Gysi Barbara · Nationalrat · 2026-03-17
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-17
Wortprotokoll
Die Motion Müller Damian nimmt in der Tat ein wichtiges Thema auf, die Finanzierung der IV und die Schuldentilgung der IV bzw. die Rückerstattung des Darlehens aus dem AHV-Fonds. Diese Frage wurde auch schon früher debattiert. Dabei wurde auch geprüft, ob es möglich wäre, das Darlehen der IV vom AHV-Fonds zur Bundestresorerie zu transferieren. Dies liess sich leider bis heute nicht verwirklichen, sollte aber noch einmal geprüft werden. Um die IV-Schulden aus der Vergangenheit abzubauen, wurde für die Jahre 2011 bis 2017 eine befristete Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozent beschlossen. Für den gleichen Zeitraum von 2011 bis 2017 übernahm zudem der Bund die Verzinsung der IV-Schulden im AHV-Fonds. Seither hat sich die Situation leider nicht entspannt, die IV ist in einer finanziell herausfordernden Situation. Es zeigt sich, dass befristete Finanzierungslösungen einfach nicht nachhaltig sind; sie wiegen einen auch in einer falschen Sicherheit. Das sollten wir bedenken, wenn wir über andere befristete Lösungen sprechen.
Es ist so, die IV zahlt aus ihrer Sicht unnötig hohe Zinsen an den AHV-Fonds, die sie sehr belasten, entsprechen doch die jährlichen Zinsen rund zwei Dritteln des Umlagedefizits der IV. Gleichzeitig sind Gelder des AHV-Fonds in Höhe von 10 Milliarden Franken in diesem Darlehen gebunden, und dadurch kann die AHV sie nicht mit höheren Zinsen oder Erträgen anlegen. Das ist eigentlich für beide Seiten eine Lose-lose-Situation. Die IV-Schulden im AHV-Fonds sollten abgelöst werden und zusätzliche Finanzierungsquellen für die IV geschaffen werden, denn die IV ist schlicht unterfinanziert. Es hat sich klar gezeigt, der Versuch mit der befristeten Lösung war ungenügend und ist gescheitert. Wie gesagt, wir sollten uns das gut überlegen und an anderen Orten nicht ähnliche Fehler begehen.
Dennoch bin ich klar der Meinung, dass die Motion in der ursprünglichen Fassung wie auch in der geänderten, verschlimmerten Fassung abgelehnt werden muss, denn es braucht die Motion schlicht nicht. Der Bundesrat arbeitet an der Revision der IV, und die Finanzierungsthematik hat er längst erkannt. Er will auch die IV-Schulden im AHV-Fonds ablösen. Das soll in der Revisionsvorlage aufgenommen werden, das wurde auch von der Bundesrätin bereits gesagt.
Die Zahl der IV-Bezüger steigt an. Es fällt auf, dass es nebst Menschen mit psychischen Erkrankungen vor allem Personen über 60 sind, die aus dem heutigen Arbeitsumfeld herausfallen. Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen auf 65 führt ebenfalls dazu, dass die IV zusätzlich belastet wird. Die Integrationsmassnahmen der letzten Revisionen nützen, können die Situation aber nicht genügend abfedern. Zudem ist es höchst problematisch, wenn der ursprünglichen Motion Müller Damian gemäss in erster Linie ausgabenseitig gespart werden soll und dort Massnahmen ergriffen werden sollen. Die Gefahr, dass Abbaumassnahmen ergriffen werden müssen, Rentenkürzungen drohen und die Integrationsmassnahmen nicht mehr genügend finanziert sind, ist real. Wenn rund 700 Millionen Franken pro Jahr leistungsseitig eingespart werden müssten, würde das zu gravierenden Kürzungen für die Betroffenen führen. Der Betrag von 700 Millionen Franken jährlich entspricht gemäss IV-Statistik 2024 rund 10 Prozent aller Geldleistungen, die die IV verteilt, also der Renten, Taggelder und Hilflosenentschädigungen. Gleichzeitig käme es dann auch noch zu Lastenverschiebungen zu den Gemeinden und Kantonen.
Es ist also richtig, neben ausgabenseitigen Massnahmen auch einnahmenseitige Massnahmen vorzusehen. Doch der Versuch der nationalrätlichen Kommission, mit einer offenen Formulierung die Einnahmen- und Ausgabenseite zu berücksichtigen, wird mit dem Ergänzungssatz, dass für eine zusätzliche Finanzierung weder Lohnbeiträge noch Mehrwertsteuerprozente erhöht werden dürfen, gleich wieder zunichtegemacht. Diese Formulierung setzt ein wirklich enges Korsett und muss darum unbedingt abgelehnt werden. Es ist schon etwas billig, wenn der Kommissionssprecher sagt, der Bundesrat müsse sich dann halt andere Möglichkeiten der Finanzierung überlegen, da man selbst keinen Plan hat, welche anderen Möglichkeiten das sind, und den Ball dann einfach dem Bundesrat zuspielt. Es gibt nicht so viele andere Möglichkeiten. Wir haben ja auch bei der Diskussion des Entlastungspaketes gesehen, dass dieser Rat nicht bereit ist, andere Finanzierungsquellen wirklich zu diskutieren, seien es [PAGE 471] nun die Bundestresorerie oder die Sozialversicherung. Darum, denke ich, ist es einfach etwas billig, dem Bundesrat den Ball zuzuschieben.
Auf jeden Fall bitte ich Sie, die Motion in beiden Formen abzulehnen und keine vorzeitigen einengenden Vorgaben zu machen.