative befassen; dies haben die Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission und insbesondere deren Präsident mit überzeugenden Argumenten getan. Wir haben zudem gestern eingehend den Sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates diskutiert, wobei ich es allerdings etwas bedaure, dass aus Zeitgründen den Nichtmitgliedern der Kommission eine gewisse Zurückhaltung auferlegt war.
Ich möchte deshalb im Anschluss an die gestrige Diskussion noch etwas loswerden, Herr Bundespräsident: Es ist meines Erachtens bei der Sicherheitspolitik eines jeden Staates und deshalb auch jener unseres Landes darauf zu achten, das diese international gesehen glaubwürdig ist. Diese Glaubwürdigkeit beruht auf zwei Pfeilern: erstens und vor allem auf der überzeugenden Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstbehauptung, im Wesentlichen garantiert durch eine angemessene Verteidigungskapazität - das ist gleichsam die nationale Komponente -, und zweitens auf einem substanziellen Beitrag zur Krisenbewältigung und Friedenssicherung; das ist die internationale Komponente. Hier möchte ich sehr unterstreichen, was Kollege Merz soeben gesagt hat: Auf diese Ziele haben sich die sicherheitspolitischen Massnahmen und Instrumente und die damit verbundenen Kosten auszurichten, und nicht umgekehrt die Instrumente nach den Finanzen.
Auch ich möchte klar sagen: Wir wollen ja einen wesentlichen Beitrag zur Krisenbewältigung und zur Friedenssicherung leisten, wie dies in Artikel 26 Absatz 3 gemäss Initiativtext auch angestrebt wird. Es kann aber nicht angehen, dass diese zulasten der Fähigkeit zur Selbstbehauptung geht, und ich meine damit keineswegs etwa eine Rückkehr zum so genannten Alleingang, wie er in Ziffer 53 [PAGE 164] auf Seite 38 des Sicherheitspolitischen Berichtes erwähnt ist, sondern gestehe durchaus zu, dass auch in diesem angestammten Bereich eine internationale Kooperation möglich ist und sein soll.
Als Vertreter eines Kantons - ich bin Herrn Bieri sehr dankbar, dass er diese Brücke geschlagen hat -, der im Falle einer Annahme dieser Initiative volkswirtschaftlich, aber auch staatspolitisch schwer betroffen wäre, möchte ich nun aber vor allem auf die volkswirtschaftlichen Folgen der Initiative hinweisen. Dabei halte ich klar fest, dass Ausgaben für den Bereich der Sicherheitspolitik und damit insbesondere für die äussere Sicherheit nicht oder jedenfalls nicht prioritär mit volkswirtschaftlichen Postulaten gerechtfertigt werden dürfen. Dies trifft aber in keinem Fall auf die vorliegende Initiative zu. Die Volksinitiative ist, wie gesagt, auch und in erster Linie aus sicherheitspolitischen Gründen zur Ablehnung zu empfehlen.
Dies gesagt, muss ich nun aber klar feststellen, dass es Regionen, ja ganze Kantone gibt, deren Volkswirtschaften wesentlich durch Betriebe des Bundes geprägt sind. Der Kanton, den ich hier zusammen mit Kollege Stadler vertrete, ist ein typisches Beispiel dafür. Die Bundesarbeitsplätze und insbesondere jene aus dem Bereich des VBS bilden den grössten Anteil; Herr Bundespräsident Ogi kann das bestätigen. Dies bringt uns zwar Arbeitsplätze, hat aber gleichzeitig auch eine wirtschaftliche Entwicklung in andere Richtungen verhindert oder zumindest erschwert. Allein in der Vergangenheit, im Zeitraum von 1991 bis 1998, wurden in unserem Kanton - er hat gut 35 000 Einwohner - nicht weniger als 433 Arbeitsplätze, nur im Bereiche des VBS wohlverstanden, abgebaut. Dies würde beispielsweise im Kanton Zürich einem Verlust im Ausmass von beinahe 13 000 Arbeitsplätzen entsprechen. Herr Kollege Plattner - er ist leider nicht da - könnte sich sicher vorstellen, was das beispielsweise für den Kanton Basel-Stadt bedeuten würde.
Wenn nun im Gefolge einer Annahme dieser Volksinitiative in grösserem Ausmass weitere Arbeitsplätze verloren gingen - was mit Sicherheit der Fall wäre -, würde dies unseren Kanton buchstäblich, man kann es nicht anders sagen, seiner Staatlichkeit berauben. Die Menschen in unserem Kanton könnten nicht mehr das Gefühl haben, in einem Kanton zu leben, der ein Gliedstaat unserer Eidgenossenschaft ist.
Es ist zudem in dieser durch einen harten Konkurrenzkampf geprägten Zeit eine völlige Illusion zu glauben, die Rüstungsbetriebe könnten so einfach auf zivile Güter und Dienstleistungen umstellen. Die diesbezüglichen Erfahrungen des grössten militärischen Arbeitgebers in unserem Kanton, der nunmehr privatisierten und zum Konzern der Ruag Suisse gehörenden Schweizerischen Munitionsunternehmung AG, belegen dies mit aller Deutlichkeit. Sprechen Sie einmal mit den Leuten, die auf der strategischen und operativen Ebene die Verantwortung tragen! Sie werden Ihnen eindrücklich zeigen, wie schwierig das eben ist.
Es ist auch grundfalsch, nicht mehr benötigte Arbeitsplätze gewissermassen von Staates wegen durch andere ersetzen zu wollen. Neue Arbeitsplätze machen bekanntlich nur dann einen Sinn, wenn die durch sie erzeugten Produkte und erbrachten Dienstleistungen im Markt auch Chancen haben. Es kann doch nicht prinzipiell Aufgabe des Staates sein, selber Arbeitsplätze schaffen. Dies ist nicht nur ein ordnungspolitisches "l'art pour l'art"; es geht hier auch um ein empirisch belegtes Postulat. Diesbezüglich sollten wir uns eigentlich alle einig sein.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass ich jetzt nur - aber immerhin - von den Arbeitsplätzen des VBS gesprochen habe. Denken wir daran, dass natürlich gerade in den entlegenen Regionen auch mittelbar noch viele Arbeitsplätze mit dem Militär verknüpft sind. Ich möchte nur an das Gastgewerbe und an andere Kleinbetriebe erinnern.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen und die Umverteilungs-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.