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Page Pierre-André · Nationalrat · 2026-03-17

Page Pierre-André · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-17

Wortprotokoll

Antrag der Mehrheit [GZ]

Annahme der Motion

[VS]

Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei[GZ]

Ablehnung von Ziffer 2 der Motion [GZ]

Schriftliche Begründung [GZ]

Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) ist am 1.[NB]Januar 2008 im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft getreten. Seither sind die Ausgleichszahlungen von 3,7 Milliarden Franken im Jahr 2008 auf über 6 Milliarden Franken im Jahr 2026 angestiegen. Von den Kantonen leisten Genf (543 Millionen Franken), Zürich (503 Millionen Franken), Zug (469 Millionen Franken), Schwyz (269 Millionen Franken) und Basel-Stadt (213 Millionen Franken) die höchsten Beiträge.

Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sieht vor, dass der Bundesrat periodisch über den Vollzug und die Wirksamkeit des nationalen Finanzausgleichs Bericht erstattet. Im November 2010 veröffentlichte der Bundesrat den ersten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen für die Jahre 2008-2011, im März 2014 folgte der zweite Bericht für die Jahre 2012-2015 und im März 2018 der dritte Bericht für die Jahre 2016-2019. Der vierte Wirksamkeitsbericht folgte am 16.[NB]Januar 2025 für die Jahre 2020-2025. Der Bundesrat hielt darin Folgendes fest: "Die vorliegende Wirkungsanalyse zeigt, dass die im FiLaG aufgeführten Ziele in der Berichtsperiode weitgehend erreicht worden sind."

Ziffer 2 der Motion 26.3006 fordert nun, dass die bereits heute sehr grosszügigen NFA-Geberkantone noch stärker zu Kasse gebeten werden sollen. Folgende Gründe sprechen für die Ablehnung von Ziffer 2 der Motion 26.3006:

-[NB]Mit der vorliegenden Motion wird der sorgfältig austarifierte Kompromiss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verletzt. Es ist unverständlich, weshalb die Kommission vorgängig zur Beschlussfassung nicht zumindest die KdK angehört hat.

-[NB]Artikel 18 FiLaG lautet wie folgt: "Der Bundesrat legt der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit dieses Gesetzes vor." Auf einen Schnellschuss ohne vorgängige Wirkungsanalyse ist zu verzichten.

-[NB]Es wirkt überstürzt, "angesichts der angespannten Finanzlage der Eidgenossenschaft" nun einfach die Kassen der NFA-Geberkantone anzapfen zu wollen. Stattdessen gilt es auf Ausgabendisziplin und Strukturreformen beim Bund zu setzen und nicht die Umverteilung zulasten der finanzstarken Kantone noch weiter zu erhöhen, denn wenn den Finanzstarken die Substanz entzogen wird, verlieren alle Kantone und auch der Bund.

-[NB]Die finanziellen Beiträge der Geberkantone sind in den letzten knapp zwanzig Jahren seit Einführung des NFA stark angestiegen. Es braucht eine faire und solidarische Ausgestaltung des NFA-Regelwerks, weshalb auf eine einseitige Mehrbelastung der Geberkantone zu verzichten ist.

[VS]

Antrag Theiler[GZ]

Ablehnung der Motion [GZ]

Schriftliche Begründung [GZ]

Der NFA ist ein ausgewogenes Gesamtsystem. Aktuelle Finanzlagen des Bundes und der Kantone dürfen nicht zum Anlass genommen werden, um am langfristigen System des Finanzausgleichs Anpassungen vorzunehmen. Die Motion würde den NFA-Kompromiss 2020 aufbrechen. Die Annahme der Motion würde grosse Unsicherheit im nationalen Finanzausgleich schaffen. Der Bundesrat und die Kantone haben bereits beschlossen, das Zusammenwirken der verschiedenen Reformen im Rahmen des Wirksamkeitsberichts 2026-2029 zu analysieren. Die zusätzliche Belastung der ressourcenstarken Kantone stellt keine nachhaltige Entlastungsmassnahme für den Bundeshaushalt dar. Die Ausgaben würden damit lediglich auf eine andere Staatsebene verschoben. Von möglichen Entlastungsmassnahmen auf Kantonsebene wären die hauptsächlichen Kantonsaufgaben der Bildung, Gesundheit und Sicherheit betroffen, sowie die Vollzugsaufgaben, welche die Kantone für den Bund vornehmen. Es besteht kein sachlicher Grund, die SLA-Beiträge des Bundes zu kürzen und/oder den Verteiler für den Ressourcenausgleich zwischen Bund und Geberkantonen zu verändern. Beim NFA handelt es sich um einen fein austarierten Kompromiss zwischen den Kantonen, die damit 2020 ihr gegenseitiges Verständnis und ihre Reformfähigkeit zum Ausdruck brachten. Ein einseitiges Eingreifen des Bundes in dieses System wäre deshalb weitergehender als eine rein finanzpolitische Massnahme und würde das föderale Gleichgewicht nachhaltig stören. Diese Motion riskiert, die Wachstumsmotoren der Schweiz zu schwächen. Aus institutionellen Gründen muss der nächste Wirksamkeitsbericht abgewartet werden. Reformanliegen des Bundes müssen gemeinsam mit den Kantonen erörtert und ein allseitig akzeptabler Kompromiss gefunden werden.

[VS]

Antrag Durrer[GZ]

Ablehnung der Motion [GZ]

Schriftliche Begründung [GZ]

Es soll der Wirksamkeitsbericht 2026-2029 abgewartet werden.

[VS]

Antrag Blunschy[GZ]

Ablehnung der Motion [GZ]

Schriftliche Begründung [GZ]

Die Motion greift in einen föderalen Kompromiss ein und schafft Unsicherheit, obwohl der NFA auf Stabilität und Planbarkeit angewiesen ist. Änderungen sollen auf Wirksamkeitsberichten und einer sauberen Analyse basieren - nicht per Schnellschuss ohne umfassende Wirkungsprüfung und ohne ausreichende Einbindung der Kantone.

[VS]

Proposition de la majorité [GZ]

Adopter la motion

[VS]

Proposition du groupe de l'Union démocratique du centre[GZ]

Rejeter le chiffre 2 de la motion

[VS]

Proposition Theiler [GZ]

Rejeter la motion [PAGE 467]

[VS]

Proposition Durrer [GZ]

Rejeter la motion

[VS]

Proposition Blunschy [GZ]

Rejeter la motion