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Meier Andreas · Nationalrat · 2026-03-18

Meier Andreas · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-18

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der WBK-N zur Volksinitiative "Ja zum Importverbot für Stopfleber".

Die Praxis, Enten und Gänse gezielt zu mästen, um ihre Leber zu vergrössern, ist keineswegs eine moderne Erfindung. Archäologische Darstellungen zeigen, dass Menschen bereits vor 4500 Jahren im alten Ägypten Wasservögel stopften. Diese lange Tradition ist Teil der Geschichte der menschlichen Ernährung. Dennoch gilt das Stopfen heute als Tierquälerei.

Dass Menschen Enten und Gänse seit Jahrtausenden mästen, ist kein Zufall. Ihre Physiologie erlaubt es ihnen, in der Leber aussergewöhnlich grosse Fettreserven anzulegen - eine Anpassung an den extremen Energiebedarf beim Zugflug. Das Besondere an der Stopfleber liegt in ihrer Zusammensetzung. Ein hoher Anteil an einfach ungesättigten Fettsäuren sorgt für die cremig-schmelzende Textur. Die Leber wird sehr weich, schmilzt nahezu bei Mundtemperatur und erzeugt das typisch butterige Mundgefühl. Köche schätzen Foie gras wegen dieser Eigenschaft und ihrer Fähigkeit, starke geschmackliche Kontraste zu bilden. Foie gras ist damit eng verbunden mit Festtagen, besonderen Anlässen, gehobener Gastronomie und regionalen kulinarischen Traditionen.

In der Praxis werden die Tiere - meist männliche - während rund zehn Monaten aufgezogen, häufig im Freiland. In der etwa zweiwöchigen Endphase werden sie in Ställen gehalten und mehrmals täglich zwangsgefüttert. Dabei wird ihnen über ein Rohr energiereiches Futter direkt in die Speiseröhre [PAGE 521] eingebracht. Die Leber vergrössert sich stark und erreicht ein Mehrfaches ihrer normalen Grösse. Besonders in der letzten Phase zeigen viele Tiere deutliche gesundheitliche Belastungszeichen.

In der Schweiz gilt diese Produktionsweise seit Jahrzehnten als Tierquälerei. Deshalb ist die Produktion von Stopfleber hier seit über vierzig Jahren verboten. Gleichzeitig werden jedoch weiterhin Stopfleberprodukte importiert. Diese Diskrepanz steht im Zentrum der Volksinitiative. Sie verlangt ein vollständiges Verbot der Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten in die Schweiz und berührt damit Fragen, die viele Menschen bewegen und die auch in unserer Kommission intensiv diskutiert wurden: Wie konsequent wollen wir unseren Tierschutz über die Landesgrenze hinaus anwenden? Wie gehen wir mit Produkten um, deren Herstellung in der Schweiz verboten ist?

Heute werden jährlich rund 200 Tonnen Stopfleber in die Schweiz importiert, hauptsächlich aus Frankreich. Die Initiantinnen und Initianten argumentieren deshalb: Wenn diese Produktionsweise in der Schweiz verboten ist, sollte die Schweiz auch keine Produkte daraus importieren. Die Kommission hat dieses Anliegen sorgfältig geprüft. In Anhörungen haben wir Vertreterinnen und Vertreter aus dem Tierschutz, der Landwirtschaft, der Gastronomie, dem Handel sowie Fachleute aus den Bereichen Recht und Veterinärmedizin angehört. Dabei zeigte sich rasch: Die Frage ist komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint. Ein Teil der Stellungnahmen unterstützt ein Importverbot als konsequente Umsetzung des Schweizer Tierschutzes. Andere warnen vor rechtlichen Risiken, wirtschaftlichen Auswirkungen und praktischen Vollzugsproblemen. Auch kulturelle Aspekte spielen eine Rolle, insbesondere in der Romandie, wo die Stopfleber Teil der Festtagsküche ist.

Die politische Herausforderung besteht darin, Lösungen zu finden, die sowohl dem Tierschutz als auch den rechtlichen und wirtschaftlichen Realitäten gerecht werden. Nach intensiver Beratung kam die Kommission zum Schluss, dass ein generelles Verbot, in der Verfassung formuliert, nicht der richtige Weg ist.

Ein erster Grund betrifft die internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Als Teil zahlreicher Handelsabkommen kann ein selektives Importverbot zu Konflikten führen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz gegenüber der Europäischen Union eine jährliche Einfuhrmenge von 20 Tonnen Stopfleber zugesichert hat. Ein vollständiges Importverbot würde deshalb heikle rechtliche Fragen aufwerfen und könnte zu internationalen Streitigkeiten führen.

Ein zweiter Punkt betrifft die Wirkung auf das Tierwohl. Die Schweiz macht nur einen sehr kleinen Teil des globalen Stopflebermarkts aus. Ein Importverbot hätte daher nur begrenzten Einfluss auf die weltweite Produktion.

Drittens stellt sich die Frage der praktischen Umsetzung. Ein Importverbot wäre schwer zu kontrollieren. Private Einfuhren im Grenzverkehr oder Online-Bestellungen würden die Umsetzung erheblich erschweren. Auch Vorschläge, die Produktionsbedingungen im Herkunftsland systematisch zu überwachen, wurden geprüft. Sie hätten jedoch zu unklaren rechtlichen Begriffen geführt und erwiesen sich als kaum praktikabel.

Aus den genannten Gründen stellt die Kommission der Stopfleber-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Er zeigt, dass das Parlament das Anliegen des Tierschutzes ernst nimmt, und setzt auf Transparenz und verhältnismässige Massnahmen statt auf ein pauschales Verbot. Konkret sieht der Gegenvorschlag eine Meldepflicht bei der gewerbsmässigen Einfuhr, die Beobachtung der Importentwicklung sowie eine gesetzliche Grundlage für weitere Massnahmen vor, falls die Importe nicht zurückgehen. Zudem wird die Deklarationspflicht gesetzlich abgesichert, damit Konsumentinnen und Konsumenten klar erkennen können, ob ein Produkt aus Stopfmast stammt. Der Gegenvorschlag berücksichtigt bewusst die internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Die gegenüber der EU zugesicherte Einfuhrmenge von 20 Tonnen bleibt bestehen. Gleichzeitig zeigt der heutige Import von rund 200 Tonnen, dass weiterhin erhebliches Reduktionspotenzial besteht. Genau darin liegt die Stärke des Gegenvorschlages. Er schafft Handlungsspielraum, ohne die rechtlichen Grenzen auszublenden. Auch die Vernehmlassung bestätigt diesen Ansatz. Von 62 Stellungnahmen unterstützt eine Mehrheit den Gegenvorschlag oder äussert sich tendenziell zustimmend.

Der indirekte Gegenvorschlag wurde in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, die Volksinitiative abzulehnen. Die Initiantinnen und Initianten haben eine wichtige Debatte angestossen. Sie erinnern uns daran, dass Tierschutz auch eine moralische Dimension hat. Politik bedeutet jedoch, Lösungen zu finden, die nicht nur moralisch überzeugend, sondern auch rechtlich, wirtschaftlich und praktisch tragfähig sind. Der indirekte Gegenvorschlag bietet genau diesen Weg.

Die Kommission ist überzeugt, dass dieser Ansatz verantwortungsvoll ist. Sie beantragt Ihnen, die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für Stopfleber" zur Ablehnung zu empfehlen und den indirekten Gegenvorschlag zu unterstützen.

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