Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2026-03-17
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-17
Wortprotokoll
Sie haben gehört, ich beantrage Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ich erlaube mir zu Beginn eine persönliche Bemerkung. Ich habe mich stets gegen Mindestlöhne eingesetzt. Wir hatten in der Stadt Zürich im Juni 2023 eine Abstimmung. Wir haben verloren, die Stimmbevölkerung hat mit 69,4 Prozent Ja gesagt; dies einfach als einleitende Bemerkung zu meiner persönlichen Haltung.
Ich bin überzeugt, dass Mindestlöhne der falsche Ansatz für unser Land sind. Wir haben mit der Sozialpartnerschaft und den Gesamtarbeitsverträgen einen besseren und zielführenden Weg etabliert. Dieser Weg leistet auch einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden in unserem Land. Mindestlöhne sind der falsche Weg, davon bin ich überzeugt, aber darum geht es heute nicht, es geht um eine staatspolitische und demokratiepolitische Frage. Die Vorlage widerspricht in mehreren Punkten unserer Verfassung. Sie greift insbesondere in die Kompetenzen der Kantone ein und widerspricht grundlegenden demokratischen Prinzipien unseres Landes. Ich beantrage Ihnen deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Auch wenn uns demokratiepolitische Entscheidungen nicht gefallen, können wir nicht einfach die Verfassung ignorieren. Sie kennen das Kapitel über die Verfassungsmässigkeit in der Botschaft. Da steht über diese Vorlage in einem geraden Satz auf Seite[NB]15: "Die Umsetzung der Motion Ettlin Erich 20.4738, die den Bestimmungen von allgemeinverbindlich erklärten GAV über Mindestlöhne den Vorrang gegenüber dem kantonalen Recht erteilen will, verletzt die in der Bundesverfassung verankerte Kompetenzverteilung zwischen den Kantonen und dem Bund." Warum? Die Massnahmen, die einen Mindestlohn vorschreiben, der ein vorrangig sozialpolitisches Ziel verfolgt, gehören zur sogenannten öffentlich-rechtlichen Schutzgesetzgebung, die die Kantone verabschieden dürfen. Sie dienen der Armutsbekämpfung und verstossen nicht gegen die Wirtschaftsfreiheit.
Gerade weil die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, liegt eine besondere Verantwortung beim Parlament, das heisst bei uns. Wir können die Verantwortung nicht einfach an ein Gericht delegieren, wir müssen sie hier im Parlament selbst wahrnehmen. Das gilt insbesondere für den Ständerat. Wer, wenn nicht der Ständerat, soll sich für die Autonomie der Kantone einsetzen? Sie haben sich gestern hier im Rat ein Hohelied auf die Autonomie der Kantone anhören können.
Die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren hat sich besonders deutlich zur Vorlage geäussert. Sie empfiehlt, die Vorlage abzulehnen: "Die vorgeschlagene AVEG-Änderung verstösst klar gegen die in der Verfassung verankerte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und greift damit stark in die Autonomie der Kantone ein." Das sind deutliche Worte.
Bemerkenswert ist auch das Resultat der Vernehmlassung. Im Rahmen der Vernehmlassung haben 25 Kantonsregierungen die Vorlage abgelehnt, mit derselben Begründung. Auch der Kanton, der die Vorlage befürwortet, kommt zum Schluss, dass der Eingriff in die Demokratie und den Föderalismus sehr weitreichend sei. Die Vorlage verletzt somit in einem sensiblen Aspekt die Verfassung und damit auch unser Staatsgefüge. Zu diesem Schluss kommen nicht nur die Kantone, Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört, auch der Bundesrat und das Bundesgericht haben es so bestätigt. Einzig ein Gutachten im Auftrag von Gastrosuisse ist zu einem anderen Schluss gekommen, ein Gutachten eines Verbandes - ein Verband, der notabene an vorderster Front gegen die Mindestlöhne gekämpft hat.
Ich bitte Sie auch aus einem demokratiepolitischen Grund, nicht auf die Vorlage einzutreten. Mit der Vorlage sollen demokratische Entscheide übersteuert werden. Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind privatrechtliche Verträge der Sozialpartnerschaft. Sie werden zwischen privaten Organisationen ausgehandelt, zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Daran ändert auch eine Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat nichts. Der Beschluss über die Allgemeinverbindlichkeit ist ein Verwaltungsakt. Er hat keine demokratische Legitimation. Er macht aus den GAV kein Gesetz. Auch wenn ein Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich erklärt wird, bleibt er rechtlich ein privatrechtlicher Vertrag zwischen privaten Organisationen. Dem gegenüber stehen demokratische Entscheide der Bevölkerung. In mehreren Kantonen und Städten hat die Bevölkerung über Mindestlöhne abgestimmt, ich habe vorhin das Beispiel der Stadt Zürich genannt. Wir können auch Winterthur nehmen, dort wurde 2023 ein Mindestlohn mit rund 65 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Zur Diskussion stehen hier selbstverständlich primär die kantonalen Abstimmungen.
Wir haben nicht nur ein Schreiben der Volkswirtschaftsdirektoren erhalten, sondern auch der Westschweizer Kantone. Die Worte sind deutlich. Unter dem Titel "Missachtung des demokratischen Willens" wird festgehalten, dass die Vorlage den Willen der Bürgerinnen und Bürger der Westschweizer Kantone missachtet.
Wenn mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag künftig ein Mindestlohn festgelegt werden kann, der tiefer als ein demokratisch beschlossener kantonaler oder kommunaler Mindestlohn ist, dann wird der Volksentscheid faktisch übersteuert. Das ist demokratiepolitisch hochproblematisch. Bei allem Respekt vor der Sozialpartnerschaft: Sie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Arbeitsmarktsystems, aber sie ersetzt in keiner Art und Weise eine demokratische Legitimation. Es geht hier nicht einfach um eine arbeitsmarktpolitische Frage. Die Vorlage berührt grundlegende staatspolitische Prinzipien: Föderalismus, Normenhierarchie und demokratische Legitimation.
Ich möchte Sie deshalb bitten, nicht auf die Vorlage einzutreten.