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Würth Benedikt · Ständerat · 2026-03-18

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-18

Wortprotokoll

Meine Minderheit I hat die bisherige Debatte nochmals analysiert und möchte einen Schritt auf den Nationalrat zu machen. Drei Punkte zu dieser Analyse:

1.[NB]Es wurden von verschiedenen Seiten Fragen hinsichtlich Auslegung und Anwendung des Ursprungstextes aufgeworfen, den Sie jetzt immer noch im Antrag der Minderheit II (Chiesa) finden. Persönlich halte ich fest: Die Antworten auf diese Auslegungs- und Anwendungsfragen waren eigentlich alle klar.

2.[NB]Es wurde moniert, dass der Handlungsspielraum für den Bundesrat eingeschränkt würde. Auch das bestreite ich, aber ich nehme das so mit, um einen Schritt zu machen.

3.[NB]Von Teilen der Opposition wurde gar gesagt, dass der Entwurf gemäss Minderheit II weiter als der Status quo gehe. Auch das wird bestritten, aber wir nehmen das jetzt einfach mal zur Kenntnis und wollen einen Schritt auf den Nationalrat und auch auf die Kreise zu machen, die eben Mühe mit einem Gegenvorschlag haben.

Bei einer solchen Gemengelage können Sie entweder am Text herumflicken oder ihn direkt straffen. In der Regel bewährt sich die zweite Methode. Herumflicken führt nicht wirklich zu besseren Ergebnissen - darum straffen, darum die Streichung von Absatz 2, sodass die Lösung jetzt eigentlich einfach und klar ist. Wir würden die Bundesverfassung um Artikel 54a ergänzen, diesen neu einfügen und wie folgt formulieren: "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet." Also diese Bestimmung ist nun offensichtlich glasklar. Auch der Handlungsspielraum bleibt für den Bundesrat bestehen. Das scheint mir absolut zentral zu sein, auch mit Bezug auf das Votum des Kommissionssprechers. Auch hier wurden wieder gewisse Nebelpetarden geworfen.

Wir befragten und konsultierten hier zu diesem Thema und auch zu dieser Variante die Direktion für Völkerrecht (DV) und holten entsprechende Expertisen ein. Ich möchte einfach aus der Notiz der DV anlässlich der Sitzung der APK vom 12.[NB]Februar 2025 zitieren. Zu dieser Variante der Minderheit I hält die DV fest: "Der Handlungsspielraum für die Anwendung der Neutralität bleibt bestehen, um Veränderungen der äusseren Umstände Rechnung zu tragen." Die DV gehört ja zu den Gralshütern der Verfassung bzw. dieser Bestimmungen und macht hier eine sehr klare, eindeutige Aussage.

In der Kommission wurden auch noch Fragen zur systematischen Einordnung dieser Bestimmung gestellt. Es ist klar und wichtig, dass wir hier in Kapitel 2 der Bundesverfassung, "Zuständigkeiten", im 1.[NB]Abschnitt, "Beziehungen zum Ausland", sind. Nach Artikel 54, "Auswärtige Angelegenheiten", würde also Artikel 54a eingefügt. Wieso erwähne ich das? Es wurde in der Kommission insinuiert, man wolle hier quasi einen Zweckartikel schaffen. Hierzu halte ich auch zuhanden des Amtlichen Bulletins eindeutig fest: Es ist nach wie vor so, dass die Neutralität ein Instrument der Aussenpolitik ist - darum eben diese systematische Einordnung bei Artikel[NB]54. Sie ist ein Instrument, um die Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes bestmöglich zu wahren. Auch hierzu hat die DV in einem Papier vom 27.[NB]März 2025 zuhanden unserer [PAGE 303] Kommission Stellung genommen. Ich zitiere auch hier: "Was die korrekte Platzierung eines direkten Gegenentwurfs in der BV angeht, so käme sowohl ein neuer Art.[NB]54a BV wie auch eine Ergänzung des bestehenden Art.[NB]54 BV mit einem neuen Absatz in Frage. Anderes drängt sich nicht auf." Wir sind hier also am richtigen Ort, und ich bitte Sie, die Sachen nicht zu verdrehen. Es geht nicht irgendwie um einen Selbstzweck, sondern um ein Instrument unserer Aussenpolitik.

Ich komme zum Schluss. Von aussen betrachtet hat die bisherige Debatte teilweise etwas Konfusion erzeugt. Mich wundert das nicht, das ist ein Vorgeschmack auf die Abstimmung. Der Gegenentwurf schafft Klarheit für die Abstimmung, für den Abstimmungskampf. Eine ganz klare Ausgangslage erlaubt der Bevölkerung auch, ein differenziertes Meinungsbild abzugeben.

Im Wesentlichen haben wir drei Gruppen, wenn Sie so wollen. Es gibt diejenige Gruppe, die nichts will. In dieser Gruppe gibt es ganz verschiedene Stimmen, auch solche, die beispielsweise die Schweizer Neutralität als "Geldsack-Neutralität" bezeichnen. Also, das ist dann ein sehr weites Feld von Akteuren. Diese wollen nichts, das kann man so zur Kenntnis nehmen. Dann gibt es die Gruppe der Initianten. Das ist klar, sie wollen, um das nochmals deutlich zu machen, einerseits eine Änderung im Bereich der Sicherheitskooperation und andererseits eine Änderung im Bereich der Sanktionspolitik. Dann gibt es noch die Gruppe des Gegenentwurfes, wie er nun mit dem Antrag der Minderheit I präsentiert wird. Diese Gruppe will eigentlich Stabilität, Klarheit, Status quo und insofern die Gewährleistung der Berechenbarkeit der Schweiz bei diesem wichtigen Thema. Ich glaube, es ist in der heutigen Zeit wichtig, dass wir berechenbar, dass wir verlässlich sind.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Minderheit I zu folgen.