Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-01
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Seit 2001 gewährt der Bund Beiträge an Projekte zur sozialen Integration von Ausländern. Voraussetzung ist, dass Kantone, Gemeinden und Private ebenfalls ihren Anteil an diese Projekte bezahlen. Zielgruppe sind vor allem unqualifizierte Arbeitskräfte, die sich seit langem in der Schweiz aufhalten, Frauen und Jugendliche sowie Kinder im Rahmen des Familiennachzuges. Für diese Massnahmen wurden für die Jahre 2004 bis 2006 Beiträge von 14 Millionen bis 19 Millionen Franken vorgesehen. Es handelt sich also um eine Steigerung um 5 Millionen Franken in drei Jahren. Der Bundesrat schlägt nun vor, die Beiträge auf dem Stand des Jahres 2004, also bei 14 Millionen Franken, einzufrieren. Die Kommissionsmehrheit kann sich dem aus zwei Überlegungen anschliessen:
1. Es findet keine eigentliche Kürzung statt, sondern lediglich eine Einschränkung des Ausgabenwachstums. Der Ausgabenpfad wird also bloss gebrochen, die Ausgaben werden auf hohem Niveau eingefroren. Dies, nachdem zwischen 2003 und 2004 nochmals ein Wachstum von 2,3 Millionen Franken möglich ist - das ist ein Wachstum von 20 Prozent auf der bisherigen Grundlage; es ist ein Wachstum, wie Sie es sonst nirgends verzeichnen können.
2. Die Bedeutung der Integrationsmassnahmen ist dem Grundsatz nach unbestritten. Doch mit dem massiven Aufbau der Aktionen werden nicht nur optimale Projekte finanziert. Ein langsameres Anwachsen der Finanzströme oder ein Einfrieren wird also zu einer Qualitätssteigerung der angebotenen Kurse führen. Man darf auch nicht der Illusion verfallen, dass alle Aktivitäten vom Bund abhängig sind: Der Grossteil der bestehenden Aktivitäten wird nämlich bereits von Kantonen und Gemeinden durchgeführt und wird auch bei etwas geschmälerten Wachstumsraten weiterhin stattfinden. Es ist Sache der zuständigen Instanzen zu bestimmen, bei welchen Projekten die Kürzungen umgesetzt werden - ob bei Frauen, Männern oder Kindern. Das kann nicht der Bund von hier aus entscheiden.
Aus diesen Überlegungen heraus beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen.