preparatory:AB 372035
Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-16
Wortprotokoll
Warum sind wir heute hier? Wir haben in der Schweiz ein Pestizidproblem und ein Problem mit der rechtsstaatlichen Durchsetzung des Gewässerschutzes. Das zeigt der Fall der Wyna, ein Fluss bei Beromünster im Kanton Luzern. Hier wurde das hochgiftige Insektizid Deltamethrin mit einer Konzentration gemessen, bei der praktisch alle Gewässerorganismen vergiftet oder getötet werden. Deltamethrin ist ein unspezifisches Breitbandpestizid, das ebenso Nichtzielorganismen vergiftet. Es wirkt als Nervengift und führt dazu, dass die Natrium-plus-Kanäle der Nervenzellen [PAGE 445] nicht mehr schliessen. Es kommt zu Lähmungen. Deltamethrin hat einen LC50-Wert - das ist die Konzentration, bei der 50 Prozent der Versuchstiere sterben - von weniger als einem "part per billion" (ppb). Das heisst, wenn Sie 1 Milliarde Wassertropfen haben, reicht weniger als ein Tropfen Deltamethrin, um praktisch alle Gewässerorganismen in diesem Wasser zu vergiften oder zu töten.
Und Deltamethrin ist auch für den Menschen giftig. Mit der Haut haben wir zwar eine bessere Barriere als die Insekten mit ihrem Chitin, und unser Körper kann Deltamethrin rascher und besser abbauen. Aber Gift bleibt Gift. Die Schlussfolgerung muss deshalb sein, dass gerade für so hochpotente und giftige Pestizide Grenzwerte gelten müssen. Der Umkehrschluss ist nicht gerechtfertigt. Die Luzerner Behörden können aber keine weiteren Massnahmen zum Schutz der betroffenen Gewässer anordnen oder die Anwendung von Deltamethrin verbieten, da Herr Bundesrat Rösti darauf verzichtet, für Deltamethrin Grenzwerte festzulegen - dies entgegen den Empfehlungen der Expertinnen des Bundesamts für Umwelt, welche diese Grenzwerte einforderten.
Auch ignorierten Sie, Herr Bundesrat Rösti, die Rüge des Bundesamts für Justiz, welches Sie aufgefordert hat, Grenzwerte zu erlassen. Die Begründung des Bundesamts für Justiz lautete, für die Feststellung der Grenzwerte von Pestiziden sei einzig die Giftigkeit des Wirkstoffs massgebend. Landwirtschaftspolitisch motivierte Argumente seien in diesem Verfahren nicht vorgesehen; das Vorgehen entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, es sei unzulässig. Verfassung und Gesetze seien einzuhalten. Dies wurde durch den Bericht der "Rundschau" publik.
Die Entscheidungen, welche Sie getroffen haben, Herr Bundesrat Rösti, sind erstens fatal für die Umwelt und zweitens aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch. Sie sind fatal für die Umwelt, weil ohne Grenzwerte mit einer Zunahme der Anwendung der drei toxischen Pflanzenschutzmittel und der Belastung der Schweizer Gewässer mit diesen Pestiziden zu rechnen ist. Wir haben in der Schweiz ein Pestizidproblem; nicht mehr, sondern weniger von diesen Stoffen sollten in die Gewässer gelangen. Aber Studien des Bundes zeigen, dass in Schweizer Gewässern 135 verschiedene Pestizide gefunden wurden. Oft wurden 30 oder mehr Pestizide in einer Probe nachgewiesen; an einzelnen Orten waren es bis zu 89 solcher Wirkstoffe. Das Problem ist neben den einzelnen Pestiziden die Mischtoxizität. Selbst wenn jedes einzelne Pestizid unter seinem Grenzwert liegt, kann die Summe dennoch schädlich sein, und die Toxizität kann sich sogar multiplizieren. Deshalb werden ökologische Risiken unterschätzt.
Ihr Vorgehen, Herr Rösti, ist zudem rechtsstaatlich problematisch, weil Sie mit Ihren Entscheidungen genau das Gegenteil von dem machen, was mit der parlamentarischen Initiative 19.475 der WAK-S beschlossen und versprochen wurde: "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren". Und rechtsstaatlich nicht weniger problematisch: Die Entscheidung, keine Grenzwerte festzulegen, erfolgte direkt nach einem Treffen mit dem Bauernverband. Bei hochtoxischen Stoffen darf die Regulierung nicht hinter den wissenschaftlichen Erkenntnissen zurückbleiben. Die Diskussion um Deltamethrin ist mehr als eine agrarpolitische Detailfrage. Sie ist ein Gradmesser dafür, wie ernst der gesetzlich verankerte Gewässerschutz genommen wird. Ein Wirkstoff, der bereits in so kleinen Konzentrationen ganze Bachsysteme schädigt, darf nicht weiter ohne verbindliche Schutzmassstäbe eingesetzt werden.
Wenn die Risiken nicht beherrschbar sind, gehört ein solcher Stoff verboten. Sie aber, Herr Rösti, haben entschieden: ohne Konsultation des Bauernverbandes keine strengeren Grenzwerte für Pestizide. Sie, Herr Rösti, sind aber weder Pestizid- noch Landwirtschaftsminister. Sie sind Vorsteher des Umweltdepartementes. Sie haben dafür zu sorgen, dass es der Natur und der Umwelt, zu der wir Menschen gehören, gut geht. Sie haben dafür zu sorgen, dass Umwelt, Natur und unsere Gesundheit vor schädlichen Auswirkungen geschützt sind. Das sind meine Erwartungen, jene meiner Partei und wohl auch die der Bevölkerung. Dieser Erwartung kommen Sie in diesem Fall nicht nach. An erster Stelle sollten die Interessen der Menschen und der Umwelt in diesem Land kommen, nicht die Interessen irgendwelcher Verbände. Das geht so nicht.