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AB 371757

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16

Wortprotokoll

Ein einzelner Laborbefund genügt nicht, um einen Impfschaden sicher festzustellen. Gemäss aktueller Fachliteratur ist nicht belegt, dass langfristig nachweisbare Spike-Proteine ursächlich mit bestimmten Symptomen zusammenhängen. Entzündungs- und Gerinnungsprozesse können viele andere Ursachen haben. Die Anerkennung eines Impfschadens setzt eine Gesamtbeurteilung der klinischen Situation sowie eine ausreichende wissenschaftliche Evidenz für einen ursächlichen Zusammenhang voraus.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet Laboranalysen nur, wenn sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind und auf der Analysenliste stehen. Dies ist bei den erwähnten Tests nicht gegeben. Sie werden hauptsächlich zu Forschungszwecken oder in spezialisierten Labors durchgeführt. Sie sind nicht standardisiert, für eine routinemässige Diagnostik im klinischen Alltag nicht geeignet und daher nicht in der Analysenliste aufgeführt.