Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat anerkennt, dass die Unterstützung von innovativen Vorhaben im Bereich Klima und Energie wichtig ist. Instrumente wie die Bürgschaften des Technologiefonds und die Absicherung für thermische Netze und Langzeitspeicher sind bereits heute Teil der Förderlandschaft. Für uns ist wichtig, dass sie gezielt eingesetzt werden. Sie eignen sich gemäss unserer Antwort nur für Vorhaben, die schon marktfähig sind. Sie haben das infrage gestellt. Ich gebe Ihnen recht, das müsste noch etwas präzisiert werden. Ein Produkt, das marktfähig ist, braucht keine Unterstützung mehr. Die Meinung war eher, dass Unterstützung geleistet wird, wenn eine Innovation gestartet wird und an der Schwelle zur Marktfähigkeit steht. Ich glaube, so müsste man es formulieren. Das Produkt tritt in den Markt[NB]ein,[NB]und[NB]es[NB]hat[NB]ein[NB]Potenzial, am Markt erfolgreich zu sein.
Ich glaube, das ist eher eine Frage des Zeitpunkts. Es gibt einen Startzeitpunkt, an dem ein Projekt überhaupt lanciert werden kann. Der Bundesrat ist dort der Auffassung, dass die Erteilung von Bürgschaften dann fast wie Subventionen wirken kann, weil man nicht weiss, ob ein Projekt je marktfähig wird. Wenn es Potenzial gibt und bis zum Markteintritt zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, um es [PAGE 328] auszuschöpfen, kann man einen grossen Schritt machen. Gerne habe ich das so präzisiert.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass es hierfür kein zusätzliches Postulat braucht. Wie Sie gesagt haben, werden wir im Rahmen der Erarbeitung des CO2-Gesetzes für 2030 bis 2040 die Förderinstrumente prüfen. Wenn das Postulat angenommen wird, werden wir die Arbeiten, wie Sie vorhin auch gesagt haben, in diesem Zusammenhang verwaltungsökonomisch leisten. Dann kann das Postulat nachher umgesetzt oder abgeschrieben werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Er meint, dass wir hier über genügend Grundlagen verfügen. Ich bitte Sie, dem zu folgen.