Stadler Simon · Nationalrat · 2026-03-16
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-16
Wortprotokoll
Das Parlament hat dem Bundesrat im Güterverkehrsverlagerungsgesetz den Auftrag erteilt, alle zwei Jahre über den Stand der Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs zu berichten und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Massnahmen zu unterbreiten. Der Bundesrat hat unsere Kommission am 19.[NB]Januar 2026 über den Verlagerungsbericht für die Jahre 2023 bis 2025 informiert.
Die Schweizer Verlagerungspolitik ist ein Erfolgsmodell. Fast drei Viertel aller Güter passieren die Alpen auf der Schiene. Dennoch steigt die Anzahl Güterfahrzeuge auf den Strassen durch unsere Alpen wieder an. Im Zeitraum 2022-2024 gab es einen Anstieg um 3,5 Prozent. Im Jahr 2023 waren es 916[NB]000 Fahrzeuge, im Jahr 2024 bereits 960[NB]000. Das heisst, die Schweiz erreicht das Verlagerungsziel, welches für das Jahr 2018 vorgesehen war und 650[NB]000 alpenquerende Fahrten vorsieht, klar nicht. So verpasste man im Jahr 2024 das Verlagerungsziel um fast 30 Prozent. Gleichzeitig nahm die Transportmenge im alpenquerenden Schienengüterverkehr zwischen den Jahren 2022 und 2024 um satte 9,3 Prozent ab. Zudem sank der Anteil der Bahn im gleichen Zeitraum um 2,6 Prozent auf 70,3 Prozent.
Die Probleme sind uns allen bekannt. So ist die nördliche Zulaufstrecke zur Neat unzuverlässig und teilweise auch überlastet. Der Grund sind zahlreiche und mehrwöchige Sperrungen in Deutschland und in Italien. Aber auch die Störungsanfälligkeit der Infrastruktur stellt uns vor grosse Herausforderungen. Das führt zu Verspätungen und Ausfällen und somit zu einem unzuverlässigen System.
Das BAV hat uns informiert, dass der rückläufige Trend sowie das Problem mit der Kapazität und der Zuverlässigkeit bis mindestens 2029 anhalten werden. Uns wurde in der Kommission versichert, dass der Bundesrat Massnahmen umsetzen möchte, um den Anteil der Schiene zu stabilisieren und möglicherweise sogar noch auszubauen. Dabei erwähnt der Bundesrat im Verlagerungsbericht mehrere Massnahmen.
Die Ursache der Rückverlagerung liegt vor allem auf den nördlichen Zulaufstrecken. Darum braucht es einen guten bilateralen Kontakt des Bundesrates und des BAV mit den angrenzenden Staaten. Da der Ausbau der Zulaufstrecke von Karlsruhe nach Basel noch Jahre dauern wird, braucht es redundante Zulaufstrecken. Deshalb ist die linksrheinische Zubringerstrecke zwischen Belgien und der Schweiz über Metz und Strassburg für die Verlagerung in der Schweiz so wichtig. Aus diesem Grund hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, einen Staatsvertrag abzuschliessen und sich finanziell am Ausbau des Raumprofils der linksrheinischen Strecke zu beteiligen. Uns wurde versichert, dass der Bundesrat alles daransetzt, dies möglichst schnell umzusetzen. [PAGE 439] Bundesrat Rösti hat mit dem zuständigen französischen Minister im Februar 2025 eine Absichtserklärung unterzeichnet. Bis Ende 2027 werden Entscheidungsgrundlagen für konkrete Massnahmen erarbeitet und auch eine Kostenschätzung vorgenommen.
Da es sehr grosse Unzuverlässigkeiten auf der Zulaufstrecke gibt, besteht in der Schweiz ein erhöhter Bedarf nach Puffergleisen. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, darauf hinzuwirken, dass entlang des Nord-Süd-Korridors in der Schweiz, in Deutschland und in Italien Puffergleise zur Verfügung gestellt werden. Die Puffergleise in der Schweiz sollen im Zusammenhang mit dem Ausbauschritt geregelt werden. Dort sind die Arbeiten für das Bewilligungsverfahren bereits am Laufen.
Die Schweiz hat seit dem 1.[NB]Januar 2025 gemeinsam mit Belgien den Vorsitz im Exekutivrat des Korridors Nordsee-Rhein-Mittelmeer inne. Dies bringt der Schweiz eine gute Chance, die Themen der Verlagerungspolitik zu forcieren. Zudem ergreift der Bundesrat zwei weitere Massnahmen:
1.[NB]Er verwendet einen Teil der 66 Millionen Franken von den frei werdenden Geldern der rollenden Landstrasse (Rola) bis zum Jahr 2028 für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV). Der Abbaupfad wird beibehalten, aber der Absenkpfad etwas abgeflacht. Dadurch entstehen neben den schwierigen Produktionsbedingungen nicht noch weitere finanzielle Belastungen.
2.[NB]Das BAV wird in den kommenden zwei Jahren eine zusätzliche Förderung ausrichten, sofern nachgewiesen werden kann, dass Sendungen, die mit der Rola transportiert werden sollten, mit dem UKV transportiert werden.
Für den Bundesrat gibt es drei Varianten, wie man mit dem UKV weiterfahren könnte. Erstens könnte man einfach die Finanzhilfen 2030 auslaufen lassen. Zweitens könnte man sie nach 2030 weiterführen, aber unter der Bedingung, dass die Abgeltung pro Sendung sinkt. Drittens könnte die finanzielle Förderung nach 2030 weitergeführt, aber auf eine Senkung der Abgeltung verzichtet werden.
Das führt mich zur Kommissionsmotion 26.3009, die genau diese dritte Variante aufnimmt. Unsere Kommission hat diesen Vorstoss mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Wir bitten Sie, es der Kommission gleichzutun.