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Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · 2026-03-17

Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-17

Wortprotokoll

Das heutige Arbeitsgesetz kennt schon genügend Massnahmen und Regelungen. Diese sind korrekt durchzusetzen, und deshalb kann man dieses Postulat ablehnen. Nur immer von Daten zu sprechen, statt zu handeln, bringt niemanden weiter. Gesetze, die heute schon bestehen, wiederholt zu überprüfen und um Massnahmen zu ergänzen, ist der falsche Weg. Damit wird am Schluss noch mehr Bürokratie generiert, anstatt den Betroffenen an ihrer Arbeitsstätte diese Rechte im Rahmen des geltenden Gesetzes durch den Arbeitgeber zuzugestehen.

Es muss nicht die Notwendigkeit eines neuen, eigenen Gesetzes heraufbeschworen werden, sondern jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Gewalt am Personal hinzusehen und sofort zu intervenieren, je nach Grad schlussendlich auch bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Überhaupt kann ein Arbeitnehmer heute schon bei Gewalt durch Klienten oder Kunden direkt bei der Polizei Anzeige erstatten, und er muss es auch umgehend seinem Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber hat dies zu unterstützen und darf es nicht negieren. Es gibt auch Opferhilfe, Gewerkschaften, Berufsverbände, die die notwendigen Massnahmen ebenfalls bestens kennen und das auch bei jeder Gelegenheit platzieren.

Deshalb ist dieses Postulat gar nicht notwendig. Man muss einfach das heutige System richtig nutzen, um diese Rechte durchzusetzen, und statt nur Daten zu sammeln, immer handeln - jetzt.

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