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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2026-03-18

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-18

Wortprotokoll

Ich werde meine Minderheiten I und IV erklären und anschliessend noch die Haltung der Mitte-Fraktion zu den übrigen Minderheiten darlegen. Eigentlich kann ich es kurz und knapp halten: Mit der Minderheit I beantrage ich, auf die Delegation an die Kantone zu verzichten und somit den Zuschlag auf den Selbstbehalt schweizweit einzuführen.

Die Festlegung des Selbstbehalts ist eine Kompetenz des Bundes, der er mit dem KVG nachgekommen ist. Die Einführung einer neuen Kompetenz für die Kantone würde zu unterschiedlichen, ja sehr unterschiedlichen Anwendungen des KVG führen. Sie haben es gehört: 21 Kantone wollen das grundsätzlich nicht. Man kann davon ausgehen, dass sie von dieser Kompetenz auch nicht Gebrauch machen werden. Das würde so weit gehen, dass Kantone auf den Zuschlag verzichten würden; das ist durchaus denkbar. Es gibt ja auch Kantone, wie z.[NB]B. der Kanton Zug, welche die Krankenversicherungsprämien durch die Übernahme von 99 Prozent der Spitalkosten massiv senken.

Wenn auf den Zuschlag verzichtet wird, ist die Wirkung der erhöhten Eintrittsschwelle zum Notfall weg. Die Administration hingegen würde trotzdem steigen. Denken Sie nur an den Fall, dass sich jemand ausserkantonal in den Notfall begibt: Nebst Rechnungsstellung und Mitteilung an die Krankenversicherung müsste der Zuschlag auf den Selbstbehalt dann trotzdem eingerechnet werden.

Jegliche Änderungen auf kantonaler Ebene in diesem Bereich erschweren kantonsübergreifende Versorgungen und generieren Verunsicherung bei Versicherten wie bei Leistungserbringern. Deshalb muss in diesem Bereich die Anwendung des KVG in der ganzen Schweiz einheitlich sein. Es steht den Kantonen frei, z.[NB]B. über höhere Beiträge an die Prämienverbilligung ins System einzuwirken; bei der Gebühr für die Notfallstationen ist es nicht notwendig.

Im Übrigen: Es geht um einen Zuschlag beim Selbstbehalt. Das ist derjenige Betrag, der anfällt, wenn die Franchise aufgebraucht ist, bzw. 10 Prozent der dann anfallenden Kosten. Es geht um einen Zuschlag von 50 Franken auf diesen Selbstbehalt bei jeder Konsultation in einer Spitalnotaufnahme.

Sollte die Gebühr mit einer Erhöhung des Selbstbehalts umgesetzt werden, fordere ich mit meiner Minderheit IV, dass keine Delegation an die Kantone erfolgen darf, sprich, dass die Erhöhung schweizweit eingeführt werden muss - aus den gleichen Gründen wie bereits ausgeführt. Eine schweizweite Einführung dieser Erhöhung des Selbstbehalts entspricht der bestehenden Systematik des KVG. Die einheitliche Anwendung des KVG für alle Versicherten ist dann zumindest gewährleistet.

Zu den übrigen Minderheiten: Wir können diesen allen nicht folgen. Die Minderheiten VI und VII (Weichelt), wonach die Bestätigung einer Nichtüberweisung ausgehändigt werden müsste, ergäben eine Ausweitung der Administration. Das wäre einerseits kaum umzusetzen und würde andererseits grosse Haftungsfragen stellen sowie zu einer Zurückhaltung der Leistungserbringer führen.

Die Minderheit III (Wyss) will die Erhöhung des Selbstbehalts anstelle eines Zuschlags; das wollen wir beides nicht - weder die Erhöhung des Selbstbehalts noch einen Zuschlag.

Die Minderheiten II und V (Crottaz) lehnen wir ebenfalls ab, auch aus der Überzeugung, dass bei psychiatrischen Notfällen und Notfällen aus Pflegeheimen bereits eine Fachperson bekannt ist und deshalb eine Überweisung mit einer Empfehlung gut möglich sein sollte.

Wir unterstützen schlussendlich die Minderheiten I und[NB]IV. Ansonsten folgen wir der Mehrheit. In der Gesamtabstimmung werden wir das Geschäft ablehnen.