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Friedli Esther · Ständerat · 2026-03-17

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-17

Wortprotokoll

Vorweg möchte ich meine Interessenbindungen offenlegen: Ich bin Geschäftsführerin unseres familieneigenen Landgasthofs im Toggenburg, das wissen Sie, und ich bin im Vorstand von Gastrosuisse. Ich möchte auch deshalb das Wort ergreifen, weil unser Verband in mehreren Voten angesprochen wurde.

Die Gastronomie hat seit 1974 einen Gesamtarbeitsvertrag. Dieser wurde 1998 vom Bundesrat das erste Mal für allgemeinverbindlich erklärt. Für Gastrosuisse und die ganze Gastrobranche ist die Sozialpartnerschaft zentral, und im Rahmen dieser Sozialpartnerschaft werden die Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt. Kollege Ettlin hat es erwähnt: In einem Gesamtarbeitsvertrag sind ganz viele verschiedene Aspekte und eben nicht nur die Löhne von grosser Relevanz. Der Lohn und der Mindestlohn sind ein Teil. Es wurde auch angesprochen, Gastrosuisse sei gegen Mindestlöhne. Mir ist es ein grosses Anliegen zu sagen: Nein, Gastrosuisse ist für Mindestlöhne in den Gesamtarbeitsverträgen, aber gegen staatliche Mindestlöhne.

Warum erwähne ich das? Warum ist es mir wichtig? In den Gesamtarbeitsverträgen - ich spreche hauptsächlich vom Gesamtarbeitsvertrag in der Gastronomie - sind die Mindestlöhne abgestuft. Sie sind so abgestuft, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anreize gibt, eine Ausbildung zu machen, sich weiterzubilden. Sobald sie irgendeinen Kurs besucht haben - und da bieten wir als Arbeitgeberverband ein sehr breites Programm -, kommen sie in eine höhere Lohnstufe. Das ist ein ganz, ganz zentrales Element und auch ein grosser Unterschied zu den staatlichen Mindestlöhnen, bei welchen alles über einen Leisten geschlagen wird und das Element Bildung, das Element Ausbildung eigentlich gar nicht berücksichtigt wird.

Wir sprechen heute darüber, wie sinnvoll kantonale Mindestlöhne sind; ich komme noch darauf. Diese Vorlage ist nicht gegen kantonale Mindestlöhne, sie sollen auch weiterhin möglich sein. Aber ich bin überzeugt, dass GAV-Mindestlöhne ein besseres Element zur Bekämpfung von Armut sind. Warum? Weil sie eben das Element der Bildung und der Weiterbildung in den Fokus stellen. Es ist im Interesse aller - der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden, aber eben auch des Staates -, dass wir so viele Personen wie möglich in unseren Arbeitsmarkt integrieren.

Als Arbeitgeberin - ich möchte das einfach als Beispiel sagen - beschäftige ich auch Leute, die zu uns gekommen sind und kaum Sprachkenntnisse, kaum Bildung hatten. Da ist es doch in meinem Interesse, im Interesse der Arbeitnehmerin und im Interesse des Staates, dass wir investieren, diese Leute ausbilden, ihnen Weiterbildung ermöglichen, ihnen eine Perspektive geben. Damit das geschieht, brauchen wir als Arbeitgeberin und als Arbeitgeber aber auch gewisse Anreize, und der Anreiz ist eben, dass wir uns auf die Gesamtarbeitsverträge verlassen können und nicht verschiedene und dann noch kommunale oder kantonale Mindestlöhne haben.

Also: Ich glaube, die Sozialpartnerschaft ist ein ganz, ganz zentrales Element unseres Arbeitsmarktes und unseres Wohlstands. Die Sozialpartnerschaft hat eine über hundertjährige Tradition, die wir unbedingt bewahren sollten.

Es wurde jetzt mehrmals auch demokratiepolitisch argumentiert. Ich möchte einfach in Erinnerung rufen: Im Jahr 2014 gab es eine nationale Abstimmung über nationale Mindestlöhne, und dort haben alle Stände und das Volk mit 76,3 Prozent, also wirklich einen sehr hohen Anteil, Nein zu einem schweizweiten Mindestlohn gesagt. Ich könnte jetzt auch demokratiepolitisch argumentieren und sagen, das habe nicht ganz allen Kreisen gepasst und man habe dann gedacht, man versuche es über die Kantone und die[NB]Gemeinden,[NB]und[NB]zwar[NB]in[NB]den Kantonen oder Städten, in denen man eher Mehrheiten findet. Man hat diesen Weg gewählt, man hat das über die Kantone und über die Gemeinden gemacht.

