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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2026-03-18

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2026-03-18

Wortprotokoll

Ihr Rat beschäftigt sich heute zum dritten Mal mit der Neutralitäts-Initiative bzw. mit der Frage eines möglichen Gegenentwurfes zur Initiative. Der Nationalrat, Sie wissen es, hat gestern mit 108 zu 83 Stimmen entschieden, an seiner Position festzuhalten, und sich somit [PAGE 305] erneut gegen einen Gegenentwurf ausgesprochen. Auch Ihre Aussenpolitische Kommission hat gestern - mit Stichentscheid des Präsidenten - gegen einen Gegenentwurf entschieden.

In der vergangenen Debatte hatte ich manchmal das Gefühl, es bestehe der Eindruck, der Bundesrat wolle die Neutralität schwächen oder lockern. Ich kann Ihnen aber sagen, der Bundesrat ist von der Neutralität in ihrer heutigen Konzeption überzeugt und wendet sie auch konsequent an, wie Sie in den letzten Tagen gesehen haben. Der Bundesrat hat nicht vor, die Neutralität schleichend aufzuweichen. Er verfolgt seit 1993, das sind über dreissig Jahre, dieselbe Konzeption der Neutralität. Er hat diese Konzeption 2022 in einem Bericht explizit bestätigt. Der Bundesrat wird weiterhin mit dieser bewährten Konzeption arbeiten. Im Zusatzbericht zum sicherheitspolitischen Bericht über die Folgen des Krieges in der Ukraine, der fast zeitgleich erschien wie der Neutralitätsbericht 2022, hat der Bundesrat bestätigt, dass zu dieser Konzeption aus dem Jahr 1993 auch die sicherheitspolitische Kooperation gehört - immer im neutralitätsrechtlich zugelassenen Rahmen. Und noch einmal: Das entspricht der heutigen Konzeption.

Es geht hier um eine Grundsatzfrage. Entweder ist man davon überzeugt, dass der heute geltende Handlungsspielraum, welchen der Bundesrat hat, der richtige Weg ist, die Neutralität im besten Interesse der Schweiz zu nutzen, oder man ist anderer Ansicht. Wenn man der Ansicht ist, dass der Handlungsspielraum richtig ist, dann muss man keinen Gegenentwurf machen. So bleibt man bei der bewährten heutigen Neutralitätskonzeption. Und diese muss nicht nur von den 9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz verstanden werden, sondern von ein paar Milliarden Leuten weltweit.

Ich möchte gerne noch kurz etwas zu den vorliegenden Gegenentwürfen sagen; es sind immer noch zwei. Der Bundesrat hat die Neutralität immer als Instrument im Sinne der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz verstanden. Es ist kein instrumenteller Charakter zu erkennen, auch wenn es in der Artikelreihenfolge richtig platziert ist, wenn nun neu in der Verfassung stehen soll, und nur das: "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet." Neutralität als Instrument, Neutralität als Grundsatz oder Neutralität als Selbstzweck: Mit diesem neuen und einzigen Artikel werden viele Fragen aufgeworfen, was das genau bedeutet. Diese Diskussionen werden uns, ich kann es Ihnen garantieren, über eine lange Zeit begleiten. Heute wissen wir, wo wir stehen, und damit sind wir 180 Jahre lang gut gefahren. Es geht uns heute noch gut, trotz Weltkriegen und trotz allen Krisen, die wir hatten; nichts wurde zerstört in diesen Jahren.

Herr Ständerat Germann, Sie sagen, es gehe nur darum, der Neutralität ein etwas höheres Gewicht zu verschaffen - Neutralität als Unique Selling Proposition. Wenn Sie ihr ein höheres Gewicht verschaffen wollen, dann bleiben wir nicht beim Alten. Entweder bleiben wir beim Alten, oder wir bleiben nicht beim Alten. Wenn wir beim Alten bleiben wollen, dann müssen wir nichts schreiben, sonst bleiben wir nicht beim Alten. Wohin wir genau gehen, wissen wir eben nicht, weil wir nicht genau wissen, wie die neuen Artikel ausgelegt werden.

Ich schaue die Mitglieder der APK-S an. Sie haben sich ein Jahr lang mit verschiedenen möglichen Entwürfen, Formulierungen usw. beschäftigt und sind auch nicht klüger geworden, wenn ich es offen sagen darf. Ich meine das jetzt nicht respektlos. Auch wir konnten die magische Formulierung nicht finden, die alle zufriedenstellt - und was uns dabei tröstet, ist die Identifikation mit der Neutralität, denn darum geht es. Wenn wir das nicht geschafft haben, dann muss man sich fragen, ob es sinnvoll ist, dieses Experiment zu wagen. Vielleicht endet es gut, vielleicht auch nicht. Aber warum müssen wir das Risiko überhaupt eingehen? Das scheint mir die Hauptfrage zu sein.

Der Gegenentwurf besteht mindestens aus einem Paragrafen. Es stellt sich die Grundsatzfrage, was er jetzt ist: Ist er ein Instrument, ein Grundsatz oder ein Sieg? Wäre der zweite Absatz noch dabei, dann wäre diese Unsicherheit gemindert. Dann wüssten wir immerhin, dass ganz klar der instrumentelle Charakter der Neutralität unterstrichen wird. Aber, wie gesagt, diese Diskussionen werden notwendigerweise folgen, wenn das Schweizervolk und die Stände diesen Entscheid treffen.

Ja, diese Änderungen werfen nach Ansicht des Bundesrates mehr Fragen als Antworten auf. Der Bundesrat ist weiterhin davon überzeugt, dass die gegenwärtige Neutralitätskonzeption mit dem vorhandenen Handlungsspielraum der beste Weg ist, um die Interessen der Schweiz zu wahren. Deswegen ist er weiterhin davon überzeugt, dass weder die Annahme der Neutralitäts-Initiative noch die Annahme des heute vorliegenden Gegenentwurfes im Interesse der Schweiz wären.

Ich schliesse mit einem Gedanken von Montesquieu: Se una legge non è necessaria è necessario non fare la legge.