Friedli Esther · Ständerat · 2026-03-19
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-19
Wortprotokoll
Die Kommission hat den vorliegenden Vorstoss betreffend den Erhalt der flächendeckenden Hauszustellung und die Sicherung der postalischen Zustellqualität im Grundversorgungsauftrag an ihrer Sitzung vom 13.[NB]Januar dieses Jahres beraten und beantragt Ihnen mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.
Der Vorstoss wurde von der KVF-N am 1.[NB]Juli letzten Jahres eingereicht und im Nationalrat am 9.[NB]September mit 151 zu 33 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Die Motion wurde von der KVF-N im letzten Sommer eingereicht, weil der Bundesrat damals eine Postverordnungsänderung in der Vernehmlassung hatte. Die Forderungen der Motion sind also in diesem Zusammenhang zu sehen.
Die Motion verlangt erstens die Sicherung der flächendeckenden Hauszustellung an alle ganzjährig bewohnten Häuser in der Schweiz und zweitens den Erhalt der heutigen Laufzeitvorgaben von 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen und abonnierten Tageszeitungen.
Zu Ziffer 1 kann ich festhalten, dass dieses Anliegen inzwischen erfüllt ist. Der Bundesrat hat in der verabschiedeten Revision der Postverordnung Ende letzten Jahres darauf verzichtet, zum früheren Siedlungsbegriff zurückzukehren. Damit bleibt die Zustellung an ganzjährig bewohnte Häuser weiterhin gewährleistet. Die befürchtete Einschränkung ist nicht eingetreten.
Bei Ziffer 2, bei den Laufzeiten, ist die Situation etwas differenzierter. Der Bundesrat hat bei der Revision der Postverordnung darauf verzichtet, die Vorgaben für die Zustellung abonnierter Tageszeitungen anzupassen. Die Kommission anerkennt die Bedeutung einer qualitativ hochstehenden postalischen Grundversorgung für alle Regionen unseres Landes. Gleichzeitig stehen wir vor einem tiefgreifenden Strukturwandel: Die Briefmengen gehen seit Jahren zurück, während sich Nutzung und Erwartungen verändern.
Der Bundesrat hat eine umfassende Revision des Postgesetzes angekündigt. Diese soll die Grundversorgung mit Blick auf das Jahr 2030 neu ordnen und modernisieren. Die Kommission ist der Ansicht, dass wir diese Grundsatzdebatte zu den postalischen Leistungen im Rahmen der Gesetzesrevision führen müssen und nicht vorgängig einzelne Parameter isoliert festschreiben sollten. Vor diesem Hintergrund lehnt es die Kommission ab, für die Zustellung von Briefen und Paketen jetzt schon Vorgaben zu machen. Es geht um eine ausgewogene Lösung zwischen Service public, regionalem Gleichgewicht und finanzieller Tragbarkeit. Wenn wir heute verbindliche Vorgaben machen, greifen wir dieser Gesamtdiskussion vor und engen den Handlungsspielraum unnötig ein. Die Kommission ist deshalb zum Schluss gekommen, dass die Motion in der aktuellen Situation teilweise erfüllt und nicht zielführend ist.
Daher bitte ich Sie im Namen der Kommission, die Motion abzulehnen.