Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-10-02
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-02
Wortprotokoll
Als Vorstandsmitglied einer betroffenen Selbstregulierungsorganisation (SRO) weiss ich, dass nicht die SRO, sondern eben deren Mitglieder - und das sind 6000 bis 7000 KMU - betroffen sind; angefangen bei der Hotelwechselstube bis zum Transportgewerbe, zu den Treuhändern und Notaren, also typische bürgerliche KMU. Umso mehr bin ich erstaunt, dass gerade CVP-Vertreter, die sich in jüngster Zeit als KMU-Freunde profilieren wollten, eine Versechsfachung der Gebühren für diese KMU befürworten.
Mit einer Pauschalgebühr werden wir der Kontrollstelle gewissermassen einen Freipass zur Expansion und zu Kostensteigerungen geben. Die Kontrollstelle hat leider gerade in jüngster Zeit bewiesen, dass sie erheblichen volkswirtschaftlichen Leerlauf produziert, den ich nicht mit einer pauschalen Gebühr finanzieren will. Ein, zwei Beispiele: Man hat mit grossem Aufwand Inkassobüros oder Rohstoffgeschäfte auf eigene Rechnung, also beispielsweise die Einkäufe der Bäcker- und Konditoreneinkaufsorganisation, unter das Geldwäschereigesetz gestellt. Nachdem diese Betriebe eine teure Ausbildung und einen Kontrollapparat aufgebaut hatten, wurden sie von einem Tag auf den anderen wieder von der Unterstellung befreit. Kommt dazu, dass in dieser Kontrollstelle auch häufige Personalwechsel, die sehr kostspielig sind, stattfinden. Auch diese will ich nicht mit einer Pauschalgebühr der KMU bezahlen. Aber das Allerwichtigste ist, dass die Kontrollstelle ja auch Aufgaben erfüllt, die gar nicht einzelnen der Unterstellten zugute kommen. Ich denke hier an die Überwachung des Finanzplatzes in dem Sinn, dass sie aufspüren müssen, wer eigentlich dem Geldwäschereigesetz unterstellt sein müsste, es aber tatsächlich nicht ist. Das sind Aufgaben für die Allgemeinheit, und die dürfen wir nicht den Finanzintermediären aufbürden, die sich richtig verhalten und die Weisungen der Kontrollstelle befolgen.
Da es sich hier eigentlich um Leistungen handelt, die nicht denen zukommen, die die Gebühren bezahlen, handelt es sich genau genommen nicht um Gebühren, sondern um Steuern. Dafür besteht aber keine rechtliche Grundlage. Die Erhebung einer Pauschalgebühr ist nicht nur sachlich falsch, sie widerspricht auch unserer Auffassung, dass der Staatshaushalt mit einem reduzierten Ausgabenwachstum und nicht mit neuen Gebühren und Steuern finanziert werden soll. Das Paket heisst ja Entlastungs- und nicht Belastungspaket.
Ich weiss schon, dass unser Finanzminister jetzt wahrscheinlich argumentieren wird, da werde jeder Finanzintermediär ja nur mit 500 bis 600 Franken an zusätzlichen Gebühren belastet. Da muss man aber berücksichtigen, dass dies ja nur ein Teil des Aufwandes dieser KMU ist, die von mir aus gesehen ja teils willkürlich dem [PAGE 1707] Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Sie müssen ja nicht nur die Aufnahmegebühren und die Jahrestaxen bezahlen, sondern sie müssen auch für die Ausbildung ihrer Leute und für die Wiederholungskurse aufkommen. Die Revisionen kosten pro Jahr rasch einmal 2500 bis 5000 Franken.
Wenn Sie also die KMU weiter belasten wollen, dann stimmen Sie dem Bundesrat zu; wenn Sie aber eine fortschrittliche KMU-Politik ohne zusätzlichen administrativen Aufwand und ohne zusätzliche Gebühren betreiben wollen, dann unterstützen Sie mit mir zusammen die Minderheit Zuppiger.