Ich finde, und das ist auch ein Argument, man fragmentiert so den Arbeitsmarkt. Es gibt einen nationalen Arbeitsmarkt. Man kann sagen, innerhalb unseres Landes gibt es einen Wirtschaftsraum, in dem für alle die gleichen Bedingungen gelten. Und der Lohn ist eben auch ein Element innerhalb einer Branche, das man berücksichtigen sollte.

Ich erlaube mir abschliessend noch eine Bemerkung. Auch Gastrosuisse wurde angesprochen, vor allem von Herrn Kollege Maillard. Er hat gesagt, dass wir vonseiten von Gastrosuisse einen Schritt machen sollten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die GAV von der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite getragen werden müssen. Sie werden nicht nur von denen getragen, die die Gesamtarbeitsverträge aushandeln, sondern von der ganzen Branche. Innerhalb von Gastrosuisse hat die Doppelstrategie, die Sie fahren, nämlich, dass Sie Gesamtarbeitsverträge wollen und dann auf kantonaler und kommunaler Ebene die GAV-Mindestlöhne, ich sage jetzt mal, etwas untergraben, zu grossen Irritationen geführt. Es hat auch dazu geführt, dass man gesagt hat, man wolle keinen neuen GAV aushandeln. Es hat von uns im Vorstand sehr viel Überzeugungskraft gebraucht, dass die Delegiertenversammlung von Gastrosuisse gesagt hat: Doch, gute Rahmenbedingungen sind für uns zentral und wir sehen ein, dass der GAV der Gastronomie aktualisiert werden muss.

Deshalb sind wir aktuell daran, einen neuen GAV für die Gastronomie auszuhandeln, der auch wieder verschiedene Aspekte beinhaltet. Ich sage, der Lohn ist ein Aspekt. Zentral ist für uns auch, dass bei den Löhnen weiterhin ein Anreiz zur Bildung enthalten ist. Da sind wir einen grossen Schritt auf die Gewerkschaften zugegangen. Mit dem Antrag auf Nichteintreten, der Weigerung der Annahme und auch mit der Referendumsandrohung bei dieser Vorlage gefährden Sie die Verhandlungen wieder.

Denn noch einmal: Wir haben uns sehr viel Zeit für diese Vorlage genommen. Es ist mir wichtig, erstens noch einmal festzuhalten, dass die Kantone mit dieser Vorlage weiterhin kantonale Mindestlöhne beschliessen können. Es ist kein Verbot von kantonalen Mindestlöhnen. Zur Thematik der kommunalen Mindestlöhne wird sich das Bundesgericht noch äussern. Zweitens: Der Anwendungsvorrang bezieht sich ausschliesslich auf Mindestlöhne und nicht auf weitere Arbeitsbedingungen. Das dritte Element, und das scheint mir auch ganz zentral, ist die Besitzstandregelung, die in Artikel 1 Absatz 5 festgehalten wird. Ich bin der WAK sehr dankbar, dass sie sich Zeit genommen, die spezifische Situation vor allem der Kantone Genf und Neuenburg angeschaut hat und wirklich verhindern will, dass es allenfalls Lohnsenkungen geben könnte. Mit der Besitzstandregelung werden Lohnsenkungen ausgeschlossen. Das scheint mir für diese beiden Kantone ein ganz wichtiges Element zu sein. Da ist man, würde ich sagen, den Kantonen, aber auch den Gewerkschaften entgegengekommen. Es ist in niemandes Sinne, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer um ihre Löhne bangen müssen. [PAGE 267] Das wollen wir nicht, und da haben wir jetzt eine gute Lösung gefunden.

Ich bin überzeugt, diese Lösung gibt Sicherheit in der aktuell etwas unsicheren Situation im Zusammenhang mit kantonalen Mindestlöhnen und Mindestlöhnen im Bereich der Sozialpartnerschaft. Wir stärken damit die Sozialpartnerschaft. Wir erlauben und ermöglichen es den Kantonen, die wollen, weiterhin Mindestlöhne einzuführen, und wir regeln endlich diese Situation.

Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann der Mehrheit zu folgen.