Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Mit dem Immobiliengewinn leisten die SBB heute Ausgleichszahlungen von jährlich 150 Millionen Franken an die Infrastruktur und tragen damit auch zur Sanierung der Pensionskasse bei. Herr Ständerat Hegglin, ich kann nachvollziehen, dass Sie das angesichts des Deckungsgrads von 113 Prozent infrage stellen, aber es handelt sich hier um Darlehen der Pensionskasse, die zurückbezahlt werden. Dies ist in Verträgen mit fixen Laufzeiten geregelt. Das ist eigentlich unabhängig vom Deckungsgrad, und [PAGE 329] die SBB können hier nicht einfach aussteigen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen hat der Bundesrat in seinen strategischen Zielen für die SBB 2024-2027 geregelt. Die Amortisationszahlungen zugunsten der Pensionskasse sind vertraglich geregelt und dauern bis Mitte der 2030er-Jahre.
Die Covid-Jahre haben die finanzielle Situation der SBB stark belastet, und das ist der Hauptgrund, weshalb der Bundesrat die Ablehnung des Postulates beantragt. Die Verschuldung bleibt hoch. Der Bundesrat verlangt in seinen strategischen Zielen, dass die SBB ihre Nettoverschuldung bis spätestens 2030 deutlich senken, und zwar auf maximal 6,5-mal Ebitda, das sind die Erträge vor Zinsen und Abschreibungen. Die Gewinne von SBB Immobilien werden heute mit den Zahlungen an die Infrastruktur sowie an die Pensionskasse somit bereits grösstenteils abgeschöpft. Eine Erhöhung der Ausgleichszahlungen an die Infrastruktur im vom Postulanten geforderten Ausmass würde die Verschuldung des Konzerns in einer bereits angespannten Situation innerhalb von vier Jahren um 600 Millionen Franken ansteigen lassen. Dieses Geld ist einfach nicht doppelt vorhanden.
Der Bundesrat ist klar der Auffassung, dass eine verhältnismässige und tragbare Verschuldung anzustreben ist. In den strategischen Zielen ist festgehalten, dass wir von den SBB erwarten - sie haben uns das auch zugesichert -, dass die Verschuldung gemäss Finanzplan bis 2030 auf 6,5-mal Ebitda heruntergefahren wird. Sie sind heute auf dem 11-Fachen des Ebitda, die Verschuldung ist also nach wie vor sehr beträchtlich. Für den Bundesrat hat die Erreichung der Ziele zur maximalen Nettoverschuldung hier einfach Priorität. Diese kann man diskutieren, aber der Bundesrat möchte die Verschuldung herunterfahren. Nur so werden die SBB finanziell in der Lage sein, die notwendigen Investitionen in den 2030er-Jahren zu tätigen - es kommen grössere Investitionen ins Rollmaterial auf sie zu.
Bis Mitte der 2030er-Jahre werden die Pensionskassendarlehen vollständig zurückbezahlt sein. Auf diesen Zeitpunkt hin wird der Bundesrat die Verwendung der Gewinne aus den Immobiliengeschäften der SBB dann schon neu prüfen. Aber heute ist es einfach zu früh, um diese Beträge schon zu verwenden. Dies würde zu einer höheren Verschuldung oder zu weniger Schuldenabbau führen. Die Frage lautet am Ende also: Will man eine höhere Verschuldung der SBB oder mehr Geld im BIF? In Anbetracht dessen, dass die BIF-Planung jetzt, auch dank der Streichung der Hälfte der beantragten Entlastungsmassnahmen, bis 2045 aufgeht, steht der Bundesrat hier für die Reduktion der Verschuldung und nicht für eine zusätzliche Einlage in den BIF ein.