Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-16
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-16
Wortprotokoll
Es ist so: Bei Buchstabe d von Artikel 337 Absatz 3 geht es darum, ob und wann eine Person nach einer erteilten Restschuldbefreiung noch einmal ein neues Sanierungskonkursverfahren durchlaufen darf. Diese Sperrfrist soll dazu dienen, Missbräuche zu verhindern. Nach Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurde die Frist von fünfzehn auf zehn Jahre gekürzt, dies auch mit[NB]Blick[NB]auf[NB]vergleichbare Fristen im Ausland. Eine knappe Mehrheit der Kantone, die sich zu diesem Punkt geäussert haben, sprach sich für diese Kürzung von fünfzehn auf zehn Jahre aus.
Der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission wollen dagegen, dass eine Restschuldbefreiung eine im Grundsatz einmalige Chance sein soll. Der Nationalrat hat eine Ausnahme für aussergewöhnliche Umstände vorgesehen. Es ist aber, das wurde richtig gesagt, nicht ganz klar, was damit gemeint ist. Es würde den zuständigen Behörden einen gewissen Spielraum eröffnen. Eine solche Einmaligkeit der Restschuldbefreiung, wie sie in absoluter Form gefordert wird, wäre im internationalen Vergleich einzigartig. Der Minderheitssprecher, der geschätzte Herr Ständerat Jositsch, hat es gesagt: Rein ökonomisch gesehen, ist so etwas nicht sinnvoll. Wenn sich jemand nach mehr als zehn Jahren ein zweites Mal hoffnungslos verschuldet, profitiert die Gesellschaft unter dem Strich auch ein zweites Mal davon, wenn sich diese Person wieder in den Wirtschaftskreislauf eingliedern kann. Ich sage es noch einmal: Das Verfahren ist darauf ausgelegt, dass ein Missbrauchsfall gar nicht eintreten sollte, sondern die Person einen Prozess durchmacht, der tatsächlich volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, bei Artikel 337 Absatz 3 Buchstabe d der Minderheit Jositsch und damit dem Bundesrat zu folgen.